Zu langes Pflichtpraktikum?


06.08.2024, 21:23

Zitat: "und im Falle von drei Teilen der praktischen Studienzeit maximal vier Wochen nach Wahl bei einer Stelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist".

Was passiert, wenn man mehr als die vier Wochen hat?

3 Antworten

Es sind dann drei Teile mit je mindestens 4 Wochen, alles gut, oder?


Inkognito-Nutzer   06.08.2024, 21:23

Wir müssen aber eigentlich genau 12 Wochen erreichen. Zitat "und im Falle von drei Teilen der praktischen Studienzeit maximal vier Wochen nach Wahl bei einer Stelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist"

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Hallo,

bei Pflichtpraktika für Jura in NRW gilt normalerweise, dass Praktika, die länger als 4 Wochen dauern, vollständig angerechnet werden, solange sie den Anforderungen entsprechen. Das bedeutet, auch wenn dein letztes Praktikum 6 Wochen dauert, kannst du es in der Regel vollständig anrechnen lassen, sofern es den Anforderungen der EJP entspricht.

Falls das Studierendensekretariat unsicher ist, könnte es hilfreich sein, eine Bestätigung von der Stelle zu erhalten, die das Praktikum durchführt.

Beste Grüße!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Durch meinen akademischen Hintergrund (BA, MA, bald Dr.)

ich habe keine Rechtssichere Auskunft. Aber warum sollte denn ein zu viel dir negativ ausgelegt werden???