Familienversicherungpflicht - Ehefrau Erwerbsminderungsrentnerin / Ehemann sv-pflichtiger AN

Hallo, Meine Frau ist (seit einigen Jahren) dauerhaft zu 100% erwerbsgemindert. Sie bezieht eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und ist bei der AOK krankenversichert. Ich bin sozialversicherungspflichtig beschäftigt und KKH versichert. Ergo zahlen wir beide Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wir haben ein gemeinsames Kind, welches über meine Frau familienversichert ist. Bis zum Eintreten der Erwerbsminderung bei meiner Frau waren wir beide sv-pflichtig beschäftige Arbeitnehmer. Nach mißlungener Selbstständigkeit meinerseits, wechselte ich bei Wiederaufnahme einer sv-pflichtigen Tätigkeit zur KKH. Nun haben wir - genauergesagt meine Frau - seitens der AOK einen Fragebogen zur Feststellung der Familienversicherung erhalten. Insgesamt kassiert faktisch jetzt die GKV zum einen die Beiträge meiner Frau (wird ja von der GRV bezahlt) und die meinigen Beiträge auf Grund meiner Arbeitstätigkeit als Abhängigbeschäftigter. Unsere Einkommenssituation gesamt ist natürlich sehr weit unterhalb irgendwelcher Beitragsbemessungsgrenzen. Soweit ich recherchieren konnte ist meine Frau verpflichtet den Fragebogen auszufüllen (Mitwirkungspflicht). Nun die eigentlichen Fragen: - Kann und darf die Situation so bleiben wie sie ist? - Welche Rechtsfolgen wären möglich, wenn wir nichts unternehmen? - Wenn wir familienversichert wären, würde dies die Zahlungspflicht meiner Frau als dann Familienversichterte außer Kraft setzen und würde sich dies auf die Rentenhöhe auswirken? - Da m.E. beide sv-relevanten Umstände (Rente und sv-pflichtige Beschäftigung) genügen, um ein Versicherungsverhältnis in der GKV zu begründen sehe ich keine Pflicht zur Familienversicherung - ist diese Einschätzung richtig und an wen kann ich mich wenden, der neutral hierzu entsprechende Antworten liefern kann. Sehr komplex, sehr speziell, aber vielleicht kann da jemand ja was zu sagen... Vielen Dank hierfür Der Thorsten

Erwerbsminderungsrente, Familienversicherung, Krankenkasse, Sozialversicherungsrecht
Renten-Widerspruch-Musterbrief

Hallo Community, ich benötige Hilfe und hoffe, dass vielleicht ihr mir weiter helfen könnt.

Ich beziehe seit Oktober 2010 aufgrund meiner Krankheit volle Erwerbsminderungsrente. Nun nach dem ich mit einigen Betroffenen gesprochen hatte, konnte ich festgestellt, dass mit der Höhe meiner Erwerbsminderungsrente etwas falsch gelaufen sein muss. Da meine Erwerbsminderungsrente nicht zum Überleben reicht, wird meine Erwerbsminderungsrente mit der Grundsicherung aufgestockt. Leider war die Widerspruchfrist abgelaufen und ich konnte nicht mehr tun. Nachdem ich meine Unterlagen durchforstet habe, habe ich zum Glück ein Paar Dokumente gefunden, die meiner Rentensprüche (fehlende Zeiten sowie Rentenhöhe) aufbessern sollten. Habe diese eingereicht und um eine neue Überprüfung gebeten. Nach 3 Monaten kam wieder der neue Bescheid (ca. 30 Seiten). Es hat sich nicht geändert. Ich weiß schon Recht haben und Recht zu bekommen, ist verschieden. Aus finanziellen Gründen kann ich mir kein Anwalt leisten. Natürlich gibt es Prozesskostenhilfe. Aber vorab muss man den Bescheid widersprechen. Denn mit dem Widerspruchbescheid kann ein Anwalt ein Klageverfahren einleiten bzw. Prozesskostenhilfe beantragen.

Nun mein Problem: Gibt es für solche Fälle ein allgemeiner Musterbrief (bezüglich der Rentenzeiten und Rentenhöhe). Ich weiß wirklich nicht, wie ich so was formulieren soll.

Mein Dank im Voraus

Beste Grüße

Erwerbsminderungsrente, Widerspruch
Mehr als 3 Stunden an 3 Tagen arbeiten und volle Erwerbsminderungsrente

Für mich immer noch nicht ganz klar! Ich Bekomme volle Erwerbsminderungsrente+ Grundsicherung. Ich möchte jetzt aufgrund meiner etwas verbesserten Gesundheitssituation meine Rente, die weder zum Leben noch zum Sterben reicht, etwas aufbessern und etwas für mein Selbstwertgefühl tun (und Grundsicherung durch Einkommen ersetzen) ...

Ich bin Dialyse-Patient, brauche aufgrund von Problemen bei der Dialyse einen Arzt anwesend und muss daher Morgens oder Vormittags zur Dialyse. Danach geht es mir sehr schlecht. Daher bin ich an den 3 Dialyse-Tagen gar nicht arbeitsfähig. Dazwischen die Tage könnte ich nach meiner aktuellen Leistungsfähigkeit wieder bis zu 4 in Ausnahmefällen 5 Stunden (Empfehlung des Arztes) durchgängig arbeiten. Bleiben mir also regulär 12 bis in, guten Monaten, maximal 15 Wochenstunden zum Arbeiten.

Die in Frage kommende Arbeitsstelle als EDV-Betreuer setzt auch voraus das ich 10 bis 12 Wochenstunden und an einem Tag in der Woche auf jeden Fall 4 Stunden Arbeite. Ich bin schon froh überhaupt jemanden zu finden der mich in der Situation beschäftigt.

Werde ich, obwohl ich nicht mehr als einer der "jeden" Tag maximal 3 Stunden (also auch max 15 Wochenstunden), arbeiten kann trotzdem nur die halbe Rente bekommen? Ich würde dann trotz arbeiten, aufgrund der wenigen Stunden, monatlich ca. 100-150 € weniger haben und dadurch in ALG II fallen?

Rente, Minijob, Erwerbsminderungsrente

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