veraltete (zweiadrige) Elektroinstallation ohne FI in Wohnung. Lösung?

Hallo, ein Freund von mir ist eine neue 1-Zimmer Wohnung mit Bad und Küche gezogen. Als ich ihm beim Umzug geholfen habe, sah ich, dass im Sicherungskasten nur alte Schraubsicherungen, also Schmelzsicherungen, kein FI vorhanden sind. Außerdem ist die gesamte Wohnung mit alten zweiadrigen Leitungen verlegt worden. Diese Elektroinstallation ist meines Wissens also sehr unsicher, weil sie keinen Personenschutz bietet, da nicht einfach so ein FI nachgerüstet werden kann, ohne dass alle Leitungen erneuert werden. Das wäre natürlich mit hohem Aufwand verbunden.

Meine Frage ist, da sich mein Freund nicht mit Elektrik auskennt, aber der Mietvertrag schon unterschrieben ist, ob es überhaupt rechtens ist, eine so unsichere Wohnung zu vermieten? Gibt es die Möglichkeit, dass sich der Vermieter um eine Sanierung, also das Verlegen neuer Leitungen, damit ein FI nachgerüstet werden kann, kümmert? Gibt es andere Möglichkeiten, die Sicherheit für Personen in der Wohnung zu erhalten?

Die Warmwasseraufbereitung erfolgt über einen elektrischen Durchlauferhitzer. Ist dies durch den fehlenden Schutzleiter u. fehlenden FI mit Gefahren verbunden, wenn man sich zum Beispiel die Hände wäscht oder duscht? Ist es außerdem nicht auch gefährlich eine Waschmaschine, einen E-Herd und einen Kühlschrank anzuschließen und zu betreiben, weil Fehlerströme durch das Gehäuse an Personen weitergeleitet werden können?

Weiß eventuell jemand, ob man eine Erneuerung der Elektroinstallation vom Vermieter verlangen kann, weil sie schlicht lebensgefährlich ist? Mache mir nämlich Sorgen.

Freue mich über jeden Hinweis.

Liebe Grüße

Miete, Technik, Strom, Elektrik, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Elektrotechnik
Streichen nach Aufhebungsvertrag?

Hallo liebe Community,

ich bin mit 4 Freunden aus einem Haus ausgezogen. Wir haben 1 1/2 Jahre darin gewohnt. Da sich in der Zeit das Grundwasser im Keller gesammelt hat bzw. Schimmel in und an den Wänden entstanden ist, haben wir uns mit dem Vermieter auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt. (Der Schimmel war schon ziemlich heftig). Wir hatten auch aus verschiedenen Gründen Mietminderung gefordert:

  • Schimmel im Keller
  • Schimmel in den Zimmern
  • Dachboden war nach einem Blitzeinschlag undicht und es hat reingeregnet.
  • (Ölheizung) Die Ölöfen haben nicht mehr richtig abgezogen, da der Kamin das nicht gepackt hat. Dadurch konnten wir im Winter nicht mehr richtig heizen. Wir hatten im Wohnzimmer teilweise 7°. Des Weiteren sind die Wände der Zimmer komplett mit Ruß bedeckt, da die Öfen nicht richtig abgezogen haben.
  • Die Fenster waren undicht (Altes Haus)
  • Der Dachboden war generell nicht mehr sicher, was auch begutachtet wurde.

Wir haben das ganze über ca. 4-5 Monate mitgemacht ohne das etwas seitens des Vermieters passiert ist.

Nun haben wir uns eben mit dem Vermieter geeinigt, einen Aufhebungsvertrag aufzusetzen. Der Vermieter verlangt von uns, die mit rußbedeckten Wände zu streichen, da es in die Kategorie Schönheitsreparaturen fällt. Müssen wir das machen oder fällt das durch die Umstände weg? Unsere Angst ist, dass er uns die Kaution mit allen Mitteln abnehmen will, da wir nur 50 % der Miete gezahlt haben. (Mietminderung)

Im Mietvertrag ist eine gültige "Schönheitsreparaturklausel“, die das streichen der Wände inkludiert.

Liebe Grüße!

Mieter, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Aufhebungsvertrag

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