Meine Eltern haben in den letzten Jahren ALG II bezogen und sind nun ausgetreten. Plötzlich kam ein Bescheid, der besagte, dass meine Eltern und ich einen bestimmten Betrag für die Jahre 2012 bis 2018 zurückzahlen sollen. Mein Betrag hat eine Höhe von 296,11€. Ich bin erst anfang des Jahres 18 geworden und habe dann gegen diese FOrderung Einrede zur Beschränkung der Minderjährigenhaftung gem. § 1629a BGB erhoben.
Meines Wissens nach darf man eine jährliche Ersparnis von etwa 200€ oder so haben.
Ich sollte dann zum Stichtag meines 18. Geburtstags mein Einkommen nachweisen, welches etwa 754,39€ betrug.
Jedoch wurde die Einrede abgelegt, da die Einrede nicht greift und die Forderung durchsetzbar bleibt.
Stimmt das so und ist das rechtens??
Ich bin gerade mal 18 und gehe noch zur Schule, darf man heutzutage nicht mal mehr sparen oder was?