Hartz IV mit Nebenjob - mögliche Sanktionen bei Überaschreiten der 450€?

Hallo Community,

da ich über Google zu meinem Fall keine aussagekräftige Lösung gefunden habe, versuche ich es mal bei euch.

Kurz ein paar wichtige Infos dazu:

Ich bin arbeitssuchend und seit November 2013 in AL II gerutscht. Vom 01.10 bis 31.12 habe ich einen Minijob gehabt (befristeter Vertrag) und habe einen fixen Stundenlohn genannt bekommen. Um den Minijob so gut es geht auszunutzen, habe ich nach Möglichkeit so gearbeitet, dass ich möglichst nahe an die 450€ rankomme, aber tunlichst darunterbleibe. Von meinen Stunden her klappte es auch und ich bin eigentlich in den drei Monaten unter den 450€.

Nun habe ich meine Nebeneinkommensbescheinigung per Post erhalten und musste feststellen, dass ich 451,52€ brutto verdient habe. Ich habe eben angerufen und von der Lohnstelle erfahren, dass es eine für Dezember eine Anpassung der Stundenlöhne gab. Dies hat mein Chef mir versäumt mitzuteilen und ich wusste davon wie gesagt rein gar nichts. Der Chef ist derzeit nicht erreichbar und ich stehe nun ziemlich besch da.

Stimmt es, dass das Jobcenter hergehen kann und mir wegen den 1,52€, mit denen ich über den 450€ liege mir sämtliche Bezüge streichen kann? Immerhin bin ich in deren Augen ja für Dezember nicht mehr leistungsberechtigt, da ich einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen bin. Ich bin gerade echt am verzweifeln und weiß nicht wie ich in den kommenden Wochen das ganze finanziell schaffen soll.

Das Geld von meinem Nebenjob erhalte ich Ende Januar (zum letzten des Folgemonats) und würde wahrscheinlich Ende Januar keine Bezüge für Februar beziehen - sprich ich bekomme keinen Zuschuss zur Miete und Gas und hätte dann unterm Strich gerade mal knappe 20€ für Lebensmittel für 4 Wochen.

Bin für jeden hilfreichen Rat sehr dankbar!

Nebenjob, Minijob, Arbeitslosengeld II, Hartz IV, Sanktion
private Krankenversicherung - Minijob - Wechsel in Teilzeit - Ausbildung - Schüler -

Hallo,

ich habe einige Fragen bezüglich Krankenversicherung und Sozialversicherungspflicht. Ich bin noch Schüler, mache mein Abitur und habe ab Mai keine Prüfungen und keinen Unterricht mehr.

Im Moment wohne ich Zuhause und mache seit einem dreiviertel Jahr einen Minijob (bis 450€). Ich bin über meine Eltern privat Krankenversichert und gehe im Oktober in die Ausbildung, wofür ich eine eigene Krankenversicherung benötige, weshalb die private Krankenversicherung 3 Jahre bis zu meinem Studium ausgesetzt wird und ich sie dann wieder nutzen kann.

Ich möchte nun meinen Minijob kündigen und eine Beschäftigung in Teilzeit anfangen (20-30 Std./Woche), um mir für Ausbildung und Studium ein finanzeilles Polster anzusparen.

Wie sieht es nun mit der privaten Krankenversicherung aus? Da meine Beschäftigung länger als die für ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis üblichen 50 Tage andauern wird und ich mehr als z.Zt. 450€ im Minijob verdienen werde/möchte, benötige ich doch eigentlich eine eigenständige, gesetzliche Krankenversicherung, stimmt das?

Kann ich die private Krankenversicherung auch für die 4 Monate, die ich in Teilzeit arbeiten möchte, aussetzen? Kann ich die eigenständige Krankenversicherung des Teilzeitjobs dann auch für meine Ausbildung übernehmen?

Ich blicke im Moment durch diesen ganzen Versicherungswahnsinn nicht durch...

Job, Versicherung, Minijob, Krankenversicherung, Schüler, Abitur, private Krankenversicherung, Sozialversicherung, Teilzeit

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