Kann man eine erteilte Lastschrift an einem Anbieter, der zuviel abgebucht wurde, selbst stornieren?

4 Antworten

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Du kannst die Lastschrift zurückgehen lassen, setz dich dafür einfach mit deiner Bank in Verbindung.

Die Folge wäre dass du deinen Beitrag, deine Rechnung nicht bezahlt hast und diese vom Anbieter angemahnt wird, die Alternative wäre sich erst einmal mit dem Anbieter in Verbindung setzen, das platzen lassen von Lastschriften ist eigentlich nur der letzte Schritt

Moin,

ja, du kannst es zurückbuchen lassen (Frist 6 Wochen) damit wird (zumindest bei meiner Bank) das Lastschriftmandat aufgehoben! (Am Automaten oder Online!)

Du musst eigentlich eine Rechnung erhalten haben, wo das Ganze erklärt wird. Ich würde nach meinen Erfahrungen zuerst zurückbuchen und dann verhandeln. Man kann ja mal ein E-Mail schreiben und eine Frist von einer Woche setzen...

Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

berlina76  29.01.2020, 19:14

Da man für die Rücklastschrift 6 Wochen Zeit hat, erst verhandeln, dann zurück buchen. Bei zurück buchen entstehen Kosten, das sollte bedacht werden.

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Fleischtester  29.01.2020, 19:32
@berlina76

Moin,

eine Firma hatte vor einigen Jahren eine 4 stellige Summe von meinem Konto abgebucht. (Meiner Meinung nach zu unrecht!) Ich habe es nur festgestellt, weil ich mir ein Fahrrad kaufen wollte und das Geld plötzlich nicht da war. Ich hatte eine Frist gesetzt und ein Einschreiben formuliert. Die Firma hat es bis heute nicht für nötig gehalten zu Antworten! Leider hatte ich damals keine Zeit zu klagen! ... Demnach... es kommt mir nicht auf die "3€" Kosten an! (Das muss aber jeder für sich selbst abwägen!)

Grüße

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Erstmal dem Anbieter eine Frist setzen das zu Korrigieren, dir das Zuviel gezahlte Geld zurückzuzahlen.

Nur wenn er das nicht innerhalb einer Angemessenen Frist(1-2 Wochen) macht. Dann zur Rücklastschrift greifen.

Bei der Rücklastschrift werden beide Konten mit Gebühren belastet. Es ist als für beide Seiten die ungünstigste Varriante. Es entstehen 3-6 € Rücklastschriftgebühren jeweils auf beiden Konten. Das sollte man beachten und Rücklastschriften nur dann ausführen, wenn es wirklich sicher ist, das hier was schief läuft.

Bei Falscher Rücklastschrift, kann der Gläubiger von dir dann die Gebühren zusätzlich zu den Mahnkosten verlangen.

Für eine Rücklastschrift hat man 6 (oder 8?) Wochen Zeit. Sie sollte also wohl überlegt sein und das letzte Mittel.

(Bei Nachweisbarem Betrug hat man sogar fast ein Jahr um das Geld zurückbuchen zu lassen.)

Wenn der gesamte Betrag zurück gebucht wird, dann bleibt ja wohl eine Schuld. Erster Schritt ist es, den Empfänger zu informieren und nachzufragen, warum ein höherer Betrag gebucht wurde. Bei Unstimmigkeit zur Korrektur mit Frist auffordern. Nicht einfach kommentarlos alles zurückbuchen lassen. Und wenn es betrügerisch gewesen sein soll, kann man immer noch geeignete Maßnahmen ergreifen. Und ich würde mir dann überlegen, ob ich mit dieser Einrichtung weiter Geschäfte mache.