Privatdarlehen einfordern - Schuldner stellt sich tot?

Hallo,

Habe vergangenen Monat einer Freundin die sich in einer finanziellen Notlage befunden hat ein privates Darlehen gewährt um damit ihre laufenden Rechnungen bezahlen und sich teure Medikamente kaufen zu können da sie von ihrem letzte Arbeitgeber um ihre letzten Monatslöhne geprellt wurde und das Amt noch nicht gezahlt hat.

Erst waren es 20 Euro, dann 50, dann nochmal 50... Irgendwann sind wir dann bei 250€ angekommen als ich dann irgendwann gesagt habe dass ich ihr nicht mehr geben kann da ich selbst auch noch an meinen Kühlschrank und an meine Rechnungen denken muss.

Daher 250€ für mich kein Kleingeld ist habe ich auf einen Darlehensvertrag bestanden in dem die Rückzahlung über ein Jahr in Monatsraten a 20€ festgelegt ist. Am 15.10 wäre die erste Rate fällig gewesen, doch sie hat nicht bezahlt. ich habe mehrfach versucht sie zu kontaktieren doch sie hat mich in ihrem Telefon, Handy und MSN gesperrt und reagiert auch nicht auf Emails.

Bei aller Liebe und allem Verständnis für ihre Situation bin ich nun doch stinkig und möchte in jedem Fall mein Geld wiederhaben. Wie stelle ich das jetzt am besten an? Es gibt Kontoauszüge mit dem Verwendungszweck "Darlehen" sowie einen schriftlichen Vertrag der von beiden Seiten unterschrieben wurde, außerdem war meine Verlobte bei dem Gespräch anwesend als die Darlehenskonditionen ausgehandelt wurden.

Liebe Grüße. Stephan

Darlehen, Mahnung
Ablauf Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe)?

Liebe Community,

ich habe eine Frage zu Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe von mehreren Tagessätzen). Meine Frage ist dabei wie folgt;

Wenn man zu Fahndung ausgeschrieben ist (Haftbefehl besteht) und nicht am Wohnsitz zu finden ist (quasi Umgezogen 500 km weiter, nicht angemeldet etc.) und nicht sofort durch die Polizei gefunden wird, erhöhen sich dadurch die Tagessätze (z. B 90 Tagessätze lt. Strafbefehl)?

Eine weitere Frage ist kann man die Geldstrafe auch durch bekannte Zahlen lassen wenn man bereits in der JVA eingeliefert wurde, z.b. durch Teilzahlungen dadurch Haftverkürzung etc.), Zählen bei der Summe der Gesamtrechnungsbetrag durch die Staatsanwaltschaft (Tagessätze + Gebühren + Strafbefehl etc.) oder nur die Zahlung der Tagessätze, exakt in der Überweisung angegeben?

Muss man zudem auch die nicht gezahlten Gebühren in der JVA absetzen oder nur die Tagessätze?

Letzte Frage, wie läuft eine Fahndung ab? Hat jemand Erfahrung, gibt es die Handyortung etc., wie schnell findet ein die Polizei bei einen Umzug (nicht umgemeldet…) z.B. von Nürnberg nach Berlin.

Herzlichen Dank für eure Antworten!

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