Hallo,

folgendes zum Sachverhalt:

Ich hatte am 24.8.10 eine Behandlung bei einer Krankengymnastik. Nun habe ich am 7.1.11 Post von einem Anwalt bekommen, ich solle die offene Forderung für den Eigenanteil letztmalig bezahlen.

Leider habe ich vorher keine Rechnung bekommen bzw. irgendeine Information, dass der Betrag noch offen ist.

Jetzt wurden mir ebenfalls Zinsen und die Anwaltskosten in Rechnung gestellt.

Muss ich jetzt die Zusatzkosten zahlen, oder reicht es, wenn ich die Forderung der Krankengymastik bezahle?

Wenn die Rechnung als Brief geschickt wurde und der nicht angekommen ist, hat die Praxis doch keinen Nachweis, dass ich die Rechnung erhalten habe, oder?

Somit müsste ich die Kosten nicht tragen? Ich werde auf jeden Fall diesen EIgenanteil bezahlen, das ist ja gar keine Frage.

Vielen Dank für eure Hilfe!