Leichtsinnige oder freiwillige Übertragung einer Geschlechtskrankheit – was sagt das Straf-/Zivilgesetzbuch in Deutschland?

seit einem Jahr versucht eine Person zwanghaft, mich auf einem offenen Feld in der Nähe des Waldes zu treffen, weil er weiß, dass ich mich manchmal gerne dort in die Sonne lege.

Seitdem versucht er, mich sexuell zu reizen, aber ich habe immer seine Hände weggenommen und mich nie von ihm berühren lassen. Trotzdem bin ich nicht weggegangen, als er anfing, mit sich selbst zu spielen, da ich nicht wusste, wie ich sein sexuelles Interesse höflich zurückweisen sollte. Ich hatte auch den Eindruck, dass seine Haut nicht gesund war.

Vor einem Monat fing er wieder an, mich hartnäckig zu jagen. Das letzte Mal zog er meine Shorts herunter und fing wieder an, mich zu berühren. Er wusste genau, dass ich im Genitalbereich nicht berührt werden wollte, und zunächst tat er es nicht. Dann bemerkte ich, dass er anfing, mich dort zu berühren, und dass er wahrscheinlich dieselbe Hand bei sich selbst verwendet hatte. Ich nahm seine Hand sofort weg.

In der nächsten Woche fühlte ich mich krank, und dann bekam ich Blasen im Genitalbereich. Ich weiß ziemlich genau, was er mir übertragen hat, und ich habe begonnen, medizinische Beweise zu sammeln. es ist eine unheilbare Krankheit und hat in einem Monat bereits mehrere chronische Symptome verursacht.

Ich kontaktierte ihn, tat so, als wolle ich ihn treffen und fragte, ob ich auf etwas achten müsse. Er stritt jegliche Krankheit ab.

Ich erzählte ihm von meinen jüngsten Symptomen und wieder stritt er ab und sagte, dass er gesund sei und sich und andere schütze. Er fragte nicht nach weiteren Einzelheiten und schien auch nicht um seine Gesundheit besorgt zu sein.

Als ich ihn anflehte, ehrlich zu sein und zu sagen, dass diese Situation für mich sehr deprimierend sei, drohte er, den Kontakt abzubrechen.

Meiner Meinung nach weiß er sehr gut über seine Krankheit Bescheid (unheilbar), aber er setzt andere leichtfertig der Infektion aus. Er will auch sein Verhalten nicht ändern und verstehen, wie leicht er andere anstecken kann.

Ich möchte ihn aus zwei Gründen bei der Polizei anzeigen: - er hat die Krankheit absichtlich auf mich übertragen (und ich versuche, Beweise zu sammeln), indem er mehrmals versuchte, sexuellen Kontakt herzustellen und sogar wusste, dass ich nicht im Genitalbereich berührt werden wollte. Er hat gezeigt, dass er über seinen Gesundheitszustand lügt und aktiv versucht, die Krankheit zu verbreiten, indem er andere Menschen aus eigener Initiative berührt. - Er sucht weiterhin nach anderen Menschen, ohne seine Einstellung zu ändern, um zu verhindern, dass anderen weitere körperliche Schäden zugefügt werden. Er hat eindeutig eine verantwortungslose Haltung gezeigt, indem er nicht verstehen wollte, wie ich die Symptome entwickelt habe.

Kann mir jemand Ratschläge zur deutschen Gesetzgebung in diesen Fällen geben? Wenn ich die Person anzeige und später eine andere Person sie wegen desselben Problems anzeigt, wird die Polizei dann ein zweites Mal Maßnahmen ergreifen?

Meines Wissens wird dieser Fall als Körperverletzung eingestuft:

https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperverletzung_(Deutschland)

Polizei, Gesetz, Geschlechtskrankheiten, Körperverletzung

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