Gerichtsverhandlung Familiengericht?

1 Antwort

Verstehe ich das richtig? Du willst die gemeinsame elterliche Sorge - hierfür ist eine halbwegs akzeptable Kommunikationsfähigkeit mit der Mutter notwendig. Und gleichzeitig machst du eine Art Kindeswohlgefährdungsmeldung, dass Drogen im Haushalt konsumiert werden und machst den neuen Partner schlecht. Das ist eine Argumentationskette, die für mich auf den ersten Blick nicht schlüssig ist. Besprich das bitte nochmal mit deinem Antwalt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Rio31 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 20:01

Ich habe ihn nicht da schlecht gestellt ist einfach die Wahrheit die müssen einfach das kontrollieren und prüfen ich möchte das meine Kinder gut geht

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SkR1997  04.08.2024, 21:31
@Rio31

Du solltest dich trotzdem von einer Fachanwältin für Familienrecht beraten lassen, ob ein Sorgerechtsverfahren hierfür der richtige Ort ist. Schließlich hast du die gemeinsame elterliche Sorge beantragt, nicht die alleinige.

Und das Recht ist sowieso auf deiner Seite. Wenn es keine schwerwiegenden Gründe dagegen gibt, dann wird Vätern immer die gemeinsame elterliche Sorge zugesprochen. Und wenn eine Umgangsregelung beantragt wird, dann wird vom Gericht auch immer eine solche erlassen.

Daher solltest du überlegen, ob es strategisch Sinn macht, den neuen Partner der Mutter schlecht zu reden. Es könnte dir auch so ausgelegt werden, dass du und die Mutter hochstrittig seid und daher eine gemeinsame Ausübung der Sorge nicht möglich ist.

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