Mahnug von S.Oliver (per Post)

Hi,

bei mir lag heute eine Mahnung (mehrere hundert Euro) von s.Oliver im Briefkasten. Ich kenne die bloß vom Namen, habe da nie was bestellt, schon gar nicht online (oder kann sowas per Amazon-Bestellung passiert sein?). Es steht drauf, dass sie mich schon per Mail gemahnt hätten -- habe ich nicht bekommen. Im Brief liegt ein Überweisungsauftrag drin, der Empfänger ist tatsächlich s.Oliver, mit korrekter Kontonummer (verglichen mit http://www.soliver.de/). Außerdem stehen da eine Mahnungs-Nr., Rechnungs-Nr. und Kunden-Nr. sowie die richtige Telefonnummer von S.Oliver (auch auf der Webseite verglichen). Keine Bestelldetails/Artikel o.ä. Ich habe also angerufen und gefragt was los ist. Habe der Telefonistin da die Kundennummer aus dem Brief genannt, daraufhin haben die meinen Namen und meine Anschrift korrekt aus ihrem System zugeordnet. Danach wollten sie das Geburtsdatum, um auf die Kundendaten zugreifen zu können. Ich habe mein Geburtsdatum genannt -- und es stimmte nicht überein(!). Die Telefonistin sagte nur, die haben ein völlig anderes Geburtsdatum in diesem Kundenkonto dort. Sie meinte dann, das Geburtsdatum sei sowas wie das Passwort zum Konto, d.h. sie könne mir keine Auskunft geben, wenn ich nicht das Geburtsdatum aus dem Kundendatensatz nenne. Ich soll ihr eine Kopie meines Personalausweises faxen, damit sie das Geburtsdatum ändern können und ich so erfahren kann, was in diesem Kundendatensatz steht und was eigentlich los ist.

Was sollte ich jetzt tun? Danke im Vorraus für alle Antworten.

Mahnung, s.oliver
Teil- oder Vollwiderspruch gegen Mahnbescheid?

Hallo!

Ich erhielt einen Mahnbescheid, dem eine ursprüngliche Forderung von 12/2010 zugrundeliegt.

Die prozessbevollmächtigte Kanzlei Wehnert&Kollegen ist bekannt für das Eintreiben von Forderungen, die kurz vor der Verjährung stehen, wie ich gegoogelt habe. Und von der einfordernden Firma FKH Gbr hatte ich bislang nie gehört oder ein Schreiben erhalten.

Es sieht so aus, als habe ich mal eine Hundefutterrechnung nicht bezahlt. Anscheinend wurde diese Forderung 2011 an die UGV weitergegeben, wo ich angeblich nur einen Teil der Forderung beglichen habe. Irgendwann dieses Jahr bekam ich wieder eine Zahlungsaufforderung der UGV. Da ich nichts mehr mit der Forderung anfangen konnte, bat ich um Informationen und vorsorglich, mit Verweis auf meine Zahlungsunfähigkeit, um eine Ratenzahlung. Eine Antwort bekam ich von der UGV nie.

Stattdessen kam jetzt der Mahnbescheid, nachdem die UGV wohl die Forderung (warum auch immer) an die FKH abgetreten hat und diese einen Mahnbescheid beantragte.

Im Mahnbescheid sind in den Nebenkosten neben der Inkassogebühr und vorgerichtlichen Anwaltstätigkeiten (die Kanzlei hat mich nie angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert!) Kontoführungsgebühren aufgelistet. Überall lese ich, dass diese dem Schuldner nicht zugelastet werden dürfen.

Also bin ich versucht, Teileinspruch einzulegen gegen diese Kontoführungsgebühren. Ebenfalls recherchiert habe ich allerdings auch, dass ein Voll-Widerspruch erfolgversprechend sein kann, da diese Mauschel-Kanzleien es selten auf Verfahren und Feststellung der Rechtsgültigkeit ankommen lassen.

Waren meine Recherchen bezüglich der Nebenkosten korrekt? Dürfen noch andere Kosten mir nicht auferlegt werden? Und was ratet Ihr mir - Teil- oder Voll-Widerspruch?

Viele Grüße

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, Gericht, BGB, Inkasso, Jura, Mahnung, Widerspruch, ZPO
Jobcenter - Aufhebungs- und Erstattungsbescheid

Hallo liebe Boarder,

folgender Sachverhalt: am 01.05.2012 (da war ich 17 Jahre alt) zog ich mit meiner Mutter (Arbteitsunfähig durch Krankheit) in eine kleinere Wohnung. Da ich mich selbst weder in einem schulischen noch in einem berufsbildenden Lebensweg befinde, beziehe ich Leistungen nach SGB II.

Am 10.07.2012 bekam ich den oben genannten "Aufhebungs- und Erstattungsbescheid" vom Jobcenter, in dem man mir mitteilte, dass ich auf Grund des Umzugs, meine Leistungen gemindert hätten, nämlich um rund 26,34€.

Gleichzeitig stellten sie mir für die Abrechnungszeiträume 1.5.12-31.5.12 sowie 1.6.12-30.6.12 eine Summe von 52,68€ als Erstattung in Rechnung. Aus privaten Gründen konnte ich damals diesen Betrag nicht begleichen und ich habe bis heute auch nichts mehr vom Jobcenter diesbezüglich gehört. Als nun heute die "Mahnung" kam, in der mir das Jobcenter nun einen Forderungsbetrag von 54,78€ in Rechnung stellte, war ich doch sehr verwundert, da im selbigen Schreiben nichts weiter genannt wurde, als das Datum vom oben genannten ersten Brief und einer Aufforderung zur Zahlung innerhalb 7 Werktage.

Nun meine Frage: Kann ich irgendwas dagegen tun, oder muss ich das Geld zahlen? Wieso hat sich das Jobcenter nun 1 Jahr Zeit gelassen und keine Zahlungserinnerung oder ähnliches gesandt, sondern direkt die Mahnung?

Da ich selbst kein Geld habe und nur von meiner arbeitslosen, kranken Mutter 35€ Taschengeld im Monat bekomme, weiß ich nicht wie wir das bezahlen sollen und ich hoffe ihr könnt mir da unter die Arme greifen!

MfG Chion

Jobcenter, Mahnung, Zahlung

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