Vollstreckungstitel von 1999 Zinsen Höher als Forderung! Bitte um Hilfe?

Hallo!

Ich brauche bitte dringend einen guten Rat. Vor 6 Monaten haben wir Besuch von einem Gerichtsvollzieher bekommen mit einer Forderung in Höhe von 740€ von einem Vollstreckungsbescheid aus 1999. Diesen haben wir auch brav abbezahlt. Durch Zufall weil ich ein Schreiben haben wollte das die Sache bezahlt ist kam heraus das es sich nur um eine Teilforderung handelt. Die haben also für die 740€ den Gerichtsvollzieher aktiviert um zu schauen was passiert, angeblich aus Kostenspargründen.

Nun habe ich bei diesem Inkasso angefragt und da sind jetzt noch 4200€ offen. Meine Frage nun: Die Hauptforderung war 1649€, ich habe nun von denen eine Forderungsaufstellung bekommen. Die sieht wie folgt aus:

Hauptforderung 1649€ unverzinsl Kosten 570,99€ = 2219,99€ Vollstreckungsbescheid 6.10.1999

Dann gehts los:Im Jahr 2000 Gebühren 235€, ab 2003 wurden dann für jeden Monat 1,50€ Kontoführungsgebühren berechnet bis zum 01.08.2010 Dann erst 2015 wurde der Gerichtsvollzieher aktiviert hinzu die Kosten. Von 2010 bis 2015 ist also nichts passiert. Ende 2015 habe ich dann die 740€ bezahlt die der Gerichtsvollzieher haben wollte.

Als letztes steht 04.08.2016 7.50 Prozentpunkte aus 1649€ vom 07.06.1999 bis 04.08.2016 in Höhe von 2122,40€

Ergibt alles zusammen noch einen Restbetrag von 4110,01€

Kann ich gegen die Zinsen etwas tun? Ich will die Hauptforderung ja bezahlen.Zweite Frage, in all den Jahren hat sich niemand diesbezüglich gemeldet, laut Kostenaufstellung haben die erst 2015 eine Adressermittlung gemacht. Leider habe ich den Vollstreckungsbescheid von 1999 auch nicht. Ist es richtig das die Zinsen verjähren? Kann mir bitte jemand einen Rat geben was ich tun kann? Die Forderung war mal ein Dispo bei der Bank.

Danke für die Hilfe

LG

Finanzen, Geld, Schulden, Forderung, Inkasso, Vollstreckungsbescheid, Zinsen
Die Ex stellt Forderungen. Liegt sie im recht oder unrecht?

Hallo Community,

Meine Ex-Freundin stellt mir zwei in meinen Augen "lächerlichen" Forderungen, zu denen ich gerne wissen würde ob sie im Recht oder Unrecht ist.  

Forderung 1: Wir hatte zusammen einen Urlaub gebucht, welche über meinen Namen lief, mit Reiserücktrittsversicherung. Für die Reise in Höhe 630€ hatte ich 230€ "angezahlt" bekommen von ihr. Nach der Trennung hatte ich die Reise storniert, hierbei fielen 150€ Stornokosten + 30€ Reiserücktrittsversicherung an (230-150-30=50€). Nun will sie allerdings die vollen 230€ wiederhaben da sie nicht einsehen will auf den Kosten sitzen zu bleiben. Kann sie die vollen 230€ von mir wieder verlangen oder nur die 50€ die abzüglich der Stornokosten noch übrig sind? Stornobestätigung habe ich zuhause mit den Zahlen liegen.

Forderung 2: Ich hatte eine Zeit lang bei ihr im Elternhaus mitgewohnt und habe in der Zeit öfters mal nachgefragt ob ich Geld für Essen, Trinken und wohnen bezahlen soll, darauf kam aber immer nur ein Nein. Meine zweite Frage daher: Kann sie dafür im Nachhinein Geld verlangen oder nicht?

Für mich beides mit unrecht zu beurteilen da das erste ja immer auf Risiko ist ein "Pärchenrlaub" und das zweite für mich keinen Sinn macht für was "geschenktes" Geld im Nachhinein zu verlangen. Aber trotzdem "droht" sie mit einem Anwalt wenn das Geld später nicht da ist.

Ich hoffe mir kein einer bei dieser lächerlichen Aktion von ihr sagen wie es ist.

MfG Marc

Urlaub, Geld, Trennung, Ex, Forderung
Forderung von RA Rainer Haas & Kollegen muss ich zahlen?

Hi,

ich habe heute ein Brief vom RA Haas & Kollegen bekommen mit einer Zahlungsforderung (Forderung der Fa. Lidl E-Commerce International GmbH &cO.KG) in höhe von 419,50EUR. Ich habe noch nie bei Lidl etwas Bestellt. Weiterhin steht in dem Brief (mit mein eigenen Kommentar): trotz mehrfacher Zahlungsaufforderungen in der Vergangenheit (ich habe noch nie von denen ein Brief bekommen) haben Sie die Forderung unserer Mandantin (welche Mandantin?) nicht ausgeglichen. Nachdem die Bearbeitung des Vorganges zunächst geruht hatte, um Ihnen die erforderliche Zeit zur wirtschaftlichen Erholung einzuräumen (ich habe immer noch keine Briefe von denen bekommen), fordern wir Sie auf, die Forderung nunmehr zu bezahlen. Ich soll den Betrag am 11.03.2016 bezahlt haben oder bis dahin eine angemessene Ratenzahlung in Höhe von mindestens 105EUR vereinbaren. Hintendrauf von dem Zettel stehen noch die angaben der Überweisung und ein Forderungsdarlegung (Entstandene Kosten). Der erste Eintrag ist am 15.11.2013 Mahnauslagen und der letzte Eintrag am 05.03.2014 Verfahrensgebühr ZV Dann war den dem Brief noch ein zweiter Zettel, der nennt sich „Antwortformular“, da soll ich meine Adresse auf Richtigkeit überprüfen, ankreuzen ob ich die Summe in Ratenzahlung zahlen möchte oder per Lastschrift wo ich meine ganzen Kontodaten angeben soll und in dem unteren teil des Blattes soll ich meine wirtschaftliche und finanzielle Situation angeben mit Kopie von Lohnabtretungen oder Arbeitslosenbescheid.

Ich weis leider nicht was ich jetzt tun muss, ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Danke schonmal im Voraus

Recht, Anwalt, Forderung, Inkasso

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