Retourensendung nicht angekommen - kein Einlieferungsbeleg, kein Quittungsabschnitt

Hallo, ein Online-Versandunternehmen behauptet, meine Retourensendung sei nicht angekommen und mahnt mich. Leider habe ich keine Sendungsnummer, da ich das Retourenpaket dem Paketzusteller an der Haustür bei der nächsten Lieferung mitgegeben habe! Diese Praxis ist heutzutage üblich und normalerweise lasse ich hierbei alle Quittungsabschnitte mit dem Identcode für die Retoure vom Zusteller unterschreiben. Leider hat das Versandunternehmen, und das als einziges mir bekanntes, bei seinen Rechnungen einen solchen Retouren-Quittungsabschnitt nicht vorgesehen, so dass ich nun ohne Beleg für die Retourensendung dastehe.

Sowohl die Rechnung als auch der Retourenaufkleber mit dem Identcode wurden beim Versandunternehmen erstellt. Da der Versender den Identcode selbst vergeben hat, müsste ihm dieser doch zusammen mit meinem Datensatz noch vorliegen? Kann der Versender folglich auch ohne Vorliegen eines Einlieferungsbeleges eine Nachforschung veranlassen?

Ich habe den Zusteller bereits um Hilfe gebeten, da ich anhand meiner Rechnungen nachvollziehen kann, dass ich das Paket am 01.09.2010, da habe ich die nächste Lieferung erhalten, retourniert habe. Der Zusteller will nun seinen Kollegen in der Zustellbasis fragen, ob der Verbleib meines Paketes dort nachvollzogen werden kann...

Falls das Paket nicht mehr auffindbar sein sollte, habe ich dann Pech gehabt?

Vielen Dank!

Paket, Mahnung, Nachforschung, nicht angekommen, Retoure
Mahnung von der Partnerbörse neu.de/Partner.de

Ich hatte mich im Mai letzten Jahres bei der Partnerbörse neu.de kostenlos registrieren lassen. Dann hat man mir einen Probemonat für 19,90 € angeboten, den ich auch genutzt habe. Hierdurch war meine Kontoverbindung bekannt. Nach diesem Probemonat habe ich den eingeschränkten Dienst wieder kostenlos genutzt. Nun erhielt ich ständig Nachrichten, dass mein Profil besucht wurde und unzählige Nachrichten im Posteingang wären. Sobald ich jedoch die Profile der Besucher oder die Nachrichten öffnen wollte, kam eine Seite mit den Zahlungsmodalitäten. Vermutlich habe ich dann versehentlich die falsche Option angeklickt. Daraufhin kam die Mitteilung, ich hätte einen neu.de-Pass für eine 6-monatige Mitgliedschaft für 77,80 € erworben. Da ich keineswegs eine kostenpflichtige Mitgliedschaft haben wollte, habe ich dann der Lastschrift widerrufen. Seit dem 15.4.2010 war es auch weiterhin nicht möglich, mein Profil aufzurufen, so daß es mir auch nicht möglich war, hierüber zu kündigen oder der Mitgliedschaft zu widersprechen. Das heißt, seit dem Lastschrifteinzug habe ich den Dienst nicht nutzen können, aber auch nicht wollen. Nach der 1. Mahnung von neu.de habe ich den Fall nochmals per E-Mail geschildet und um sofortige Löschung meines Profils und meiner Daten gebeten. Nun habe ich eine 2. Mahnung erhalten (nun aber von Partner.de) mit inzwischen einer Forderung von über 90 €. Was ist zu t

Mahnung, partnerbörse
Muß ich eine 4 Jahre alte Rechnung noch bezahlen?

Vor 4 Wochen verstarb mein Vater.Er war 5 Jahre in einem Pflegeheim.Er war die Ersten Monate in Pflegestufe 1,diese wurde dann aber nach einer erneuten Begutachtung wieder aberkannt. 'Musten Sozialhilfe beantragen, da ja die Rente hinten und vorne nicht langte. Ich war von Anfang an sein Betreuer(einziger Sohn).Wurde gleich einmal vom Sozialamt überprüft, ob ich unterhaltspflichtig bin. Zum Glück traf das nicht zu, da ich doch zu wenig verdiene. Nach der Aberkennung der Pflegestufe bekam ich im August 2006 eine Mahnung vom Pflegeheim(ohne das ich je eine Rechnung vorher bekam)über 446 Euro!!! Habe dort mit dem Sozialamt telefoniert und Ihnen die Mahnung kopiert und eingeworfen. Da ja mein Vater kein Geld mehr hatte und ich nicht Unterhaltspflichtig war. Mir wurde gesagt, das sie die Sache bearbeiten und wenn ich nichts mehr höre, hat es sich erledigt.Habe auch nie mehr was gehört darüber. Jetzt nach dem Tod meines Vaters schickt mir doch das Pflegeheim diese Rechnung. Habe schon die ganze Beerdigungskosten bezahlt und eigentlich sehe ich es überhaupt nicht ein, diese zu bezahlen und bin eigentlich so gut wie Pleite. Meine Frage nun - ist das überhaupt zulässig , das man nach einer Mahnung fast 4 Jahre wartet und nie mehr was fordert und eigentlich darauf wartet bis der Mann stirbt und dann die Rechnung den Hinterbliebenen aufs Auge drückt.

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Rechnung, Erbe, Mahnung, Pflegeheim, Sozialamt, Verjährung

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