Hat die Polizei was mit "Forensischen Gutachten" zutun?

2 Antworten

Ich denke mal das bei einer begangenen Straftat die Polizei Ermittlungsergebnisse über den Tathergang mitteilt.

Denn z.B. könnte jetzt überspitzt ein Tötungsdelikt vorliegen wo im Raum steht ob die Tötung im Affekt vollzogen wurde oder ob es ein geplanter Mord war.

Je nach Tathergang muss z.B. eine gewisse Planung und Vorbereitung erfolgt sein, was dann ja eine Affekt Handlung ausschließt.

Forensisches Gutachten, bedeutet dass man Begutachtet wird ob jemand "Psychisch Krank ist, oder halt eben Psychisch Gesund."

... das scheint mir ein extrem auf ein einziges Teilgebiet der Forensik eingeschränktes Verständnis des Begriffs "Forensik" und damit "forensisches Gutachten" zu sein.

https://de.wikipedia.org/wiki/Forensik

Und daher die Antwort: Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaften) haben natürlich mit forensischen Gutachten zu tun (auch wenn die von Rechtsmedizin, Laboren oder bestellten Gutachtern erstellt werden).