Versicherung zahlt Gutachter nur teilweise. Jetzt nachzahlen?

Folgendes

Vor ca. zwei Monaten ist jemand mit seinem Auto gegen meins gefahren.

Zettel da gelassen und weggefahren. Glücklicherweise waren die hinterlegten Daten die richtigen.

Ab da ging der Stress los. Da der Mann momentan eine Umschuldung als LKW fahrer macht (ich habe keine Ahnung ob das stimmt. Ist auch nicht wichtig) bat der Mann mich einen Kostenvoranschlag machen zu lassen, da er das privat zahlen wollte und die Versicherung nicht reinziehen wollte. Gesagt, getan.

Doch irgendwann meldete sich er Mann nicht mehr, also beauftragte ich einen Gutachter, welcher einen Schaden von 1300€ feststellen konnte.

Dieser fand auch raus bei welcher Versicherung das KFZ von dem Herren war und so ging die zweite Phase meines Stresses los.

Nach langem hin und her bekam ich mein Geld und der Gutachter AUCH.

Allerdings nur anteilig. Und zwar 516,40€ von 622,69€

Die Versicherung bekam 24 Bilder und davon waren(laut Versicherung) einige unbrauchbar und nicht relevant (Kilometerstand beispielsweise)

Dieser Gutachter verlangt pro Bild 2€ und das macht bei 24 Bildern 48€ (Hätte ich gewusst wie viel ein Gutachter bekommt, hätte ich mich für diesen Beruf entschieden)

So, meine Frage - Darf der Gutachter den Restbetrag überhaupt fordern?

Ich habe auf seine Arbeit vertraut und dachte er wüsste schon was er da macht. Dass er unglaublich hohe Preise für seine Dienste verlangt war mir nicht bewusst (ich weiß, unwissenheit schützt nicht vor Strafe)

Grundhonorar - 375€

Bewertung - 5€

Fahrtkosten - 50€

Fotokosten - pro "Stück" 2€

EDV Kosten - 15€

Schreibkosten pro Seite - 1,80€ (macht 28,80€ bei 16 Seiten)

Kommunikationspauschale - 15€

Ich kann die gegnerische Versicherung absolut verstehen wenn sie sagen, dass der Gutachter Sachen gemacht hat die nicht gefordert sind.

Muss ich als Kunde für Dienste zahlen, die eigentlich nicht hätten sein müssen?

Ich bedanke mich im Voraus!

MFG

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Kann ich Motorrad vom Abschleppdienst abholen (Hilfe, Biker in Not)?

Hallo,

Ich hatte gestern einen Motorradunfall. Mein Motorrad ist jetzt bei einem Abschleppdienst.

Ich bin ADAC und ACE Mitglied.

Die Polizei hat alles aufgenommen und beiden Versicherungen ist der Unfall nun bekannt. Meiner und der gegnerischen Versicherung.

Nun: Also ich fahre gleich Montag früh auch zum Anwalt. Da ich ebenfalls Schmerzensgeld geltend machen möchte, Und übergebe dem Alle Informationen damit der sich mit dem Fall befasst. Da die Versicherungen einen Monatelang warten lassen bis da mal was passiert. Mit dem Anwalt geht das innerhalb von kürzester Zeit und mein Motorrad gammelt nicht vor sich hin.

Ich habe nur eine Frage zurzeit. Wo ich einfach nicht weiter weiss. Mein Motorrad ist ja seit dem Unfall gestern beim Abschleppdienst und steht da halt. Was ja pro Tag kostet.

Darf ich das Teil überhaupt abholen? Die Polizei hat dazu nichts gesagt. Fahrbar ist das Motorrad jedenfalls nicht. Daher hätte ich nur die Idee den ADAC Oder ACE mein Motorrad abschleppen zu lassen. Da dies kostenlos ist. Also zu mir nach Hause abschleppen lassen.

Ich frage mich auch wie ich das mit dem Gutachter mache. Ich will ja einen eigenen engagieren und nicht den von der gegnerischen Versicherung nehmen. Aber den Gutachter sollte man doch erst engagieren wenn die Schuldfrage dann eindeutig geklärt ist? Oder nicht?

Hoffe auf Rückmeldung

LG

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