Rechtsanwalt wegen bereits bezahlter Rechnung

Hallo, im Juli habe ich bei bücher.de ein Buch für 10 Euro bestellt. Habe dummerweise vergessen zu bezahlen! Dann kam die Mahnung über 20 Euro. Habe ich natürlich bezahlt! Bin ja selber Schuld. Das war im Oktober. Anschließend kam ein Brief von Infoscore Forderungsmanagement über eben diese Summe. Habe ich gar nicht reagiert, weil ich ja bereits bezahlt habe. Bis dann der 2. Brief von denen kam. Habe angerufen und das erklärt. Die Frau wusste nichts von einer zahlung meinerseits und wollte die Daten die ich in der Überweisung angegeben habe von mir. hab ich ihr alles gesagt, hat auch gestimmt. Sie wollte dann den Beleg. Email geht aber nicht nur Fax. Allerdings wurde mir das zu bunt, hab ja schließlich bezahlt und war immer ein guter Kunde bei bücher.de. So am Montag kam jetzt Post vom RA Haas und Kollegen.über 90 Euro. gerade eben ruft mich die gute Frau von diesem Anwalt an. Habe ihr erklärt was los ist und dass ich dachte das sei geklärt. Da schnauzt die mich an in einem Ton! Habe mehrmals NETT erklärt dass ich bezahlt habe schon bevor Infoscore sich eingeschaltet hatte und das auch dem Infoscore mitgeteilt habe. Sagt sie: Aber sie waren in Zahlungsverzug! Hin und her...bis ich sie irgendwann mal gefragt habe wie sie eigentlich mit mir redet? Und wenn sie ihren Ton nicht besser wählt gebe ich die Sache meinem Anwalt. Sie meinte daraufhin: Gut, dann klären wir das gerichtlich und hat aufgelegt. Habe heute Abend jetzt den termin bei meinem RA. habe die Firma auch gegoogelt und da steht nichts gutes über die. Was meint ihr? Kann ich jetzt doch noch Ärger bekommen oder zählt es, dass ich ja bereits VOR den ganzen Briefen bezahlt hatte???

Anwalt, Inkasso, Mahnung
Erst zahlt Kunde nicht, dann nur einen Teil - Hilfe - Was können wir machen?=

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mann ist selbstständig und führt einen Malermeisterbetrieb. Leider liegt nun folgender Sachverhalt vor:

Ein Kunde hat ihn beauftragt eine Mauer zu streichen. Rechnungsbetrag dabei war 240,00 € zzgl. MwSt. Die Rechnung hat der Kunde auch erhalten (es liegt dazu eine schriftliche Bestätigung vor). Allerdings äußerte sich der Kunde, dass er die Rechnung erst begleichen will, wenn er Fotos von der Wand nach dem Anstrich zusätzlich bekommt.

Hintergrund dazu ist: der Kunde selbst lebt bei Bielefeld und das Haus, wo die Mauer gestrichen wurde, befindet sich in Ostdeutschland. Gesagt - getan. Kunde hat natürlich die gewünschten Bilder erhalten. Nach einiger Zeit musste mein Mann allerdings feststellen, dass der Kunde nicht zahlt. Demnach haben wir diesen eine Mahnung geschickt (per Mail sowie per Post), da der Kunde weder auf E-Mails noch auf Anrufe reagierte.

Leider hat sich nach Fristablauf immer noch nichts. Mein Mann hat den Kunden dann nochmal versucht anzurufen (diesmal mit unterdrückter Nummer). Natürlich ist er an das Telefon gegangen und äußerte sich wie folgt: "Sie erhalten das Geld im Laufe der nächsten Woche." Wir glauben an das Gute und warteten ab. Allerdings erfolglos. Daraufhin haben wir nun die 2. Mahnung abgeschickt. Diese Frist dafür ist auch abgelaufen. Wir dachten, dass wir es trotzdem nochmal telefonisch versuchen sollten: Der Kunde äußerte sich nun wie folgt: "Ganz Ostdeutschland hat mich über den Tisch gezogen. Sie bekommen schon Ihr Geld." Dann legte er einfach auf. Man muss zusätzlich noch erwähnen, dass der Kunde aktuell als Bürgermeister für die SPD seiner Gemeinde kandidiert.

Nachdem Telefonat hat der Kunde nun 100,00 €(inkl. MwSt) überwiesen. Leider nicht den vollständigen Rechnungsbetrag. Ich verstehe einfach nicht, wie ein kandidierender Bürgermeister erstens offene Rechnungen nicht zahlt, obwohl er sich in seinem Wahlprogramm für wirtschaftliche und soziale Aspekte "einsetzt" und zweitens sich so diskriminierend für "Ossis" äußert.

Wie kann gegen den Kunden vorgegangen werden? Ich bitte um dringende Hilfe! Wir bestehen auf die Zahlung des vollen Rechnungsbetrages!

Vielen Dank vorab.

Rechnung, Handwerk, Inkasso, Mahnung, Handwerkerrechnung
Muss ich die jährliche Servicepauschale im Fitnessstudio noch mal zahlen aufgrund von Pausierung?

Hallo zusammen,

mein Fitnessstudiovertrag hat im November 2011 begonnen. Gekündigt ist er bereits zu Ende Oktober 2013 gewesen. Aufgund meiner schweren Schwangerschaft und Geburt wurde dieser von April 2013 bis einschließlich Oktober 2013 pausiert. Dem Fitnessstudio lagen 2 ärtliche Attests vor. Neben der monatlichen Beitragsgebührt fällt eine jährliche Serviepauschale in von 29,95 Euro an. Diese habe ich im November 2011 und 2012 gezahlt. Nun hat mein Studio diese im November 2013 wieder abgebucht. Dies ist aus meiner Sicht nicht richtig, denn meine gesamte Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre und ich habe hierfür 2x die Servicepauschale gezahlt. Nur da durch die Pausierung wieder ein November ansteht, muss ich doch nicht noch mal zahlen. Insgesamt bin ich inklusive Pausierung 2,5 Jahre im Fitnessstudio. Ich habe dies einem MA des Studios gesagt und er meinte, er würde es weitergeben. Dies wäre sicherlich ein Fehler. Nun war im am WE da und es hieße, dass ich die Gebühr zahlen müsse, weil halt wieder November wäre. Das würde das System automatisch machen. Ich hatte mit der Pausierung schon Ärger, da ich eigentlich kündigen wollten bzw. einfach füher aus den Vertrag raus wollte und sie haben mir eine Mahnung nach der anderen gesandt und mit Gericht gedroht und jetzt schon wieder sowas. Wißt ihr, ob das so okay ist?

Danke bereits vorab.

Fitness, Kündigung, Fitnessstudio, Vertrag, Mahnung, Vertragsrecht
Falsche Angaben bei Usenet.nl

Ich hatte unter angabe falscher daten bei Usenet.nl um eine 14 tage testwoche in anspruch zunehmen und habe vergessen sie rechtzeitig zu kündigen womit sie dann kostenpflichtig wurde. Kann man mich trotz der falschen Angaben ausfindig machen oder sollte ich lieber bezahlen. Habe die falschen daten über eine meiner 3 Mailadressen bei aol angegeben. Brauchen dringend Antwort.

Habe jetzt folgende Mail erhalten:

wie wir Ihnen bereits mehrfach per Brief und E-Mail mitgeteilt haben, hat uns die Firma Usenet.nl S.r.l. mit dem Einzug einer offenen Forderung beauftragt. Unser Mandant hat am 08.04.2013 folgende Leistung für Sie erbracht:

  • Usenet.nl

Für diese Leistung schulden Sie einen Betrag in Höhe von 99,96 EUR. Leider haben Sie bisher auf alle Zahlungsaufforderungen nicht reagiert. Um weitere Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie nunmehr ein letztes Mal auf, die ausstehende Summe zzgl. der aufgelaufenen Verzugskosten umgehend zu begleichen.

Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Grundforderung unseres Mandanten: 99,96 EUR bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 11,00 EUR vorgerichtliche Inkassogebühren: 37,50 EUR vorgerichtliche Inkassoauslagen: 4,50 EUR

Kontoführungsgebühren: 2,50 EUR

noch offener Gesamtbetrag (Stand: 16.07.2013): 155,46 EUR

Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 155,46 EUR ist innerhalb der nächsten 3 Tage unter Angabe des Aktenzeichens 264510390 auf unser unten stehendes Konto zu zahlen.

Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen

Mahnung
Jemand Erfahrung mit KSP Anwaltskanzlei (Inkassounternehmen)

Hi ,ich habe immer mal wieder etwas bei Ebay verkauft und Ebay konnte auch immer ohne Probleme die Gebühren bei mir abbuchen. Jedoch benutze ich die angegebene E mail Adresse schon lange nicht mehr und habe gar nicht gemerkt ,dass Ebay vor ein paar Monaten ca 38€ nicht abbuchen konnte ,wieso weiß ich nicht... Deswegen habe ich auch die ganzen Mails von Ebay nie gelesen und auch schon Monate nicht mehr bei Ebay eingeloggt ,um zu merken das mein Konto schon teilweise gesperrt ist.

Jetzt habe ich vor ein paar Wochen Post bekommen von einer "KSP Anwaltskanzlei" Was wohl ein Inkassobüro sein soll. Ein ganz komisches Schreiben , wo kein Name zu sehen ist und keine Unterschrift , ich habe noch nie ein Schreiben von einem Anwalt bekommen ohne Namen und Unterschrift. Telefonnummern und E mail Adressen sind auf dem Schreiben angegeben. Ans Telefon geht niemand und auf E mails reagiert auch niemand. Laut Google soll es wohl eine Unseriöse "Abzockerkanzlei" sein mit "Möchtegernanwälten" die Geld eintreiben für gewissen Sachen wie Ebay und so.. Komme ich mal zum Punkt. von 38€ wurden mal eben 107€ ,die ich bis zum 22. überweisen soll. Sie haben mir sogar eine Ratenzahlung vorgeschlagen. Das sehe ich gar nicht ein ,ich kann von mir aus sofort die 38€ an Ebay überweisen ,das ist ein lächerlicher Betrag und ich sehe auch Mahnungsgebühren ein ,aber doch keine 107€! Was soll ich jetzt machen ? soll ich das bezahlen ? Würdet ihr es bezahlen ? Oder jemand Erfahrung mit dieser komischen "Kanzlei" ?

Geld, Schulden, Anwalt, eBay, Inkasso, Mahnung
2. Mahnung web.de Clubmitgliedschaft (ABZOCKE)

Hallo,

mal wieder habe ich mit web.de die Ehre mich um eine angebliche Clubmitgliedschaft zu streiten. Damals (gleicher Account) was schon locker 5-6 Jahre her ist habe ich bezahlt, das sehe ich jetzt aber nicht ein möchte auch diesen Account am liebsten löschen, weil es einfach nur ein dubioser, unseriöser Drecksverein ist, der die "Kunden" abziehen will. Die 2. Mahnung habe ich nun erhalten (bis 20.7. soll ich 15€ + 3€ Mahngebühr zahlen) alles PER MAIL. Ist das Rechtens? Außerdem hatte ich eine falsche Adresse angegeben und sehe nun, dass die meine AKTUELLE Adresse haben (WOHER ???????) aber trotzdem kam bisher nichts von den Pennern bei mir auf postalischem Wege an.

Was kann/soll ich tun ??? ES ist ja offensichtlich (wie auch in anderen Foren zu lesen), dass es Abzocke ist nur leider wird einem oft geraten zu zahlen, den RA einzuschalten oder die Verbraucherzentrale zu informieren, den Vertrag natürlich zu kündigen (wobei ich das dumm finde, denn ein Kündigen impliziert ja, dass ich einen Vertrag eingegangen bin, was aber NICHT wissentlich geschah)

Man das regt mich so auf... man hat genügend Probleme und dann kommt so ein *%"(! Verein....

Danke für eure Hilfe (bitte nur Hilfe und keine dummen Sprüche/Phrasen, dann lieber GARNICHTS schreiben :) )

Sehr geehrter Herr NAMEGEÄNDERT,

wir verzeichnen bei Ihrem WEB.DE Kundenkonto eine offenstehende Forderung. Dazu senden wir Ihnen eine im PDF-Format (mahnung.pdf) erstellte Zahlungserinnerung/Mahnung zu, mit der Bitte um Zahlungsausgleich. Diese Mahnung können Sie mit Hilfe des Programms 'Acrobat Reader' öffnen und für Ihre Unterlagen ausdrucken (Download 'Acrobat Reader' unter http://www.adobe.com/products/acrobat/readstep2.html ).

Mit freundlichen Grüßen

Debitorenmanagement WEB.DE

Gesetz, Verbraucherschutz, Mahnung, web.de

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