Titulierte Forderung nicht rechtens?

Ich habe vor 2 Jahren einen Vollstreckungsbescheid bekommen. Ich dachte das Inkassobüro ist im Recht. So ließ ich dann den Titel auf mich zukommen.

Dann habe ich erst Mitte diesen Jahres wieder von dem Inkassobüro gehört und wollte mal etwas genauer wissen um was es dabei eigentlich ging.

Ich habe dann schriftlich die Vollmacht, eine Kopie des Titels und die Forderungsaufstellung angefordert. Dies habe ich auch bekommen.

Nun bin ich bei der Vollmacht etwas stutzig. Es handelt sich um eine wirklich schlechte Kopie. Über den Titel "Vollmacht" wurde einfach mein Name (ohne Adresse usw.) in Arial eingefügt. Mein Name hebt sich deutlich von der sonst so schlechten Kopie ab. Mein Name wurde einfach im nachhinein eingefügt.

In der Vollmacht steht nicht meine Adresse und auch nicht um welche Forderung es geht. Dort steht:

Die Vollmacht erstreckt sich auf:

  1. zur Prozessführung (u.a. nach §§81 ff.ZPO) einschließlich der Befugnis zu Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen
  2. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller;
  3. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einsweiligen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen)

Darunter noch ein dicker Text "Die Vollmacht gilt für alle Instanzen...." usw.

Das klingt für mich irgendwie als wäre die Vollmacht für etwas ganz anderem ausgestellt worden aber nicht für meine Forderung.

Jetzt ist der Titel schon da. Kann ich noch irgendwie Widerspruch gegen den Titel einlegen oder Klagen?

Recht, Forderung, Inkasso, Vollstreckungsbescheid, Vollmacht

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