kann ein Beamter mein Handy beschlagnahmen, ohne dass ich jegliche Verbindung zu der Straftt habe?

Mein Freund nutz ein Handy, welches mir gehört, ich bezahle und dessen Vertrag ich abgeschlossen habe. Gestern Nacht wurde er wegen Beihilfe, während einer Straftat festgenommen und musste vorerst in einen Haftraum auf dem Polizeirevier. Vor Einsperren in den Haftraum, wurde er durchsucht und gefragt wo sein Handy sei. Er Erklärte, dass es sich die ganze Nacht über bei mir befand und mit der Tat nicht in Verbindung stehte. Nachdem ich über die Festnahme informiert wurde und am Morgen auf dem Revier eintraf, wurde ich aufgefordert dem Beamten das Handy auszuhändigen, welches sich nach Angaben meines Freundes bei mir im Auto befindet. Sollte ich das nicht tun, würde er mir meinen Autoschlüssel beschlagnahmen (das Auto in dem er sich befand und ich nutze, gehört jedoch meiner Mutter), um das Telefon sicher zustellen und betonte mehrmals, dass er das dürfe. Auch ich erklärte dem Beamten zum wiederholten Mal, dass es sich hierbei um mein Telefon handelt und sich während der Tatnacht stehts bei mir befand. Während der Tat war ich mit einer Freundin im Rasthof, was sicherlich durch Zeugen sowie Videoaufzeichnungen nachgewiesen werden kann. Zudem haben, weder ich, noch mein Handy, jegliche Verbindung zur Tat. Mir wurde versichert, ich würde mein Telefon sicher und schnell wieder bekommen, vielleicht schon am nächsten Tag. Nun wurde das Handy, nach Aussage der Beamten, von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt, damit diese prüft, ob es als brauchbares Beweismittel benutzt werden kann. Ob ich das Handy überhaupt wieder bekomme, sei nun fraglich. Die Telefone der Mittäter wurden, durch eine Durchsuchung, während der Festnahme in deren Hosen- bzw. Jackentaschen gefunden und ebenfalls beschlagnahmt, da diese unter dringendem Verdacht standen, mit dem Tathergang in Verbindung zu stehen, indem sie schätzungsweise für Absprachen gedient haben oder für einen reibungslosen Ablauf sorgen sollten. Hat der Beamte das Recht, mein Handy zu beschlagnahmen, trotz dass ich, weder mit der Tat, noch mit dem Tatort irgendeine Verbindung aufweise? Darf er, trotz das mein Telefon die ganze Nacht bei mir war, mir gegenüber Drohungen ausprechen (wie die Beschlagnahmung meiner Schlüssel), bis ich gezwungem bin, ihm dieses auszuhändigen? Hat er das Recht, mich zur Geschädigten zu machen, indem er mein Handy unter Beschlag nimmt, und mir versichert es wieder zu erhalten, ich jedoch auf meinen Vertragskosten sitzen bleib ohne auch nur die kleinste Schuld an der Tat zu tragen???

Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder Fälle erlebt, vllt sogar juristische Kenntnisse, und kann mir weiterhelfen? ich bin über jeden Beitrag dankbar!! Welche Möglichkeiten oder Rechte hab ich nun und was ist der schnellst mögliche Weg mein Handy wieder zu bekommen? Da ich beruflich Abhängig von meinem Telefon bin, müsste ich es so schnell wie möglich, am bestem sofort irgendwie zurück holen...

P.S.: Wegen dem WE konnte ich leider keine Anwaltskanzlei aufsuchen und hoffe hier nun auf hilfe

Danke im Vorraus!!

Handy, Polizei, Gericht, Jura, Justiz, Staatsanwaltschaft, Strafrecht, Straftat, Beschlagnahmung, Beweismittel
Einspruch gegen die Höhe der Strafe einlegen. Nur wie?

Hi.

Also ohne groß drum herum zu reden (sag nur kurz fahrrad + alkohol) sage ich einfach mal ich habe heute meinen brief vom gericht erhalten, wo mir gesagtwir wie meine strafe aussieht .. habe 30tagessätze zu je 50€, also 1500 euro gekriegt .. nun find ich das schon massivst übertrieben, zumal ich derzeit auch nur leiharbeiter bin und das fast 2 komplette monatsgehälter sind, ich eine wohnung habe und so weiter .. jetzt ist da aber ein anhang an dem urteil, wo steht:

**Gegen den anliegenden Strafbefehl können sie innerhalb 2 wochen nach zustellung einspruch einlegen

Der einspruch kann auf einzelne Beschwerdepunkte beschränkt werden.

es besteht insbesondere die möglichkeit, den einspruch auf die höhe der tagessätze einer gesetzten geldstrafe zu beschränken. dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn sie den schuldspruch akzeptieren wollen, die festgesetzte tageshöhe jedoch nichtt mit ihren wirtschaftlichen verhältnissen übereinstimmt. in diesen fall besteht die möglichkeit, ohne durchführung einer hauptverhandlung durch beschluss zu entscheiden. falls sie sich ausdrücklich mit dieser vorgehensweise einverstanden erklären. von der festsetzung im strafbefehl darf im beschluss nicht zu ihrem nachteil abgewichen werden**

jetzt würde ich das schobn gerne mal versuchen das die etwas runter gehn ..

nur hab ich dazu mal 2 fragen:

  1. wie schreibt man sowas? gibts dazu irgendwo ein beispiel? ich will auf keinen fall erst vors gericht rennen sondern direkt das was die geschrieben haben mit dem beschluss ..

  2. kann es sein das die gerichtskosten zu den 1500€ noch dazu kommen? wenn ja wie viel ist das ca? kann es sein das die sogar noch höher werden wenn ich jetzt nochmal nen einspruch gegen die höhe der strafe einlege?

Polizei, Recht, Gericht, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft
Kontopfändung... rechtswidrig?!

Hallo. Folgende Situation: Konto wurde gepfändet wegen einer nicht bezahlten Forderung von 30 Euro. Mal davon abgesehen, dass das wirklich lächerlich ist, deshalb das Konto zu Pfänden. Aber darum geht es nicht. Bevor eine Kontopfändung seitens eines Gerichts ausgestellt wird, was der Bank des Schuldners ja sofort übermittelt wird, muss ja erst ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Nun ist es so, dass der Gläubiger keine Mahnung an uns geschickt hat. Ich habe den "Gläubiger" heute dazu aufgefordert, mir sein erfolgt(en) Mahnung(en) schriftlich nachzuweisen bis spätestens Freitag. Das Gericht, welches die Pfändungsverfügung ausgestellt hat, ist nicht in dem Zuständigen Bezirk meines Wohnsitzes. Zu einer Anhörung für ein gerichtliches Verfahren haben wir ebenfalls niemals eine Benachrichtigung erhalten. Hat jemand Erfahrung in diesem Bereich? Wie sieht die Rechtslage aus? Darf das Gericht eines anderen Bezirkes ein solchen Beschluss für meinem Bezirk ausstellen? Laut §828 ZPO ist das Gericht im Bezirk des Schuldners zuständig. Laut diesem § kann beim angehen eines anders ansässigen Gerichts nur der Gläubiger die Sache per Antrag an das Gericht des Bezirkes des Schuldners übergeben lassen, was in meinen Augen erstmal nicht sinnvoll klingt. Stimmt das soweit? Wir haben durch die Kontopfändung und ein eingeleitetes Mahnverfahren nur durch Zufall erfahren. der Beschluss wurde am 24.01.13 getroffen, also muss es doch ein Verfahren dazu geben, zudem wir zumindest eine Vorladung erhalten hätten müssen. Kann jemand Infos und/oder Tipps geben? Am Freitag erlischt die 14-Tage Frist und dann ist das Geld weg und ich sehe ganz ehrlich nicht ein, noch die Kosten zu Tragen, die über diese 30 Euro hinaus gehen, nicht, wenn wir von diesem Verfahren nichts mitbekommen haben, ich meine das Mahnverfahren und keine faire Chance zur Stellungnahme erhalten haben. Hoffe, es kann mir jemand wertvolle Infos oder Hinweise geben. Noch eine Frage. Wegen der Sache mit dem Gericht außerhalb meines Bezirkes: Bringt da eine Beschwerde beim OLG etwas? Ich meine, dass wir uns in soweit beschweren, dass wir von dem Gesamten Prozess nichts mitbekommen haben, und plötzlich vor einem Gepfändetem Konto stehen? Ich meine nur, weil es ja nicht sehr viel bringt, sich bei Instanz zu beschweren, die das Verfahren bearbeitet, schließlich wollen die ja auch ihre Kohlen(Geld). Da käme bei einer möglichen Beschwerde ja nur die nächst höhere Instanz in Frage, das OLG.

Recht, Gericht, Beschwerde, Kontopfändung, Mahnverfahren, PFÜB, zivilprozessordnung

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