Haftungsausschluss gemäß § 536a BGB im Mietvertrag?

Hi zusammen,

ich stehe gerade kurz vor der Unterzeichnung des neuen Mietvertrages für meine neue private (nicht gewerblich genutzte) Wohnung. Fast alles ist schon geregelt, der Vermieter macht einen sehr vertrauenswürdigen Eindruck. Es gibt nur leider zwei Klauseln die mich sehr im Mietvertrag stören und auf die der Vermieter besteht:

----- Schnipp -----

  1. Soweit Mängel der Mietsache bei Vertragsschluss vorhanden waren und vom Vermieter nicht arglistig verschwiegen wurden, ist die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters gemäß § 536a BGB ausgeschlossen.
  2. Im Fall eines Vermieterwechsels haftet der alte Vermieter nicht für den von dem neuen Vermieter zu ersetzenden Schaden. Ein Anspruch des Mieters gemäß § 566 Absatz 2 BGB ist insoweit ausgeschlossen.

----- Schnipp -----

Die beiden Klauseln stammen aus einem vorgefertigten Vertrag den man bei Immoscout24 runterladen kann.

Man kann einiges zu dem Thema googeln. Allerdings betrachten fast alle Artikel das Thema aus Vermieter-Perspektive und finden es daher einen Haftungsausschluss auch ganz in Ordnung. Eine Aussage, wie man das als Mieter finden soll, finde ich nicht.

Folgende Fragen habe ich dazu:

  1. Bin ich etwas zu naiv wenn ich das unterschreibe und verzichte im Ernstfall auf zehn-tausende von Euro wenn meine komplette Einrichtung unter Wasser steht weil es einen nicht voraussehbaren Wasserbruch gab? Oder ist das Standard und könnte bedenkenlos unterschrieben werden?

  2. Zusätzlich würde mich interessieren, ob die Hausratversicherung sowieso zahlen würde und von daher diese Klauseln keine Relevanz für mich hätten.

  3. Im § 536 (4) BGB steht: "Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam." Vielleicht kann ich einfach unterschreiben und die Klausel ist sowieso unwirksam und kann ignoriert werden?

Es ist kompliziert ... Danke für eure Mühe, sich durch diesen langen Text zu quälen :-)

Viele Grüße

Mietrecht, Mietvertrag, Hausratversicherung, haftungsausschluss
Wer bezahlt den Schaden bei kaputtem Fenster nach Einbruch?

Hallo Zusammen,

bei mir wurde vor einem knappen Monat in die Mietwohnung eingebrochen. Die Diebe kletterten dafür auf den Balkon und versuchten erst, die Fensterrahmen aufzuhebeln, dann haben sie kurzerhand ein Fenster eingeschlagen. Somit ist ein Schaden an Scheibe und Rahmen entstanden.

Gleich am nächsten Tag habe ich den Vermieter informiert und er hat sich den Schaden angeschaut.

Bei den Nachbarn nebenan (gleiche Etage) haben sie es ebenfalls versucht, jedoch wurde hier nicht in die Wohnung eingedrungen und auch keine Scheibe beschädigt, lediglich die Rahmen.

Ich selbst habe als Studentin noch keine Hausratversicherung, meine Nachbarn hingegen haben eine. Erst hieß es, dass ihre Hausrat den Schaden nicht übernimmt und es Sache der Gebäudeversicherung des Vermieters wäre. Die Gebäudeversicherung hat sich natürlich auch geweigert und somit wurde die Schuld hin und her geschoben. Zwischenzeitlich hat sich die Hausratversicherung meiner Nachbarn aber schriftlich an den Vermieter und dessen Versicherung gewendet und sie bezahlen den Schaden doch.

Nun habe ich große Sorge, dass ich ein Problem bekomme... ich habe mich natürlich beim Mieterschutzbund (die Hotline auch für Nicht-Mitglieder) erkundigt, die meinen es sei definitiv Sache des Vermieteres und sollten diesbezüglich ja eigentlich am besten Bescheid wissen. Ein bekannter Anwalt hat dies kurz bestätigt. Trotzdem wundere ich mich, ob das alles so stimmt, nachdem die Versicherungen nach dem Hin und Her doch darauf gekommen sind, dass Gebäudeversicherung Recht behält, es nicht zahlt und die Hausrat übernimmt.

Ich freue mich wirklich sehr über Antworten, weil ich gerade ziemlich überfordert bin mit der Situation und einfach nicht weiß, wie ich mich am Besten verhalten soll. Tausend Dank und beste Grüße!

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Einbruch, Diebstahl, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung
Wie läuft die Schadensregulierung nach einem Brandschaden ab?

Meine Tante hatte kürzlich einen Küchenbrand, weil sie heißes Fett bei eingeschalteter Herdplatte vergessen hat.

Zum Glück hat sich das Feuer nicht allzu stark ausgebreitet und konnte noch von ihr selbst gelöscht werden (kein Feuerwehreinsatz), aber die Küche wurde natürlich schon sehr in Mitleidenschaft gezogen und auch die Decke und Wände sind total verrußt.

Nun möchte sie den Schaden über ihre Hausratversicherung regulieren, aber hat damit ebensowenig Erfahrung wie ich selbst. Nach einem kurzen Anruf bei ihrem Berater wurde ihr gesagt, daß sie erst mal Bilder machen und ihm diese schicken soll. Das hab ich dann mit dem Handy für sie erledigt.

Dann meinte der Berater, daß er diese Bilder an die Schadensabteilung weiterleiten wird, welche dann entscheidet, ob ihnen das ausreicht oder ob evtl. auch noch ein Gutachter den Schaden vor Ort in Augenschein nehmen muß.

Das ist der aktuelle Stand der Dinge und jetzt wäre meine Frage, wie es weitergeht. Meine Vermutung ist, daß die Renovierung des Raums sowie die Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Küche übernommen werden sowie auch das Beheben von Schäden an der Elektrik (verschmorte Steckdosen etc.).

Wie ist da aber der genaue Ablauf? Kann ein Handwerkbetrieb (z.B. Maler, Elektriker) frei gewählt werden oder wird das von der Versicherung vorgegeben?

Wird in etwa geschätzt, was eine gleichwertige Küche in der Wiederanschaffung kostet und dieser Betrag dann erstattet?

Danke für Hinweise!

Küche, Versicherung, Feuer, Hausratversicherung
Umzugskosten bei Wasserschaden.Wer zahlt?

Folgende Situation: Im April letzten Jahres haben wior bei uns in der Whg einen Wasserschaden enddeckt. Diesen haben wir dann auch unverzüglich unserem Vermieter gemeldet. Es stellte sich heraus das wir für den Schaden nicht verantwortlich gemacht werden können. der Abfluss unter der Duschwanne hatte ,wohl aufgrund einer verotteten Dichtung ein Leck ,so dass whrscheinlich Monate lang dort das Wasser plätscherte.Da wir eine Erdgeschosswohnung bewohnen hat sich ,logischer Weise auch niemand unter uns über Wasserflecke etc beschweren können. Es folgte eine Odysse von Gutachten.Verschiedene "Experten" gaben sich hier die Klinke in die Hand.Letztendlich kam heraus das unsere Whg komplett Saniert werden muss. Nach nunmehr!!!!! 9 Monaten !!!!!!!!! soll jetzt Bewegung in dioe Sache kommen und mit der Sanierung begonnen werden. 2 Etagen über uns ist eine Whg frei und bereits bezugsfertig. Unser Vermieter stellt uns die Whg für die Dauer der Sanierung zur Verfügung. Nun meine Frage: Wer kommt für die Umzugskosten auf?Auch wenn es nur 2 Etagen sind ,so ist doch eine menge zu Bewegen.da wir erst am 18. den Schlüssel bekommen und auch am 18. Abends komplett hier raus sein müssen.Küche muss komplett demontiert werden ua. meine hausratVersicherung sagt das die Kosten für den Umzug die Gebäudeversicherung des Vermieters übernimmt.Die Versicherung des vermieters sagt die Kosten für den Umzug sowie für die Einlagerung der Möbel trägt meine Hausrtatversicherung. Guter rat ist also Teuer.

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