Erhebung Einrede Beschränkung der Minderjährigenhaftung?
Meine Eltern haben in den letzten Jahren ALG II bezogen und sind nun ausgetreten. Plötzlich kam ein Bescheid, der besagte, dass meine Eltern und ich einen bestimmten Betrag für die Jahre 2012 bis 2018 zurückzahlen sollen. Mein Betrag hat eine Höhe von 296,11€. Ich bin erst anfang des Jahres 18 geworden und habe dann gegen diese FOrderung Einrede zur Beschränkung der Minderjährigenhaftung gem. § 1629a BGB erhoben.
Meines Wissens nach darf man eine jährliche Ersparnis von etwa 200€ oder so haben.
Ich sollte dann zum Stichtag meines 18. Geburtstags mein Einkommen nachweisen, welches etwa 754,39€ betrug.
Jedoch wurde die Einrede abgelegt, da die Einrede nicht greift und die Forderung durchsetzbar bleibt.
Stimmt das so und ist das rechtens??
Ich bin gerade mal 18 und gehe noch zur Schule, darf man heutzutage nicht mal mehr sparen oder was?
4 Antworten
Du hast den § 1629 a BGB - ja schon genannt, wenn du dir diesen richtig durchgelesen hast, dann wüsstest du auch das die Ablehnung gerechtfertigt ist, weil du an deinem 18 Geburtstag mehr an Vermögen hattest also du Schulden beim Jobcenter hast.
Ein Widerspruch wird also meiner Ansicht nach keine Chance auf Erfolg haben.
zurückgefordert werden überzahlte sozialleistungen. wenn dein einkommen oder vermögen zum tag deines 18. geburtstag über dem schuldenbetrag liegt, dann musst du zurückzahlen.
die eigentliche frage ist, warum deine eltern das nicht endlich für dich zurückzahlen? sie wußten doch die ganze zeit das es überzahlungen auch für dich gab.
Da hier niemand weiß, wie sich die Summe zusammensetzt, empfehle ich Euch, mal in einer Beratungsstelle für ALG II Empfänger nachzufragen.
Zurück gefordert wird diese Sozialleistung nur, wenn man sie unrechtmäßig bezogen hat. Da können sie noch froh sein, wenn sie nicht wegen fortgesetztem Betrug eine Haftstrafe zu erwarten haben.
Und ja, auch dir wird die Rechnung präsentiert, da du ja seit deinem 18. Lebensjahr ebenfalls von diesem BETRUG profitiert hast.
Es kann kein Betrug gewesen sein, es ging um Heizkosten und weiteres.