Hallo! Ich habe eine Zahlungsaufforderung von meinem Vermieter bekommen bezüglich 3 Fällen. Muss Ich diese Kosten tragen? Ich habe eine Kleinreperaturklausel bis 100€ im Mietvertrag und den hinweis das die Wartung der Öfen der Mieter übernimmt.
Fall1: Einer der Ölöfen ist Aufgrund eines defektes ausgelaufen. Die Kosten für den Notdienst welche knapp unter 100€ liegen soll ich begleichen. Gehört das zur Wartung? Muss ich das übernehmen?
Fall2: Die Brennringe im Badezimmerölofen waren in die Zeit gekommen. Hier mussten 2 neue her. Die kosten waren knapp unter 100€ Gehört das zur Wartung? Muss ich das Übernehmen?
Fall3: Der ein Rollogurt war gerissen. Ich habe den Vermieter gebeten den Schaden zu reparieren und das der Raum wieder in dem Ursprungszustand versetzt wird. Da die Revisionsklappe vom Vermieter übertapeziert war musste die Tapete Teilweise ab. Der Rollogurt wurde repariert und die Kosten liegen knapp unter 100€ . Allerdings ist die Tapete noch beschädigt. Hier wurde nichts unternommen. Ist die Reperatur abgeschlossen? Wie verhält es sich wenn der Vermieter selbst Tapeziert? Oder nur Übersteicht?
Danke schonmal für eure Hilfe!