Jobcenter .. agentur für arbeit .. inkasso .. forderung?

Ich habe meinen Schwiegerpapa gefragt eben wegen dem Brief ( in meiner vorrigen Frage habe ich die Sache geschildert, dass ich einen Brief bekommen habe vom Inkasso service aus recklinghausen und da beschrieben wird das das Jobcenter 1,100€ fordert, die seid dem 16.6.2016 feststehen) er hat sich das genauer durchgelesen er kennt sich in solchen Themen auch genauer aus und da würde stehen, dass die Forderung vom letzten Jahr ist durch das Jobcenter. Es war letztes Jahr so ne Sache, wo das Jc von mir eine Rückzahlung gefordert hat, weil ich angeblich damals zuviel von denen bekommen habe und das jetzt wieder zurückerstatten muss. Kann ja sein, dass es so ist das die mir damals zuviel gezahlt haben ich aber nichts davon wusste weil ich mich mit sowas garnicht auskenne und davon ausgegangen bin wenn die mir einen Betrag zahlen, dass es so auch stimmt. Das ding ist jetzt nur, wie soll ich denn die 1.100€ zahlen? Ich gehe weder arbeiten noch habe ich Geld beiseite, um es zu begleichen. :/ und meine Schufa ist eigentlich sauber verstehe nicht wieso da Inkasso steht is jetzt meine Schufa verkakkt wenn ich das ma so sagen darf.. meint ihr ich kann das in Raten abbezahlen? Ausserdem ist die Kleine im August in der Kita und ich werde dann hoffentlich bisdahin ein Job haben und arbeiten, trz könnte ich den vollen Betrag nicht auf den Cent genau direkt bezahlen :/ kann mir da jemand weiterhelfen. ?

Geld, Bezahlung, Agentur, Forderung, Inkasso, Jobcenter
Wie vorgehen, wenn Inkassofirma mit gerichtlichen Schritten droht?

Hallo,

dank einer Streitigkeit mit der Credit & Collections Service GmbH bin ich nun auch Teil dieser Community :) Die Ausgangsposition möchte ich nur kurz beschreiben.

Am 20.01.2017 habe ich einen Brief erhalten, dass der Versuch 2,99€ (Einkauf im nächsten Nahkauf) abzubuchen fehlgeschlagen ist. Dadurch wurde die Inkassofirma CSS Inkasso beauftragt, das Geld einzufordern. Forderung: 2,99€ Hauptforderung, 2,40€ Bankrücklastschriftskosten, 15€ Adressermittlungskosten, 9,90€ Verzugsschaden der Ingenico Payment Services GmbH, 33,75€ Geschätsgebühr (§§ 280 , 241 , 286 BGB , NR. 2300 VV RVG) und 6,75€ Auslagen (§§ 280 , 241 , 286 BGB , Nr. 7002 VV RVG). Natürlich habe ich fleißig im Internet recherchiert, da mir eine Gesamtforderung von 70,79€ bei einer Hauptforderung von 2,99€ etwas zu hoch erschien. Zum Schluss gekommen bin ich, dass Verzugsschaden, Geschäftsgebühr und Auslagen gar nicht von mir getragen werden müssen (sofern noch keine Mahnung erfolgt ist). Also habe ich aufgerundet 25€ (Hauptforderung, Bankrücklastschritskosten, Adressermittlungskosten) direkt an Nahkauf überwiesen und den Fall für mich als abgeschlossen erklärt und es auch so der Inkassofirma mitgeteilt. Heute habe ich einen weiteren Brief (im Titel "2. Mahnung - Ihre girocard-Zahlung...") erhalten, dass nur eine Teilzahlung von 25€ erfolgt ist und sie deshalb den Restbetrag von 45,79€ fordern. Sollte der Betrag bis zur gesetzten Frist (15.02.2017) nicht überwiesen worden sein, werde CSS Inkasso gerichtliche Schritte gegen mich einleiten. Zudem würden sie sich vorbehalten, den Forderungsbetrag gemäß § 28a Abs. 1 Nr. 4 Bundesdatenschutz an die SCHUFA Holding AG zu übermitteln (soweit ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurde, zwischen der ersten mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen und ich die Forderung nicht bestritten habe)

Da ich zum zweiten Brief keine Tipps im Internet finden konnte, erhoffe ich mir hier etwas Rat.

Vielen Dank fürs lesen!

Forderung, Inkasso
Vollstreckungstitel von 1999 Zinsen Höher als Forderung! Bitte um Hilfe?

Hallo!

Ich brauche bitte dringend einen guten Rat. Vor 6 Monaten haben wir Besuch von einem Gerichtsvollzieher bekommen mit einer Forderung in Höhe von 740€ von einem Vollstreckungsbescheid aus 1999. Diesen haben wir auch brav abbezahlt. Durch Zufall weil ich ein Schreiben haben wollte das die Sache bezahlt ist kam heraus das es sich nur um eine Teilforderung handelt. Die haben also für die 740€ den Gerichtsvollzieher aktiviert um zu schauen was passiert, angeblich aus Kostenspargründen.

Nun habe ich bei diesem Inkasso angefragt und da sind jetzt noch 4200€ offen. Meine Frage nun: Die Hauptforderung war 1649€, ich habe nun von denen eine Forderungsaufstellung bekommen. Die sieht wie folgt aus:

Hauptforderung 1649€ unverzinsl Kosten 570,99€ = 2219,99€ Vollstreckungsbescheid 6.10.1999

Dann gehts los:Im Jahr 2000 Gebühren 235€, ab 2003 wurden dann für jeden Monat 1,50€ Kontoführungsgebühren berechnet bis zum 01.08.2010 Dann erst 2015 wurde der Gerichtsvollzieher aktiviert hinzu die Kosten. Von 2010 bis 2015 ist also nichts passiert. Ende 2015 habe ich dann die 740€ bezahlt die der Gerichtsvollzieher haben wollte.

Als letztes steht 04.08.2016 7.50 Prozentpunkte aus 1649€ vom 07.06.1999 bis 04.08.2016 in Höhe von 2122,40€

Ergibt alles zusammen noch einen Restbetrag von 4110,01€

Kann ich gegen die Zinsen etwas tun? Ich will die Hauptforderung ja bezahlen.Zweite Frage, in all den Jahren hat sich niemand diesbezüglich gemeldet, laut Kostenaufstellung haben die erst 2015 eine Adressermittlung gemacht. Leider habe ich den Vollstreckungsbescheid von 1999 auch nicht. Ist es richtig das die Zinsen verjähren? Kann mir bitte jemand einen Rat geben was ich tun kann? Die Forderung war mal ein Dispo bei der Bank.

Danke für die Hilfe

LG

Finanzen, Geld, Schulden, Forderung, Inkasso, Vollstreckungsbescheid, Zinsen

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