Sparkasse, Erhöhungen der Kontoführungsgebühren zurückfordern?

Hat jemand bereits seine Gebühren (bzw. die seit kurzem als unrechtmäßig erklärten Erhöhungen) zurückerstattet bekommen oder eine Rückzahlungsaufforderung eingesendet?

Ich war Student in den vergangen Jahren, jedoch habe ich mich um das Ganze rein-überhaupt nicht gekümmert, dementsprechend bin ich recht angenehm überrascht über die kürzlichen Entwicklungen in diesem Kontext.

Von mir wurden Kontoführungsgebühren eingenommen die ganz normal von jedem Girokartenbesitzer gezahlt wurden, (heißt übrigens - ich hätte mein Studentendasein erneut schriftlich darlegen müssen? nachdem es einmal abgelaufen ist, um überhaupt keine Gebühren zahlen zu müssen. Hatte ich aber nicht gemacht,....nun gut, das macht nichts :). Nun weiß ich auch nicht wie es sich in den letzten Jahren mit den K-führungsgebühren-Erhöhungen verhielt, scheinbar ,...nein, ganz sicher, hatte ich in dieser Zeit fleißig in Bücher reingeschaut und war schrecklich abgelenkt...

Um den ganzen Kram etwas kürzer und bequemer zu machen, möchte ich einfach ein Forderungsschreiben einreichen, dass die Erhöhungen zurückverlangt (nach einer - wie soll es auch anders sein - Mustervorlage),

gäbe es denn da irgendwelche Risiken? ..bezogen nicht explizit auf die Mustervorlage (sie stammt nicht aus dem Darknet) sondern auf das eigentliche Vorhaben.

(Über die K-führ.geb.Erhöhungen habe ich mich nie informiert, wenn es doch aber so vielversprechend aussieht, dann möchte ich doch die Hände ausstrecken, das tuhe ich nur bei Gelegenheit. Und das wollte ich nun demnächst tun, hat jemand Tipps?

Bank, AGBs, Erstattung, Forderung, Sparkasse
Klarna COEO Inkasso brauche Hilfe?

Guten Tag allerseits,

Also: Ich habe letztes Jahr etwas Online gekauft und die ganze Geschichte über Klarna bezahlt. Eine kleine Rechnung habe ich allerdings übersehen, sodass Anfang diesen Jahres eine Rechnung vom COEO Inkasso kam. Bezahlt habe ich nach einigem durchlesen anderer Fragen hier nur die Hauptforderung an den Auftraggeber.

So, dann kam noch eine Rechnung von COEO dass ihre eigenen Kosten von 54€ nochwas noch offen seien. Darauf habe ich nicht reagiert weil ich ja die Hauptforderung bezahlt habe und es (nach dem Durchlesen anderer Antworten auf Fragen von vor etwa 2 Jahren (was aktuelleres habe ich nicht gefunden)) nicht einsehe, Inkassoforderungen für ein OnlineBEZAHLdienst zu zahlen.

Jetzt habe ich ein Schreiben von vor 4 Tagen bekommen, in den eine Erinnerung zur Restforderungsmahnung steht die ich bis Montag bezahlen solle, was meinen Entscheidungszeitraum erheblich einschränkt. Sollte ich das nicht bezahlen steht: "Aus diesem Grunde sehen wir uns gezwungen, sämtliche Voraussetzungen für eine gerichtliche Durchsetzung zu schaffen. Dies wird ohne zusätzliche Vorwarnung erfolgen."

Muss ich jetzt die Restforderung zahlen? Es sind ja nur Inkassogebühren eines Onlinebezahldienstes. Meine Idee wäre sonst, die Forderung schriftlich zurück zu weisen. Muss ich dann mit einem Rechtsanwalt oder dergleichen rechnen?

Vielen Dank schon einmal an alle, die sich die Mühe gemacht haben, das durchzulesen :)

Rechnung, Recht, Forderung, Inkasso, Mahnung, Klarna, coeo Inkasso
Inkassoforderung von 2003. Was machen?

Ersteinmal muss ich sagen, dass ich etwas schludrig war. Also:

Ich habe momentan wieder etwas Ärger mit GFKL Forderungsmanagement. Ich habe eine Forderung in Höhe von knapp 400,00€. Laut deren Schreiben habe ich im Jahr 2003 etwas bei LR International gekauft.

Bereits im Jahr 2013 habe ich einen Brief von denen erhalten, mit der selben Forderung. Ich habe denen dann zurückgeschrieben und um die Kopie des Vollstreckungstitels gebeten. Diese wurde mir auch zugesand.

2003 habe ich bei einem ehemalligen Freund gewohnt. Dort kam wahrscheinlich auch der Vollstreckungsbescheid an. Da wir uns aber verstritten haben, habe ich diesen nicht erhalten. Erst 2013, als mich GFKL anschrieb, habe ich davon erfahren.

Dazu kam noch, dass ich 2013 ALG II empfangen habe und daher nicht in der Lage war, den Betrag zu begleichen.

Jetzt bekomme ich 4 Jahre später wieder ein Schreiben von GFKL. Der Wortlaut ist genau der selbe wie der aus dem Schreiben von 2013, nur dass das Datum geändert wurde.

Ich habe bereits bei der Firma LR International angerufen. Auf die Frage, was ich dort 2003 gekauft habe, konnte mir keine Auskunft gegeben werden. Morgen werde ich mal beim Amtsgericht Hagen anrufen und nachfragen ob ein Titel gegen mich vorliegt.

Wie schaut das ganze aus? 400,00 € möchte ich nicht zahlen. Ich habe damals lt. Vollstreckungsbescheidskopie bei LR etwas für 39,47 € gekauft (oder auch nicht). Wie kommen die plötzlich auf knappe 400,00€?

Wie sähe das mit einem Vergleich aus? Momentan arbeite ich auf 850,00€-Basis und zahle monatlich noch 50,00 an das Jobcenter zurück.

Recht, Forderung, Inkasso

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