Stand der Ermittlungen erfragen?

1 Antwort

Bist du konkret Geschädigter der Straftaten? Also hat sich die Straftat gegen dich gerichtet (z.B. Körperverletzung, Bedrohung etc.)

Ansonsten hast du kein Recht, eine Auskunft über das Verfahren zu erhalten und diese wirst du auch nicht bekommen.


SonOfMyMum 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 23:17

Ja, ich bin der konkret Geschädigte der Angelegenheiten. Also von beiden.

Kann ich bei der zuständigen Sachbearbeitung ein Aktenzeichen anfragen?

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HfPol110  04.08.2024, 23:45
@SonOfMyMum

Du hast das Recht den Ausgang des Verfahrens mitgeteilt zu bekommen.
Mehr nicht. Dein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen für eine separate Zivilrechtliche Klage. Aber sonst bringt dir das Aktenzeichen auch nichts.

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Eckengucker  05.08.2024, 01:53
@HfPol110

Auch der Geschädigte kann bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragen. Er fragt bei der Polizei das staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen an und wendet sich dann schriftlich an die Behörde.

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