hab da mal eine frage. habe mir eine mietwohnung angesehen. die besichtigung kam über einen makler zustande. habe ihm dann die selbstauskunft zugeschickt und nichts mehr ist passiert. das ist jetzt 3 wochen her. die anzeige ist inzwischen auch nicht mehr im internet. habe per mail dann zwei mal nachgefragt und keine antwort bekommen. hab dann gestern per zufall wieder im internet nachgesehen und ähnliche fotos der wohnung gesehen. es war die gleiche, jedoch dies mal von privat. habe dann angerufen und der vermieter der mir bis dato unbekannt war, meinte dann, er hätte dem makler den vermittlungsauftrag wegen untätigkeit entzogen. er macht mir nun den mietvertag fertig und schickt ihn mir zu. meine frage wäre nun, ob der makler dennoch an mich heran treten kann und seine provision will. nun es ist in meinen augen nicht tätig geworden und gemeldet hat es sich auf nachfrage nicht. der mietvertrag kommt nun auf grund der anzeige des vermieters zustande und nicht weil der makler hier was getan hat. Wie ist das soo? Wer kann mir hier etwas dazu sagen?