Hallo Freunde,
ich hab da eine knifflige Frage. Ich hatte heute einen Besichtigungstermin bei einem Makler für eine 1-Zimmer-Wohnung. Er wollte wissen, ob ich die Wohnung haben will. Morgen soll ich Bescheid geben.
Der Makler würde dem Vermieter Bescheid sagen, dass ich die Wohnung will und der Vermieter würde dann auf dem Postweg mir den Vertrag schicken.
Er sagte, dass wenn ich mündlich Zusage, dass das rechtsverbindlich ist. Ich sagte, dass ich ja eigentlich erst mal den Mietvertrag unterschreiben muss, dann ist das verbindlich.
Ist eine mündliche Zusage rechtsverbindlich, oder erst wenn ich den Vertrag unterschrieben hab?
Danke im Voraus!