Darf man als Beamter/Lehrer nebenbei selbstständig tätig sein?
Darf ein Beamter/Lehrer/ Referendar neben seiner dienstlichen Tätigkeit auch noch selbstständig tätig sein, wenn diese Tätigkeit seinen Hauptberuf nicht beeinflusst? Gibt es dort Einkommensgrenzen / Arbeitszeitsgrenzen?
Selbständigkeit,
Beamte,
Nebentätigkeit