Mietvertrag KFZ-Stellplatz dubiose Klauseln zulässig? Verstoß gegen Datenschutz?

Als Mieter einer Wohnung habe ich die Möglichkeit ebenfalls einen Garagenstellplatz für mein Auto anzumieten.

Folgende Klauseln finde ich fragwürdig:

1. Klausel: "Das Mietverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende von beiden Parteien gekündigt werden...."

Frage: Wenn zum Quartalsanfang gekündigt wird, dann habe ich den Stellplatz noch 6 Monate an der Backe, richtig??? Ist das zulässig???

2. Klausel: Der Vermieter vermietet an den Mieter den Tiefgaragenstellplatz Nr. XX für das Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für die Entwendung, Brand oder Beschädigungen der untergestellten Fahrzeuge....

Frage: Darf der Vermieter die Haftung ausschließen? Muss der Vermieter nicht die Garage versichern?

3. Klausel: Der Mieter ist verpflichtet, sein Kraftfahrzeug während der Dauer des Mietverhältnisses polizeilich anzumelden und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Vermieterin ist berechtigt, von dem Mieter einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu fordern......Sobald sich das Kennzeichen oder die Automarke ändert, ist der Mieter verpflichtet, dies der Vermieterin unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Frage: Also diese Klause finde ich heftig! Einerseit entbindet sich der Vermieter von der Haftung, andererseits will er alles über mein Auto wissen! Darf der Vermieter das??? Ah so, hätte ich ganz vergessen. Die Vermieterin möchte noch eine Kopie des Fahrzeugscheins haben. Ich meine, wäre die Garage versichert, würde ich es verstehen, aber wenn der Vermieter für nichts haften will, wozu braucht sie die ganzen Informationen/Unterlagen? Hat das überhaupt Einklang mit dem Datenschutzgesetzt??

Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort!

Gruß

Datenschutz, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Haftung, Mieterschutz
Badezimmer, Vermieter tut nichts

Guten Morgen an alle hier. Zunächst möchte ich darum bitten dass sich nur die zu Wort melden, die auch ganz genau etwas zum Mietrecht sagen können. Danke dafür nochmal.

Also ich bin am 01.08.2013 in eine Wohnung gezogen. Vor dem Einzug habe ich die Wohnung renoviert und dabei Mängel im Bad fest gestellt. Diese Mängel habe ich dem Vermieter genannt.

Hier mal die Mängelliste im Bad, die ich dem Vermieter genannt habe und die er sich auch selbst angesehen hat.

  • Undichte Wasserrohre (Kupferrohre, ich habe einen Eimer drunnter stehen und kippe jeden Tag 10 liter Wasser weg)

  • Die Batterie für Warmwasser ist defekt (Das warme Wasser bekomme ich nicht aufgedreht) Ich kann da also nicht duschen und muss zu Bekannten oder meinen Eltern zum Duschen

  • Das Silikon, dass an der (übrigens völlig veralteten) Badewanne ist, bröckelt ab. Die Badewanne ist in einem schlechten Zustand. Also hat der Vermieter mir versprochen, dass ich eine Dusche bekomme.

Diese Mängel habe ich dem Vermieter genannt und er hat mir beim Einzug versprochen, dass er diese Beseitigen würde. Auch nach mehrmaliger Aufforderung hat er bisher noch nichts getan.

Nun meine Fragen. Wie kann ich jetzt vorgehen, um mein Recht durchzusetzen bzw das Recht auch auf meiner Seite zu haben?

Darf ich einfach einen Klempner anrufen und alles auf seine Rechnung reparieren lassen?

Danke schonmal für die Antworten.

Dusche, Badezimmer, Badewanne, Mietrecht, Vermieter, Mieterschutz, Nebenkostenabrechnung
Mietrecht: Frage zum Ersetzen von elektronischen Geräten nach Kurzschluss

Hallo liebe Community,

dieses Mal habe ich eine Frage im Bereich Mieterschutz, bzw. Rechte eines Mieters - vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus:

In der Wohnung einer Freundin gab es einen Kurzschluss, der laut Elektriker, wohl dadurch ermöglicht wurde, dass die Kabel bzw. der Hauptstromkasten nicht ordnungsgemäß gewartet wurde... Nach seiner Einschätzung wurde an dem Stromkasten seit 30 Jahren nichts mehr getan - das Kabel war komplett durchgeschmort und alles war verdreckt, usw...

Durch diesen Kurzschluss sind diverse elektronische Geräte, bzw. Ladekabel meiner Freundin kaputt gegangen, da sie dem Druck nicht standhalten konnten. Der Elektriker meinte, sie hätte Glück gehabt, dass die Sicherung rausgeflogen ist, sonst wäre alles abgebrannt. Und auch, dass sie gerade nix angefasst hatte, sonst hätte sie einen Stromschlag bekommen.

Nun hatte sie bei ihrem Vermieter nachgefragt, wie es damit aussieht, dass er für die entstandenen Kosten aufkommt, also ihre Geräte ersetzt. Er hat wohl gesagt, dass er ja die Rechnung für den Elektriker bezahlt hätte und somit seine Pflicht erfüllt hätte und sich nicht dafür verantwortlich sieht, auch für die anderen Schäden aufzukommen. Dabei würde sie nicht einmal alles ersetzt bekommen wollen, sondern nur die wichtigen Dinge. Hier eine Liste, was alles kaputt gegangen ist und was sie ersetzt haben möchte:

Internetrouter, Ladekabel für ihre neue Kamera (eine gute, teure Kamera!), Ladekabel für ihren Laptop und noch etwas, komm gerade nicht drauf...

Weiterhin kaputt gegangen sind: Eine Lampe, ihre Computerboxen, ihr Handyladekabel

Am Ende sagte der Vermieter wohl, dass sie mal aufschreiben soll, was sie haben möchte und dann überlegt er es sich nochmal. Sie geht aber davon aus, dass er nichts ersetzen wird. Wie sieht die Rechtslage aus? Hat sie ein Recht darauf, dass der Vermieter ihr die Geräte ersetzt? Oder stehen die Karten schlecht, wenn er sich weigert?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Mietrecht, Vermieter, Kostenübernahme, Kurzschluss, Mieterschutz, Streitfrage
Brunata Metrona - Abrechnung..

Hallo ihr lieben, ich bzw mein Freund hat da ein kleines Problem oder eher ein großes. Er hat seine heiz- und warmwasser abrechnung bekommen..

Er muss für ein Jahr 1400 euro zahlen also jetzt noch 600 euro nachzahlen. Beim ablesen waren sein Vater und ich mit in der wohnung das ist meines erachtens soweit korrekt gelaufen allerdings ist sein verbrauch in den räumen absolut nicht nachvollziehbar so ist z.B. im schlafzimmer mehr verbrauch als im wohnzimmer oder im Bad. Er ist so ziemlich den ganzen tag arbeiten und wohnt jetzt ziemlich genau ein Jahr hier. Ist also sogut wie nie zuhause und auch nicht derartig verschwenderisch. Seine Nachbarin hat die Wohnung neben ihm gemietet ist Ausendienstangestellte und wirklich nie zuhause wenn man sie sieht kommt sie abends um 10und fährt um 7 wieder los. und trotzdem muss auch sie über 400 Euro nachzahlen. Jetzt ist meine Frage ob das alles stimmig ist da es uns nicht sonderlich richtig vorkommt.

Im internet haben wir schon viel über Probleme und "dubiose" Nachzahlungen von Brunata gelesen und auch so reden viele von abzocke. Kann jemand von euch erfahrungen schildern oder ratschläge geben ? was für ein verbauch ist für einen alleinstehenden Mann (23) normal? Ich danke für hilfreiche antworten An die Zähler kommt er nicht dran , die sind im Keller des Vermieters der unten im Haus wohnt.Seine wohnfläche sind ca 60m² schlaf und wohnzimmer , bad ,küche und flur

Recht, Mieterschutz, Nebenkostenabrechnung

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