Müssen Verträge bei der öffentlichen Vergabe schriftlich erfolgen?

2 Antworten

"§ 46 Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Der Auftraggeber unterrichtet jeden Bewerber und jeden Bieter unverzüglich über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung oder die erfolgte Zuschlagserteilung." aus unterschwellenvergabeordnung-uvgo.pdf (bmwk.de)

Ansonsten siehe BMWK - Regeln und Vorschriften für die öffentliche Vergabe: das Vergaberecht und VgV - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (gesetze-im-internet.de).

Der Zuschlag nebst weiteren Kriterien bei der Bewertung der Angebote muss alleine schon aus Revisionsgründen schriftlich erfolgen. Genauso muss den nicht zum Zug kommenden Mitbewerbern eine Absage mit Begründung mitgeteilt werden. Auch das ist seitens der Vergabestelle nachzuweisen.

Ein Vertrag selbst kommt durch den Inhalt der Ausschreibung und Annahme des Angebots des/der Bietenden zustande. Beispielhaft ist die VOB Bestandteil des LVs und damit auch gleichzeitig vertraglich inkludiert. Insofern ist ein separater Vertrag nicht erforderlich, zumal abweichende oder individuelle Regelungen NACH der Submission Auswirkungen auf den Ausschreibungsinhalt haben könnten und damit die Ausschreibung nichtig würde.

Ob schriftlich weiß ich nicht aber es muss sowieso alles in den Akten ersichtbar sein von daher wäre es egal weil die Sachen sowieso nieder geschrieben werden bzw. Dokumentiert werden müssen.