Bürgergeld?

2 Antworten

Dein Einkommen wird natürlich entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.

Wenn Du zwar unter 25 bist, aber kein Schüler, Azubi oder Stundent, gilt für dich auf dein Erwerbseinkommen nicht der erhöhte Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto, der im Juli 2023 eingeführt wurde.

Dann gelten die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, findest Du im Internet und der gesamte Freibetrag der vom Bruttoeinkommen berechnet wird, zieht das Jobcenter dann theoretisch vom Nettoeinkommen ab und ergibt dann dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen.

Das wird dann entsprechend mindernd auf deinen Bedarf angerechnet und je nachdem wie hoch dein Bedarf und dein anrechenbares Nettoeinkommen ausfällt, werden die Eltern entweder noch eine Aufstockung für dich bekommen, solltest Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken können, oder eben gar nichts mehr.

Dann müsstest Du dich mit deinen Eltern einigen was Du an Kostgeld an sie zahlen sollst, also für anteilig Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.man müsste wissen wie viele Personen im Haushalt leben, was an Warmmiete und was für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden muss und was Du an Brutto und Nettoeinkommen hast !

Wenn Du als 19-jährige/r Bürgergeld beziehst und mit der Mutter zusammenlebst, bildet ihr per Gesetz eine Bedarfsgemeinschaft, so daß die Mutter keinen eigenen Antrag zu stellen braucht.

Dein Einkommen sollte unter Berücksichtigung eines Freibetrages auf Dein Bürgergeld angerechnet werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.