Hallo,
ich bin freiberuflich künstlerisch tätig und falle unter die Kleinunternehmerregelung. Ich habe aber nun vor Künstlerbedarf zu verkaufen und andere Sachen. Als Bezeichnung der Tätigkeit würde ich einfach "Onlinehandel, allgemein" angeben, da ich ja noch andere Dinge verkaufen will als den Künstlerbedarf.
Wenn ich ein Gewerbe anmelde für diese Verkaufsgeschichte, was passiert dann mit der freiberuflichen Tätigkeit? Bleibt die bestehen oder gehört die dann zum Gewerbe dazu? Bin ich dann beides und muss beides als Buichhaltung führen und 2 mal eine Steuererklärung machen für beides? Also für freibruflich und gewerblich?
Im Moment mache ich eine Einnahmenüberschußrechnung.
Danke im Voraus.