Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Handyversicherung für 8.95€ monatlich. Die konnten von meinem Konto nicht abbuchen, da ich an dem Tag im Minus war. Dürfen die 6€ Gebühr für die Rücklastschrift nehmen + 2€ Kosten der Erinnerung. Im Internet steht: "Können für eine Zahlungserinnerung Gebühren erhoben werden? Nein, die Erhebung von Mahngebühren ist erst ab der zweiten Zahlungsaufforderung – meist der 1. Mahnung – zulässig. Wie hoch die Mahngebühren sein sollen, ist gesetzlich nicht geregelt. Sie müssen angemessen und verhältnismäßig sein."
Ich finde insgesamt 17€ UNMÖGLICH statt 9€. Muss ich das bezahlen? Oder nur die 9€ überweisen. Wie ist es da gesetzlich geregelt?
Danke für eure Hilfe!