Krankenversicherung bei Arbeitbehmer und nebenbei Freiberufler? Muss man von den Einkünften aus der Selbstständigkeit keine KV-zahlen?

siola55  20.07.2024, 02:04

Bist du denn Single?

Mrbadguy84 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 02:23

verheiratet mit 2 Kinder

2 Antworten

Zunächst sollten die Vertragsverhältnisse feststehen

Du schreibst:

Letzte Woche habe ich mit einem Auftraggeber einen Vertrag unterzeichnet.
Ich werde ihm meine Dienstleistungen erbringen, und das wird ca. 2500€ monatlich ausmachen.
  • Einkommen aus selbständiger Tätigkeit

Du schreibst:

Diese Woche habe ich noch einen Auftraggeber gefunden. 
als Selbstständiger und bekomme dafür 3800€
  • Einkommen aus selbständiger Tätigkeit

Wie viel verdienst du in deinem Hauptjob als Arbeitnehmer?

Die Selbständigkeit soll ja nur als Nebentätigkeit betrieben werden.

Du hättest also 2 Auftraggeber und ein mtl. Einkommen von 6.300,- EUR aus einer selbständigen Tätigkeit.

Zusätzlich dein Gehalt aus dem Angestelltenverhältnis.

Die Mitarbeiterin der AOK konnte mir bei der Beratung keine Vernünftige Antwort geben.

Was hat man dir denn überhaupt bei der AOK gesagt. Schließlich sind solche Vorgänge gängige Praxis.

Die Fälle lassen sich nicht immer verallgemeinern. Auch hier sind die Umstände, ob die Krankenversicherung eine nebenberuflich selbstständig ausgeübte Tätigkeit anerkennt, vom jeweiligen Einzelfall abhängig. 

Sie können mit einer nebenberuflich selbstständig ausgeübten Tätigkeit beispielsweise familienversichert in der Krankenversicherung bleiben, wenn Sie nicht mehr als 18 Stunden pro Woche arbeiten und höchstens 435 € im Monat verdienen. Wichtig ist, dass kein weiteres Merkmal einer Hauptberuflichkeit gegeben ist.

Bestimmung und Berechnung der Bezugsgröße

https://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsgr%C3%B6%C3%9Fe

Um die Bezugsgröße festzulegen, rundet man den ermittelten Wert auf den nächsthöheren Betrag auf, der durch 420 teilbar ist (§ 18 Sozialgesetzbuch IV).

Dadurch ergibt die Teilung durch 12 Monate pro Jahr, durch 30 Tage im Monat, durch 5 Arbeitstage pro Woche oder durch 7 Tage pro Woche immer einen vollen Eurobetrag.

Beispiele für wichtige Werte in der Krankenkversicherung, die mit Hilfe der Bezugsgröße berechnet werden findest du hier:

https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/system-gesetzliche-krankenversicherung/sozialversicherung-rechengroessen-beitragsbemessungsgrenze-versicherungspflichtgrenze/Bezugsgroesse-Sozialversicherung/


Mrbadguy84 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 12:53

Vielen Dank.

1) Die AOK Mitarbeiterin sagte, sie könne keine Antwort geben, man muss einen Vertrag vorliegen damit die andere Abteilung den prüft.
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2) Nehmen wir eine fiktive Person:
Ihr Arbeitslohn beträgt 5000€
Einkünfte aus der Selbsständigkeit 500.
Aus dem Arbeitslohn zahlt sie 7.3% und 7.3$ ihr Arbeitgeber.
Muss die Person auch für die 500€ aus der Selbstständigkeit 14.6% zahlen, oder doch nicht?
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3) Leider habe ich das nicht nachvollziehen können. Was sind die 435€?

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heurekaforyou  21.07.2024, 18:41
@Mrbadguy84
Aus dem Arbeitslohn zahlt sie 7.3% und 7.3$ ihr Arbeitgeber.

Im Jahr 2024 betragen die allgemeinen Beiträge in der Sozialversicherung 14,6 Prozent in der Krankenversicherung, 18,6 Prozent in der Rentenversicherung, 3,4 Prozent in der Pflegeversicherung und 2,6 Prozent in der Arbeitslosenversicherung.

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/beitraege-faq/beitragssaetze/aktuelle-beitragssaetze-in-der-sozialversicherung-2031554

Muss die Person auch für die 500€ aus der Selbstständigkeit 14.6% zahlen, oder doch nicht?

500,- EUR könnte die Person auch ganz ohne Gewerbeanmeldung steuerfrei hinzuverdienen.

Die Steuerbefreiung bezieht sich auf die Sozialabgaben. In der Einkommenserklärung müssen die 500,- EUR genannt und beim Jahreseinkommen berücksichtigt werden.

Dein Jahreseinkommen musst du aber auch als Selbstständiger versteuern.

Die AOK Mitarbeiterin sagte, sie könne keine Antwort geben, man muss einen Vertrag vorliegen damit die andere Abteilung den prüft.

Das hättest du aber auch voraussehen können, oder?

Sowohl auf der AOK-Seite, wie auch unter dem von mir genannten Link wurde beschrieben, wie gesetzliche Krankenkassen die Selbständigkeit bewertet.

Maßgeblich sind die Erlöse, sowie die Arbeitszeit, um die Selbständigkeit als Haupt- bzw. Nebengewerbe einstufen zu können.

In den Kommentaren war zu lesen, dass du eine Ehefrau und 2 Kinder hast.

Ich habe in meinem Beitrag darauf hingewiesen, dass Bewertungen nur individuell gemacht werden können.

Hierfür musst du schon sagen, was los ist. Vor allem muss der Sachverhalt nachvollziehbar sein.

Die AOK Mitarbeiterin sagte, sie könne keine Antwort geben, man muss einen Vertrag vorliegen

Nach eigener Aussage hast du doch bereits einen Vertrag geschlossen, den du der AOK vorlegen könntest.

Nehmen wir eine fiktive Person:
Ihr Arbeitslohn beträgt 5000€
Einkünfte aus der Selbsständigkeit 500

Eigentlich kann auf eine fiktive Person verzichtet werden. Es gibt doch einen konkreten Sachverhalt.

Letzte Woche habe ich mit einem Auftraggeber einen Vertrag unterzeichnet.

Ich werde ihm meine Dienstleistungen erbringen, und das wird ca. 2500€ monatlich ausmachen.

Zzgl. dem Einkommen als Angestellter.

Tipp:

Für die Bewertung, ob und in welchem Umfang dich die AOK an den Beiträgen beteiligen kann, muss der Dienstleistungsvertrag und der Arbeitsvertrag vorgelegt werden.

In deiner Beschreibung ist von etwa 6.000,- EUR aus der Selbständigkeit die Rede. Jetzt geht es um 500,- EUR. Das sind völlig andere Voraussetzungen.

Tipp:

Wenn du die genannten Informationen nicht nachvollziehen kannst, wäre vielleicht die Verbraucherzentrale eine gute Lösung.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und führt ggf. zu nachträglichen Beitragsforderungen der Krankenkasse.

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Die evtl. KV- u. PV-Beiträge mußt du mit deiner Krankenkassebitte schriftlich klären!

Außer diesen evtl. Beiträgen mußt du ja auch zusätzlche Ek-Steuern bezahlen auf deinen Gewinn, welche sich nach deinem Grenzsteuersatz laut der Steuertabelle hier ganz einfach ablesen und berechnen lassen für einen Single:

https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

siola55  20.07.2024, 02:21

PS: Dann will er dich mit diesen 40% Zuschlag bei deinen zusätzlichen Kosten als Freiberufler unterstützen!?

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Mrbadguy84 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 02:24
@siola55

ESt ist sowieso da. Ich möchte erfahren wie ich an Sozialabgaben sparen kann.

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