Lastschrift zurückbuchen?

3 Antworten

Lastschriften kannst du mindestens 8 Wochen problemlos zurück buchen (lassen). Bedenke aber dass damit nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung erlischt. Prüfe also ob du wirklich einen Vertrag abgeschlossen hast und wann und mit welchem Umfang ect. Schau ob du eine schriftliche (!) Widerrufsbelehrung erhalten hast und so weiter. Du kannst dich auch an die Verbraucherzentrale wenden zwecks Beratung und Unterstützung.


Ndjwjdjsjs 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 15:23

“Der Abschluss erfolgte im Anschluss an einer Kreditanfrage. 

Es handelt sich dabei um einen eigenständigen Vertrag, der unabhängig von einem Kredit zustande kommt und keinen Einfluss auf die Vergabe des Kredites hat.

Ihre Policeninformation haben wir am 22.05.2024 11:00 an Sie an Ihre E-Mail miran24@gmx.net erfolgreich versendet.

Einen Widerruf ihrerseits haben wir nicht erhalten.

Der Widerruf ist innerhalb der sogenannten Widerrufsfrist möglich. Diese beträgt 14 Tage, beginnend ab 22.05.2024.”

Das wird mir gesagt aber ich habe weder einen Vertrag unterschrieben noch irgendwelche Informationen bezüglich einer Widerrufsfrist bekommen

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Stadewaeldchen  06.08.2024, 15:27
@Ndjwjdjsjs
noch irgendwelche Informationen bezüglich einer Widerrufsfrist bekommen

Darauf würde ich mich dann auch berufen.

Ihre Policeninformation haben wir am 22.05.2024 11:00 an Sie an Ihre E-Mail m******@gmx.net erfolgreich versendet.

Ist denn dass deine E-Mail und kam dort irgendetwas an? (Spamfolder prüfen!)

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Ndjwjdjsjs 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 15:45
@Stadewaeldchen

Ja, das ist meine Email und ich habe von denen damals eine Email bekommen in der Stand, dass ich den Vertrag abgeschlossen habe und da steht nichts bezüglich einem Widerruf drin. Hab damals gedacht, dass es irgendeine Fake Email von Betrügern etc. ist.

außerdem schrieben die mir gerade dies:

“Durch den Online-Abschluss geben die Parteien ihre Willenserklärungen durch das Ausfüllen von relevanten Formularen und die Bestätigung der Checkboxen und Nutzungsbedingungen ab. Hierbei entfällt die persönliche Anwesenheit samt Unterschrift auf einem schriftlichen Vertrag. Stattdessen handelt es sich um eine elektronische Willenserklärung die den Vertrag damit rechtswirksam macht.”

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Stadewaeldchen  06.08.2024, 15:49
@Ndjwjdjsjs
Ja, das ist meine Email und ich habe von denen damals eine Email bekommen in der Stand, dass ich den Vertrag abgeschlossen habe

Gut, grundsätzlich kann man die allermeisten Verträge auch ohne Unterschrift abschließen, das ist erst mal nichts außergewöhnliches. Im Supermarkt an der Kasse unterschreibt man ja beispielsweise auch nicht, trotzdem kommt ein wirksamer Kaufvertrag zustande.

da steht nichts bezüglich einem Widerruf drin.

Das ist der entscheidende Punkt weshalb ich eben die Widerrufsfrist nach den vorliegenden Informationen eben noch nicht als verstrichen betrachte. Die Widerrufsbelehrung muss dir in Schriftform (Mail, Brief...) zugeschickt werden.

Bewahre die Mail gut auf und geh am besten zur Verbraucherzentrale.

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Der Abschluss erfolgte im Anschluss an einer Kreditanfrage. 

Ich halte das für angreifbar. Eine Versicherung kann nicht einseitig im Anschluss an eine Anfrage abgeschlossen werden. Die muss von Dir beantragt und/oder genehmigt werden. Wenn ich das richtig verstanden haben, liegt weder das eine noch das andere von Dir vor.


Stadewaeldchen  06.08.2024, 15:53

Ich denke im übrigen auch dass der Abschluß der Versicherung auch ohne Kreditabschluß als "überraschende Klausel" angreifbar ist.

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Ndjwjdjsjs 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 15:42

“Durch den Online-Abschluss geben die Parteien ihre Willenserklärungen durch das Ausfüllen von relevanten Formularen und die Bestätigung der Checkboxen und Nutzungsbedingungen ab. Hierbei entfällt die persönliche Anwesenheit samt Unterschrift auf einem schriftlichen Vertrag. Stattdessen handelt es sich um eine elektronische Willenserklärung die den Vertrag damit rechtswirksam macht.”

wird mir gesagt…

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tinalisatina  06.08.2024, 15:44
@Ndjwjdjsjs

Ja, das ist richtig. Aber natürlich nur, wenn Du das alles ausgefüllt hast. Dann muss da ganz klar daraus hervorgegangen sein, dass du eine Versicherung abschließt. Aber du hast geschrieben, dass du nach einem Kredit "angefragt" hast.

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Ndjwjdjsjs 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 15:46
@tinalisatina

Ja, genau und dann wurde ich gefragt ob ich im Falle des Kredites eine Versicherung haben will. Da stand aber nicht, dass es unabhängig vom Kreditantrag ist

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Stadewaeldchen  06.08.2024, 15:55
@Ndjwjdjsjs
Ja, genau und dann wurde ich gefragt ob ich im Falle des Kredites eine Versicherung haben will.

Das ist spannend und könnte dann als "überraschende Klausel" gewertet werden, die den Vertrag sowieso nichtig macht. Weißt du noch die Seite? Und wäre es dir ggf. möglich da ein paar Screenshots zu machen? Tu das wenn möglich und speicher die gut ab für den Fall des Falles.

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Für solche Verträge muss man dir die Unterlagen schriftlich schicken mit dem Hinweis das du einen Widerspruch hast, den kannst du dann in Anspruch nehmen und schriftlich den Vertrag Widersprechen


Ndjwjdjsjs 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 15:21

Genau. Das fehlt außerdem auch noch, wann soll ich denn den Vertrag unterschrieben haben… Gebe die Lastschrift zurück, lasse mich nicht verarschen

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Schubert610  06.08.2024, 15:25
@Ndjwjdjsjs

Internetgeschäfte bedürfen keine Unterschrift, aber wie gesagt du brauchst es schriftlich.

Sollte schon jemand eine Lastschrift bei deiner Bank vorgelegt haben und diese wurde ausgeführt, dann kannst du sie zurück holen, du solltest auch deine Bank anweisen keine weiteren von denen einzulösen da sie unbefugt sind

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