Kunde gefällt angeblich Dienstleisung nicht. Geld trotzdem einklagen?

Hallöchen, ich habe eine längere Frage und hoffe dass jemand schonmal in der selben Lage war.

Ich wünsche es ja niemandem, wäre aber hilfreicher für mich ;-)

Folgendes:

Ich bin Webdesign-Studentin und erstelle über ein angemeldetes Gewerbe Websites, hauptsächlich zu Trainingszwecken. Diese sind wirklich gut, ich habe ziemlich viele Kunden gewonnen und so etwas ist mir vorher noch nie passiert. Um dies nochmal zu verdeutlichen, ich mache keine Baukasten Homepages wo der Kunde sagen könnte "ne, sieht schei**e aus, will ich nich" ;-)

Das Geld spielt nicht wirklich eine Nebenrolle, da ich dadurch nicht mehr jobben muss.

Ich habe jetzt ein Problem mit Kunde ABC, dem ich eine aufwändige Homepage für seinen Hilfeverein erstellt habe. Dafür habe ich ca. 50 Arbeitsstunden benötigt da ich alles selbst programmiere.

Der Kunde behauptet jetzt aber, unter der Erwartung gestanden zu haben, ALLES an der Homepage selber ändern zu können, "Wie bei Magix Web Designer". Ich dachte ich höre nicht richtig.(Baukastenprogramm)

Verwendet wurde Typo3, er hätte aber lieber "So ein Menü wie bei Magix Web Designer" und möchte jetzt nicht mehr zahlen. Ausgemacht waren 500€ für die komplette HP.

Was kann ich da tun? Die Seite gefiel ihm, was er mir uberschwänglich bekundet hatte.

Vielen Dank fürs Lesen und eure Antworten

Geld, Dienstleistung, Gewerbe, Kunden, Mahnung, Webdesign
Was bedeutet eine "Aufrechnung" für eine Nachzahlung bei der ARGE

Ich hatte im letzten Jahr, um die 1000 Euro von der ARGE zuviel bekommen. Es ging darum, das die Zinsen für mein Eigenheim laut neuem Kreditvertrag weniger wurden. Ich hatte damals den aktuellen Kreditvertrag mit einer Anmerkung in den Postfach bei der Arge eingeworfen.Nach ungefähr 2 Monaten reichte ich den Antrag für die Weiterbewillung bei der Arge ein und daraufhin bekam ich einen Mahnschreiben von denen, das ich meine Meldepflicht nicht wahrgenommen hätte und das ich zu Unrecht über 1000 € bekam. Heute bekam ich einen Schreiben, da steht irgendetwas mit Aufrechnung und 30 % von Regelsatz..

Für den Fall, daß die Leistungen zu erstatten sind, weise ich Sie schon jetzt darauf hin, dass ich beabsichtige, den zu erstattenden Betrag gegen Ihren Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II nach § 43 SGB II in Höhe von bis zu 30 v.H. der für Sie und Ihre Kinder maßgebenden Regelleistung monatlich aufzurechnen. Der Vollzug der Aufrechnung in der vorgesehenen Höhe hat zur Folge, daß sich bis zur Tilgung der Forderung der Auszahlungsbetrag zur Erfüllung Ihres Leistungsanspruches jeweils um den o.a. Aufrechnungsbetrag vermindert und Ihnen deshalb für Ihren Lebensunterhalt nur ein entsprechend geringer Betrag zur Verfügung steht.

Werden jetzt zusätzlich noch 30 % von meiner Regelleistung abgezogen oder muss ich nur das zuviel bezahlte Betrag zurückzahlen.

Arbeitsamt, Hartz IV, Mahnung

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