Wie oft (wie häufig) darf vergeblich per Lastschrift eingezogen werden - vorausgesetzt Lastschriftmandat?
Guten Morgen,
meine Versicherung hat mir insgesamt 6 Mal versucht, eine Lastschrift vergeblich abzubuchen, da mein Bankkonto (Kontowechsel) nicht gedeckt gewesen ist.
Dafür hat sie mir pro vergeblicher Lastschrift 5€, also insgesamt 30€ berechnet.
In der Zwischenzeit gab es angeblich 5 Mahnungen für insgesamt 15€ (pro Mahnung 3€ Mahngebühr), die Rede von diesen Mahngebühren war in der 1. Mahnung, der einzigen, die ich überhaupt erhalten habe.
Ich habe den Betrag inzwischen ausgeglichen, inklusive dieser Gebühren, da ein SEPA - Mandat vorgelegen hat.
Die Versicherung hat sich das eigens erloschene SEPA - Mandat jetzt wieder selbst erteilt und will wieder bei mir einziehen, obwohl ich nicht darum gebeten habe.
Nun habe ich 2 Fragen:
1. Darf sich die Versicherung das erloschene SEPA - Mandat einfach selbst wieder erteilen oder Bedarf es einer Unterschrift?
2. Kann ich mich gegen einen Teil der Mahn - und Rücklastschriftgebühren im Nachinein wehren oder ist alles rechtens?
Danke.