Stand der Ermittlungen erfragen?
Ich habe vor etwa 2,5 Jahren 2 Anzeigen erstattet. Bei der einen bin ich direkt zu einer Polizeidiensstelle und die Anzeige wurde aufgenommen.
Bei der anderen war es etwas tricky, da habe ich von der Polizei selbst einen Hinweis bekommen, dass bei einer Sache etwas nicht ganz legal sein könnte, jedoch haben zu diesem Zeitpunkt konkrete Beweise gefehlt. Ich hatte jedoch durch diese Info die Möglichkeit, diese Beweise an Land zu ziehen und gab diese auf einer Dienststelle ab.
Kurz danach wurde ich schriftlich zur Vernehmung eingeladen. Hier hatte ich die Möglichkeit diese Schriftlich einzureichen oder einen Termin zu vereinbaren. Ich habe dann lieber einen Termin vereinbart und bin persönlich hin und habe die Aussage getätigt.
Nun habe ich jedoch seit etwa 2,5 Jahren rein garnichts mehr gehört. Ich habe eig. die Info bekommen, dass sich die Staatsanwaltschaft nochmal bei mir melden würde. Aber auch hier hat sich niemand mehr gemeldet. Ich habe auch kein Aktenzeichen.
Ich würde gerne erfahren, was stand der Dinge ist. Welche Möglichkeiten habe ich da?
1 Antwort
Bist du konkret Geschädigter der Straftaten? Also hat sich die Straftat gegen dich gerichtet (z.B. Körperverletzung, Bedrohung etc.)
Ansonsten hast du kein Recht, eine Auskunft über das Verfahren zu erhalten und diese wirst du auch nicht bekommen.
Du hast das Recht den Ausgang des Verfahrens mitgeteilt zu bekommen.
Mehr nicht. Dein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen für eine separate Zivilrechtliche Klage. Aber sonst bringt dir das Aktenzeichen auch nichts.
Auch der Geschädigte kann bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragen. Er fragt bei der Polizei das staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen an und wendet sich dann schriftlich an die Behörde.
Ja, ich bin der konkret Geschädigte der Angelegenheiten. Also von beiden.
Kann ich bei der zuständigen Sachbearbeitung ein Aktenzeichen anfragen?