Obergerichtsvollzieher und Haftbefehl bzgl. eidesstaatl. Versicherung - Rechtsfrage?

Hallo liebe Gemeintschaft,

eine Freundin hat ein Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid immer nicht aufgemacht und weg gepackt. Sie hatte mir gestern alle Briefe (ungelesen) in die Hand gedrückt damit ich Ihr helfen kann aus alldem raus zu kommen, insgesamt sind es in etwa 6000,-€ um die Forderung die es mir geht geht es aber um 1700,-€.

Der Obergerichtsvollzieher hat wohl ein Haftbefehl erwirkt, ich zitiere:

Haftbefehl in der Zwangsvollstreckungssache des unten genanntne Gläubigers gegen den nebentehenden bezeichneten Schulder (01.08.2011) (Eingang Obergerichtsvollzieher 15.08.2011)

Dann Auflistung des Termins zur Abgabe der eidesstaatl. Versicherung. wegen einer Forderung i.H.v 1508,-€ Vollstreckungsbereicht von "STADT" vom xx.xx.2011 AZ XXXX am 12.03.2011 an Schuldner zugestellt.

Auf Antrag d. Gläub. wird gegen den. Schuld.

die Haft angeordnet (§901 ZPO) um die Abgabe der eidestattlichen Versicherung gemäß X §807 ZPO zu erzwingen weil der Schuldner indem zur Ababe der eidesstatlich nVersicherung bestimmten Termin

X trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist und sich auch nicht ausreichend entschuldigt hat.

Auf Grund des Haftbefehls kann der Gläubier der Schuldners durch einen Gerichtsvollzieher verhaften lassen. Gläubiger vertreten durch: ANWALT XXX , XXX

Kann man jetzt noch irgendwie eine Ratenzahlung vereinbaren oder gegen entwirken? Es ist eine gute Freundin die gerade dabei ist aus Ihren Fehlern zu lernen und ich möchte Ihr versuchen aus dieser Lage herauszukommen.

Wäre um Tipps dankbar, der Gesamtbetrag kann Sie nicht ableisten möchte aber auch nicht das sie die eidestatliche Versicherung abgeben muss/soll.

Danke für eure Tips!

Schulden, Recht, Gericht, Mahnung, Pfändung
Eprimo: Mahnung und Inkasso ohne Endabrechnung

Ich habe bei Eprimo gekündigt und sollte eine Endabrechnung erhalten. Am 250711 erhielt ich eine Mahnung (keine Rechnung) über 344,25€ mit Fälligkeit zum 290711 eingehend. Am 260711 schrieb ich einen Brief an Eprimo dass ich gerne erstmal die Rechnung hätte, das Geld aber unter Vorbehalt vorab, Anfang der folgenden Woche überweisen werde. Am 010811 habe ich 344,-€ überwiesen und am 030811 bekam ich ein maschinelles Schreiben der Inkasso vom 020811 mit der Forderung von 451,01€ (maschinell erstellt). Da bis zum 110811 keine Reaktion von Eprimo kam schickte ich diesmla ein Einschreiben an Eprimo, mit bitte um Zusendung der Rechnung inklusive des Ausdrucks meiner Online-Überweisung (Kopie ging an Inkasso). Zum 230811 bekam ich Zwei Briefe von Eprimo, einmal endlich die Endabrechnung (339,25€) zum Anderen die Info dass ich bis zum 180811 nichts überwiesen hätte und daher der Vorgang an Inkasso ging, also nochmals Einschreiben an Eprimo mit beglaubigter Bestätigung der Sparkasse. Schreiben von Eprimo zum 260811, man habe das Geld jetzt doch gefunden und es sei am 030811 eingegangen, aber zu dem Zeitpunkt wäre der Fälligkeitstermin überschritten worden und Inkasso schon beauftragt.
1. Wer hat hier Recht bzw. was sollte ich jetzt unternehmen? 2. und Interessehalber : warum werden hier 110,-€ Inkasso Gebühr für ein "maschinelles Schreiben" gefordert (mit 55cent Frankiert) bei dem wahrscheinlich nur der Vorgang über eine Software bearbeitet wurde?

Recht, Abrechnung, Inkasso, Mahnung, eprimo
Wie auf den Brief vom Anwalt reagieren?

Habe heute einen Brief von einem Anwalt bekommen und bin ein wenig sauer.

Mal zur Vorgeschichte: Ich habe im Internet etwas "gekauft" und habe dann einen Tag vorher von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht. War soweit auch alles in Ordnung. Die haben dann allerdings den Betrag von meinem Konto abgebucht. Ich habe mit denen telefoniert und die sagten mir das sich die Abbuchung mit dem Eingang des Widerrufes überschnitten hat. Also habe ich bescheid gesagt das ich das Geld zurückbuchen werde.

Soweit so gut. Allerdings haben die mir ein paar Tage später diesen Betrag wieder auf mein Konto überwiesen. Da ich nicht jeden Tag auf mein Konto gehe habe ich es nicht sofort mitbekommen. Habe das Geld quasi doppelt erhalten. Bekam dann von denen per E-Mail zwei Mahnungen. Ich muss zugeben das ich die erste einfach nicht richtig gelesen habe und erst bei der zweiten aufs Konto geschaut habe. Dann habe ich denen das Geld aber überwiesen.

Allerdings kam da schon ein Brief von einem Inkassounternehmen. Die haben den Betrag gefordert und noch mal fast das doppelte für sich. Also habe ich noch mal bei dem Anbieter angerufen. Die sagten mir das meine Zahlung eingegangen ist und das Thema für sie erledigt wäre. Ok, dachte ich mir hat sich das etwas überschnitten und das Thema ist für mich auch erledigt.

Also kam Brief Nr. 2 vom Inkassounternehmen. Darauf schrieb ich denen das ich die Zahlung an die nicht leisten werde da die Forderung schon beglichen ist.

Als Antwort kam heute der Brief vom Anwalt (ohne Originalvollmacht natürlich) In der Forderungsaufstellung steht immer noch die (schon lange bezahlte) Hauptforderung und natürlich alle möglichen weiteren Kosten die ich nun an diesen Anwalt überweisen soll.

Wie reagiere ich nun richtig? Ich meine die Hauptforderung ist ja schon bezahlt. Und die Anwaltsgebühren sehe ich auch nicht wirklich ein zu zahlen, da sie ja schon bezahlt war bevor dieser Anwalt überhaupt eingeschaltet worden war.

Sorry der Text wurde recht lang, danke fürs lesen;-)

Brief, Schulden, Recht, Anwalt, Forderung, Inkasso, Mahnung
Nach wie vielen Jahren muss man eine Rechnung nicht mehr zahlen?

Folgenes Problem,...

Ich habe mal einen großen fehler gemacht, und zwar hatte ich einen Handyvertrag bei O2, hab auch immer bezahlt aber dann wurde ich arbeitslos und konnte eine rechnung nicht mehr zahlen ( um die 100-200 euro ) habe mich denn da erstmal nicht mehr gemeldet und auch nicht bezahlt,

haben dann nach monaten bei O2 angerufen und die meinten zu mir das sei schon beim Anwalt/Schufa,... ( schock )

habe aber auch kein brief von dennen bekomm, bin dann umgezogen und habe nie einen brief erhalten oder mahnung, und das is jetzt um die 5-6 jahre her,...

wollte mir vor kurzem ein Handyvertrag machen aber mir wurde mitgeteilt das dass nicht geht da ich ihn der schufa stehe,...... ich habe mir ausser diesem handyvertrag mit O2 nie was zu schulden kommen lassen,....

trau mich aber nicht mich bei der schufa zu melden weil man mir gesagt hat das die schulden immer mehr werden und das ich damit rechnen kann das irgendwann der Gerichtsvollzieher vor meiner Tür steht oder die Polizei,..... :(

was soll ich nun tun womit muss ich wohl rechnen ??? gehen die schulden nach jahren evetuell von alleine weg ???? wie lange werde ich wohl noch in der schufa stehen ??? was passiert wenn ich da anrufe muss ich dann alles aufeinmal zahlen ??? wieviel wird die rechnung dann betragen ????

Ich bitte um antworten ich hoffe jemand hat davon ahnung,......

vielen dank im vorraus,.....

Schulden, Gerichtsvollzieher, Handyvertrag, Mahnung, Schufa, Verjährung

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