Gerichtsverfahren: Was passiert, wenn Kläger Gerichtsgutachten nicht zahlt?

Folgender Fall:

A beauftragt Unternehmer B mit Arbeiten in einem Haus Elektro, Maurer und Klempnerarbeiten für 42.000,- und zahlt schon mal 21.000,- per Vorkasse. Die Arbeiten werden nicht in der Zeit von 6 Monaten (wie vereinbart) abgeschlossen sind unfertig und mangelhaft. Nach 1,5 Jahren kündigt A den Vertrag. Es stellt sich auch noch heraus, der Handwerker B ist nicht in der Handwerkskammer für die beauftragen Arbeiten eingetragen.

  • Kläger A beantragt einen Mahnantrag, verfolgt diesen aber nicht weiter nachdem Widerspruch von B.
  • Kläger A lässt die Arbeiten von einem Gutachter schätzen und der Wert liegt unter dem Betrag, welchen A bereits bezahlt hat.
  • Beklagter B beantragt die Durchführung des Klagverfahrens von A
  • Beklagter B verlangt nun für die unfertigen Arbeiten per Widerklage 93.000,- und bestreitet den unter Zeugen mündlich geschlossenen Bauvertrag
  • Kläger A lässt durch einen renommierten Privatgutachter den Wert der Arbeiten abzüglich der entstandenen Schäden begutachten, es wird ein Wert von rund 8.000,- EUR ermittelt.
  • Unternehmer B legt eine "Preisschätzung" über rund 55.000,- EUR vor, angeblich von einem Gutachter erstellt, es gibt aber weder eine Unterschrift noch einen Briefkopf.

Ein Vergleich ist nicht möglich. Das Gericht will nun ein Gerichtsgutachter einschalten.

FRAGE:

Was passiert mit dem Gerichtsgutachten, der Klage und der Widerklage, wenn A den Gutachter nicht zahlt?

Was würde veraussichtlich passieren, ...

  • Klage und Widerklage werden abgewiesen mangels Beweisen (fehlendes Beweisgutachten)?
  • Urteil basierend auf den vorhandenen Gutachten/Preisschätzung der Parteien?
  • Der Richter wird den Widerkläger zur Zahlung des Gutachtens in Anspruch nehmen?
  • Basierend auf der Preisschätzung von B wird der Wiederklage vollumfänglich entsprochen
  • ...
Recht, Gesetz, Gericht, Gutachter, Beweislast, Beweismittel, Wirtschaft und Finanzen
Fahrradunfall gehabt, was zahlt die Versicherung?

Ausgangslage:

Ich hatte letzte Woche einen Fahrradunfall, bei dem ein Auto mir die Vorfahrt genommen hat. Wie durch ein Wunder kam ich bis auf ein paar Schrammen an den Händen mit dem Schrecken davon. Mein Pedelec lag jedoch unterm Auto und war dementsprechend ein Totalschaden. Wie es der Zufall will, kam ich gerade vom Fahrradladen meines Vertrauens um mein Fahrrad vom Service zu holen(1400€), neuer Akku, Großer Gabel und Dämpferservice, Tauschen sämtlicher Lager und Flüssigkeiten, Reifen und neue Bremsscheiben&Blöcke.

Meine Frage: erhalte ich jetzt nur den Wert des Fahrrads oder auch noch einen Teil der Neuteile/Serviceleistungen erstattet? Das Fahrrad ist 5Jahre alt und hatte damals einen Neupreis von 6000€. Wer legt den Wert eigentlich fest? Kommt hier ein unabhängiger Sachverständiger oder tippt die Versicherung einfach den damaligen Neupreis in ein Programm mit entsprechendem Wertverlust/Jahr ein und erhält so den Restwert ? Es ist in meinen Augen auch eigenartig ,wenn ich die selbe Summe ausgezahlt bekommen würde, hätte ich keine Sanierung meines Fahrrads vorgenommen…

Bonusfrage: gibt es hier einen Unterschied, wenn ich das Fahrrad von einer privat Person für z.B. 500€(sehr niedriger Preis)gekauft hätte(nur mit einem Kaufvertrag), also ohne die originale Rechnung von 6000€? Oder wird die mir zu erstattende Summe ausgehend von den 500€ im Kaufvertrag errechnet?

Fahrrad, Schadensersatz, Recht, Gutachter, Unfallversicherung, Wertverlust, Auto und Motorrad

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gutachter