Krankenversicherung bei Arbeitbehmer und nebenbei Freiberufler? Muss man von den Einkünften aus der Selbstständigkeit keine KV-zahlen?

Ausgangslage:
Letzte Woche habe ich mit einem Auftraggeber einen Vertrag unterzeichnet.
Ich werde ihm meine Dienstleistungen erbringen, und das wird ca. 2500€ monatlich ausmachen.

Diese Woche habe ich noch einen Auftraggeber gefunden. Er hat mir 2 Optionen angeboten.
1) Ich arbeite bei ihm als teilzeit Angestellter und verdiene 2700€ brutto, oder
2) Ich biete ihm meine Leistungen in gleichem Umfang als Selbstständiger und bekomme dafür 3800€
Auf welchem Fall bleibt mehr Netto übrig?

Informationssuche:

Die Mitarbeiterin der AOK konnte mir bei der Beratung keine Vernünftige Antwort geben.
Selbst zu recherchieren bringt auch wenig. https://qonto.com/de/blog/selbststaendige/tipps/nebenberuflich-selbststaendig-krankenversicherung
Man liest widersprechende Erklärungen schon in einem Artikel:

Schätzt die Krankenversicherung Ihre Tätigkeit als nebenberuflich selbstständig ein, bleiben Sie weiterhin über den Arbeitgebenden versichert und Sie sparen sich die zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
vs.
Dabei wird Ihr Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis mit dem Gewinn Ihrer selbstständigen Tätigkeit und eventuellen anderen Einnahmen addiert. Arbeitgebende tragen ihren Anteil für den Beitrag, der durch das Einkommen aus Ihrem Arbeitsverhältnis entsteht. Die restlichen Kosten übernehmen Sie. 

Ich muss mich dringend entscheiden in welcher Form ich mit dem AG2 arbeiten werde. Könnt ihr bitte mir die Sitaution erklären?

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Kunst und Prints bei Etsy verkaufen - Kleingewerbe / Freiberuflich?

Hallo zusammen,

ich bin Hobby Künstlerin und male nebenberuflich gerne Bilder sowohl auf Leinwand und Papir, als auch digital mit Procreate. Jetzt habe ich vermehrt Anfragen für Auftragsarbeiten bekommen und es haben sich auch Interessenten gemeldet, die Prints meiner digitalen Bilder oder Replikationen kaufen wollen würden.

Ich überlege daher einen Shop bei Etsy aufzumachen, wo ich sowohl die Orignalbilder einstellen wollen würde, als auch Prints der Replikationen (also abfotografieren, nachbearbeiten und neu drucken) oder Prints meiner digital gefertigten Bilder verkaufen wollen würde. Auch möchte ich dann Auftragsarbeiten annehmen und auf Wunsch Bilder fertigen.

Ich habe nicht vor mich damit selbstständig zu machen und betrachte es nach wie vor als ein Hobby, enorme Gewinne werde ich daher nicht erziehel oder anstreben, da ich das ja alles in meiner Freizeit nur mache. Dennoch würde ich gerne Geld für meine doch sehr aufwändige Arbeit entgegennehmen, da das Interesse daran ja auch gegeben ist und auch die Herstellung dieser Bilder für mich ja neben der Zeit nicht umsonst ist.

Nun stellt sich für mich aber natürlich die Frage: Wie darf ich meine Werke nun verkaufen. Ich habe gelesen, dass man bei einer Gewinnabsicht automatisch unter Gewerbe fällt und Steuern zahlen muss. Wenn ich aber unter einem Betrag von ca 22k im Jahr bleibe (was bei mir ganz sicher der Fall ist) dann wäre es Kleingewerbe und ich müsse keine Umsatzsteuer entrichten. Im Internet stand aber auch, dass Kunst meist unter Freiberufler fällt, wofür ich nicht mal ein Gewerbe anmelden, sondern mich nur beim Finanzamt melden müsste. Der Verkauf von Print sei aber dann doch wieder gewerblich, wobei ich auch da unterschiedliche Aussagen zu gefunden habe.

Verkauf über einen eigenen Shop sei definitv gewerblich, wie sieht das aber mit der Nutzung eines Shops bei Etsy aus? Fällt das auch unter "eigener Shop"?

Ich möchte auf jeden Fall bevor ich Bilder verkaufe sicherstellen, dass es rechtlich auch alles sauber ist und hoffe, dass ihr mir hier vielleicht weiterhelfen könnt.

Beim Gewerbeamt und Finanzamt werde ich natürlich auch noch anrufen, wollte mich nur vorab erst etwas informieren.

Besten Dank vorab für eure Hilfe!

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