Wasserschaden durch undichte Dusche - wer bestellt und zahlt Gutachter

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Wir wohnen seit fast 5 Monaten in unserem neugebauten Haus. Nun haben wir nach 5 Monaten festgestellt, dass unsere Dusche undicht ist. Nach einem längeren und ausgiebigeren Duschvorgang tropfte es im Keller von der Decke... Es kann davon ausgegangen werden, dass die undichte Stelle schon seit Monaten besteht, aber da immer nur kurz geduscht wurde, bisher nicht in Erscheinung getreten ist.

Die Dusche wurde von einer Fliesenlegerfachfirma abgedichtet, die Ablaufrinne eingebaut, Fliesen verlegt und alles verfugt bzw. mit Silikon abgedichtet (bodengleiche Dusche, voll gefliest).

Nun also Termin, Schaden begutachtet, Fehler seitens der Fachfirma quasi eingesehen. Es wurden sofort weitere Maßnahmen in die Wege geleitet, Fliesen wurden entfernt und es sollte alles neu abgedichtet werden. Doch der Schaden ist weitreichender als gedacht. Estrich im Bereich der Dusche komplett nass, wurde direkt mitentfernt. Unsere Wände (massiv Holz, ähnlich einem Blockhaus) sind aufgequollen und feucht. Im Bereich wo der Estrich war, sind auch Flecken erkennbar, die Schimmelflecken sein könnten. Wir wissen nicht, wie weit die Feuchtigkeit ins restliche Badezimmer/den restlichen Estrich gezogen ist (Anhydritestrich) und ob durch die feuchten (und eventuell geschimmelten/gefaulten) Holzwände nicht sogar die gesamte Statik unseres Hauses gefährdet ist.

Wir würden gerne ein Gutachten erstellen lassen bzw. einen Sachverständigen hinzuziehen. Wer bestellt diesen? Wir, die Fliesenfirma, die Versicherung der Fliesenfirma? Und noch wichtiger: wer bezahlt diesen? (derjenige, der beauftragt, oder derjenige, der Schuld hat am Schaden?)

Dusche, Fliesen, Gutachter, Haftung, Wasserschaden
Haftpflichtversicherung will nicht zahlen, was nun?

Bei meinem Auto war Ende letzten Jahres die Batterie hinne und ich musste eine neue kaufen. Das ganze hab ich dann mit einem Kumpel zusammen gemacht, der sich mit dem Schrauben an Autos gut auskennt und das auch schon etliche Male bei sich und in der Familie gemacht hat.

Auf dem Parkplatz eines Ersatzteilehändler angekommen bauten wir dann die Batterie aus meinem Auto aus, kauften drin eine Neue im Austausch und wollten die dann auf dem Parkplatz einbauen. Irgendwie hat das nicht so gefunzt, wie der Kumpel sich das vorgestellt hat und er hat sie aus Versehen für kurze Zeit falschrum angeschlossen (Bitte keine Kommentare darüber, ist nun mal dooferweise passiert, war keine Absicht und lässt sich nicht mehr Rückgängig machen).

Dabei schien die Lichtmaschine durchgeschmort zu sein. ADAC brachte uns zu der Werkstatt meines Vertrauens, wo der Schaden innerhalb der nächsten 2 Tage behoben wurde und Auto läuft wieder wie vorher, war also zum Glück nur die Lichtmaschine.

Mein Kumpel ist Haftpflichtversichert und hat auch diese Gefälligkeitsklausel drin, demnach hat er den Schaden seiner Versicherung gemeldet. Die hat dann einen Gutachter geschickt, der jetzt kackenfrech behauptet, dass der Schaden an der Lichtmaschine nicht daher rührt und somit der Versicherungsnehmer, also mein Kumpel, nicht an dem Schaden Schuld sei. Für den schien das ganze einfach nicht plausibel und er hat auch keinen Brandgeruch im Motorraum vernommen, so viel zu seiner Begründung. Und das, obwohl ein googlen nach "Batterie falsch rum angeschlossen, was kann kaputt sien?" Millionen Treffer kommen, in denen steht, dass es mit Glück "nur" die LiMa ist, aber die auf jeden Fall.

Demnach wurde das ganze jetzt von der Versicheurng meines Kumpels zurückgeschoben, dabei ist es ja Fakt, dass der Schaden durch die Verpolung der Batterie hervorgerufen wurde, welche der Versicheurngsnehmer zu verschulden hat, weshalb seine Haftpflicht da wohl zahlen sollte...

Ich vermute da mal ein schön abgekartetes Spiel zwischen Versicherung und ihrem Gutachterdienstleiter und weiß nicht so recht, welche Möglichkeiten ich jetzt habe. Seine Versicherung meinte, ich könne Einspruch einlegen und sollte ein Gegengutachten besorgen, dann wären sie bereit, sich den Fall wieder anzuschauen. Ich wüsste aber nicht, was ich da begutachten lassen sollte, weil die Lichtmaschine ein Austauschteil ist und mir demnach auch nicht mehr vorliegt. Außerdem wird sich ein Gutachter wohl auch nich wirklich lohnen, weil der wohl auch ein wenig kosten wird.

Jemand ne Idee, wie ich hier vorgehen kann? Wen oder was kann ich als Gutachter beiziehen? Was könnte ich begutachten lassen? Bringt es was, den ADAC-Mann, der mich abgeschleppt hat als Zeugen zu nennen, der die erste Diagnose gestellt hat? Oder den Werkstattmeister, der das repariert hat?

Oder hab ich eh schon verloren, weil ich gegen dieses abgekartete Spiel keine Chance hab?

Autobatterie, Gutachter, Haftpflichtversicherung, Lichtmaschine
Gutachtertermin wegen Erwerbsminderungsrente.Panik!

Hallo Ihr Lieben. Ich hab mich lange Zeit geärgert, dass mein Rentenantrag so lange dauert. Heute kam der Gutachtertermin per Post. Eigentlich müsst ich mich "freuen", wenn man es denn so nennen kann überhaupt. Mitgesendet wurde ein 2seitiger Fragebogen. Seitdem ich den Brief geöffnet habe, kann ich mich aus unerklärlichen Gründen kaum noch beruhigen. Ich zittere, bin angespannt, unruhig und könnt nur heulen. Eigentlich sollte mich das nicht weiter fertig machen. Ich habe in meinem Leben genug Psychologen und Psychiatern gegenüber gesessen, habe unzählige Tests mitgemacht, Fragen und Fragebögen ausgiebig beantwortet. Und jetzt scheitere ich hier an den kleinsten Fragen.

Wie etwa: "Welche ernsten Krankheiten hatten Sie (ausser den typischen Kinderkrankheiten) bis heute?"

Was zählt denn als "ernste Krankheit"?? Asthma, Schilddrüsenunterfunktion, Polyarthrose,Hautpilz der immer wiederkommt? Denn das sind einige meiner Probleme. Natürlich abgesehen von den psychischen Dingen (muss ich die eigentlich auch aufzählen??).

Zählt ein psychologischer Test vom Arbeitsamt über die kognitive Leistungsfähigkeit als "Untersuchung eines Vertrauensarztes durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit"?

Ich bin total durcheinander,will mich gut vorbereiten,hab soviel Angst was falsch zu machen oder zu sagen, nicht ernst genommen oder gar abschätzig behandelt zu werden. Ich möcht den Gutachter nicht zubomben mit Informationen die er wahrscheinlich gar nicht wissen will, aber wenigstens das sagen,was wichtig ist. Denn ich habe nicht nur die psychischen Erkrankungen. Ist das eigentlich von Interesse für den psychiatrischen Gutachter???

Oh man ich hab grad den totalen Overload im Kopf,mir ist ganz schlecht. Kann mir bitte bitte jemand helfen?

LG Steffi

Erwerbsminderungsrente, eu-rente, Gutachter, Psychiater, Psychologe
Unverschuldeter Unfall nach Auszahlung trotzdem noch Gutachter nehmen?

Hallo Community,

ich bitte nur um Antworten von Leuten, die sich wirklich auskennen.

Mitte März ist mir eine Dame auf mein parkendes Auto gerollt. Die Frontschürze ist dabei beschädigt worden und in der Mitte an einer kleinen Stelle sogar gebrochen. Nach telefonischer Rücksprache mit der Versicherung der Verursacherin, reiche diesen ein Kostenvoranschlag und der Gutachter wäre zu teuer und kostet ungefähr 500€! Ich dachte mir, na gut, vielleicht ist ein Kostenvoranschlag sogar noch besser für mich. Der Kostenvoranschlag belief sich auf 2337€, und ich habe mir den Schaden ausbezahlen lassen. Eigentlich wären dies 1999€ Auszahlungsbetrag gewesen, da logischerweise die MWST. bei der fiktiven Abrechnung abgezogen wird. Jedoch hat mir die Versicherung nur 1775€ ausbezahlt mit der Begründung, dass die Verbringungskosten zum Lackierer wegfallen und die 35€ für den Kostenvoranschlag übernehmen sie auch nicht. Ich habe letzte Woche nochmals eine E-Mail geschrieben, dass dies so nicht vereinbart war und die Kollegin mir damals erzähle, die Kosten für den Kostenvoranschlag werden ebenfalls mit übernommen. Als Antwort bekam ich wieder, dass sie die Kosten nicht übernehmen, ich solle Verständnis haben.

Meine Frage: Kann ich nun trotzdem noch zu einem Gutachter meiner Wahl? Selbst wenn ich das Restgeld nicht ausbezahlt bekomme, lasse ich mich nicht veräppeln. Ich möchte nun zum Gutachter gehen, den Schaden nochmal begutachten lassen damit die Versicherung extra Kosten hat, wenn sie meint, dass sie die Leute "abzocken" können. Hätten sie mir die restlichen 223€ ausbezahlt, wären sie günstiger davon gekommen.

Vielleicht kann mir dazu jemand etwas sagen, danke.

MfG

Werkstatt, Kfz-Versicherung, Gutachter, PKW, Gutachterkosten

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