Darf man bei Belästigung Körperverletzung begehen?

Hallo,

folgender Sachverhalt: ein Mann geht bei seinem Nachbarn klingeln, um ihm eine Frage zu stellen, wovon der aber allg genervt ist & ohne zu antworten, die Tür zuschlägt. Der Mann klingelt noch einmal & wartet eine Weile. Dann kommt die Frau des Nachbarn aus der Garage, beleidigt den Mann mehrmals & schreit ihn an. Dieser antwortet darauf, wieder hört auch die Frau nicht richtig zu & geht schnell weg. Irgendwann klingelt der Mann noch einmal, wobei diesmal die Frau öffnet, der Mann hält die Hand in den Türrahmen, damit diesmal die Frage angehört wird, bevor zugemacht wird. Die Frau sieht dies & drescht daraufhin, ohne etwas zu sagen, einmal die Tür zu (auf die Hand) & dann noch einmal mit leichterem Druck. Die Polizei erscheint, weil sie von den Nachbarn wg Belästigung gerufen wurde, bei seiner Aussage muss der Mann, der geklingelt hat, auch die Handverletzung erwähnen, wobei die Polizei abstreitet, dass die Hand wirklich von der Frau des Nachbarn eingeklemmt wurde & generell ist sie genervt.

Frage jetzt: Ist es bei einer Tat, wie z.B. einer Belästigung o.a., u.U. erlaubt, eine Körperverletzung auszuüben? Also ist das ähnlich wie bei Notwehr, wo man auch zu Gewalt als Mittel greifen darf, wenn das das mildeste & notwendige Mittel ist zur Abwehr der Gefahr?

Mobbing, Polizei, Recht, Gesetz, Kommunikation, Gewalt, Belästigung, Beleidigung, Drohung, Gespräch, Hausfriedensbruch, Hausverbot, Klage, Körperverletzung, Nachbarschaft, Nötigung, rufmord, Straftat, Streit, Zwang, Einstweilige Anordnung, Nachstellung, Platzverweis, psychischer druck

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gesetz