Kleinunternehmerregelung in Bezug auf Jahresumsatz?

1 Antwort

Von Experten Giota210 und Mungukun bestätigt

Bei den 50.000 € geht es um den *voraussichtlichen Umsatz*

Du musst dir das so vorstellen: an jedem Jahreswechsel um 0:00 guckt der Unternehmer auf sein letztes Jahr: hat er mehr als 22.000 € Umsatz gemacht? Dann keine KU.

Wenn nicht dann guckt der Unternehmer auf das nun neu beginnende Jahr: denkt er, dass er mehr als 50.000 € Umsatz machen wird? Wenn ja, dann keine KU.

Am nächsten Jahreswechsel macht er genau das gleiche wieder.

Man kann in einem Jahr sogar mehr als 50.000 € Umsatz gemacht haben und in diesem (jedoch nie im folgenden Jahr) KU sein. Nämlich dann, wenn man am Anfang dieses Jahres begründeterweise nicht damit gerechnet hat mehr als 50.000 € Unsatz zu machen.

> Zudem würde ich gerne wissen, ob man nach dem ersten Jahr, in jedem weiteren Jahr 50.000€ Umsatz machen darf oder, ob man damit eine Grenze überschreiten würde.

Ne weil dann hättest du im darauffolgenden Jahr feststellen müssen dass man im laufenden Jahr mehr als 22.000 € Unsatz gemacht hat. Der einzige Weg wie man Jahr für Jahr KU sein kann, ist wenn man auch wirklich jedes Jahr weniger als 22.000 € Umsatz macht

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im Studium zum Dipl.-Finanzwirt: deshalb auch ohne Gewähr!

erenXyeager 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 14:32

Ah, vielen Dank für diese ausführliche Antwort, das weiß ich sehr zu schätzen. Eine Frage hätte ich noch: also angenommen ich starte am 1.1.2025 ein Gewerbe, mache 20.000€ Umsatz und habe dies auch geschätzt. Am 1.1.2026 schätze ich meinen Umsatz für dieses Jahr auf 45.000€ Umsatz und mache diesen auch, darf ich dann im Jahre 2027 immernoch Kleinunternehmer sein oder falle ich dann aus dieser Regelung heraus?

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iF3lix  10.07.2024, 07:30
@erenXyeager

Für 2027 fällst du dann raus weil du in 2026 mehr als 22.000 € Umsatz gemacht hast

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