Kann mir jemand sagen, ob ich bei einer größeren Stromnachzahlung durch einen Dauerauftrag in niedriger Ratenzahlung, (mit der der Gläubiger allerdings nicht einverstanden ist, er will alles Geld auf einmal), vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung geschützt bin, da ich ja meine Zahlungswilligkeit beweise (20€-Raten), aber eben nicht mehr Zahlungsfähgkeit besitze? Oder kann man mir trotzdem ein gerichtliches Mahnverfahren mit noch höheren Kosten anhängen, das ich sowieso nicht zahlen kann?