Rente wegen voller Erwerbsminderung, lohnt es sich diese zu stellen?

Ich bekomme derzeit 750 Euro EU-Rente nach altem recht und kann, wenn ich mich selbständig mache, keine 450 Euro hinzuverdienen. Wenn ich nach neuem Recht eine Erwerbsminderungsrente bekommen würde, würde ich nach einer fiktiven Berechnung der Rentenversicherung zum 1.3.15 eine Erwerbsminderungsrente von 915,80 Euro erhalten. Allerdings steht hier. "Als monatlicher Betrag für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung würde sich zum fiktiven Rentenbeginn 1.3.15 ein Zahlbetrag von 915,80Euro ergeben." Jetzt weiß ich natürlich nicht ob es sich hier um einen Bruttobetrag oder Nettobetrag handelt. Die Rente wegen Berufsunfähigkeit würde sich hingegen auf monatlich 505,56Euro belaufen. Bei beiden Renten, also Rente wegen voller Erwerbsminderung oder auch nach der BU-Rente könnte ich diese 450 Euro hinzuverdienen, wenn ich mich selbständig mache. Ich habe zuvor einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Ich könnte dagegen klagen. Aber wenn die sagen dass ich zu krank bin, wollte ich fragen, ob sich jetzt ein Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente zu stellen, lohnt? Oder wäre es sinnvoller eine Klage so zu formulieren, falls diese Teilhabe am Arbeitsleben nicht statt gegeben wird, dass ich dann eine Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente beantrage?.

Rente, Sozialrecht, Erwerbsminderungsrente, BU-Rente, erwerbsunfähigkeitsrente, rentenrecht, Rentenantrag, Hinzuverdienst
Ablehnung Erwerbsminderungsrente vor dem Sozialgericht

Hallo. Ich bin 58 und seit 2006 in HartzIV. Ich habe aufgrund gesundheitlicher Probleme mittlere Depression 2009 und seit 4 Jahren Probleme mit dem Lendenwirbelbereich, Arthrose, Ostheoporose also Abnutzungserscheinungen mit chronischen Schmerzen. 2013 habe ich einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderung bei der DRB gestellt. Nach Reha 2014 wurde der Antrag abgelehnt. Nach Widerspruch wieder abgelehnt. Nach Klage vor dem Sozialgericht 2014 wurde vom zuständigen Richter mir mitgeteilt die Klage zurückzuziehen, da es keine Erfolgsausichten gegenüber der DRB gäbe. Nach Rücksprache mit dem anwaltlichen Beistand des SOVD sollte ich der Klageeinstellung zustimmen. Ansonsten kann es passieren dass ein erneutes Gutachten mich 1.500 Euro kosten kann. Diese Kosten kann ich nicht aufbringen und habe die Klage zurückgenommen. Mein Gesundheitszustand hat sich nach 1 Jahr der Reha nicht gebessert. Nun bin ich unzufrieden. Nach einem erneuten Besuch beim Orthopäden bescheinigt er mir: LWS Syndrom; Spondylarhrose LWS; Osteochondrose LWS. Meine chronischen Schmerzen sind vorwiegend Nachts und bringen mich um den Schlaf. Tagsüber lauf ich nun wie benommen umher und soll mich nun dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen. Wie soll das denn gehen? Es bleibt mir im Moment nur die Krankschreibung und weitere Ärzte konsultieren. Ich trage mich mit dem Gedanken vor dem Landessozialgericht zu klagen. Was kann ich noch tun? Danke für einen Rat.

Erwerbsminderungsrente, ablehnung, Klage, Rentenversicherung, Sozialgericht
Erwerbsminderungsrente- wer weiß ob ich das bekommen würde

Hallo, seit 11 Jahren habe ich Typ 1 Diabetes, seit ca. 6 Jahren habe ich eine Insulinpumpe. Seit der Diagnose und verstärkt als meine Schwester 2008 starb, leide ich unter starken Depressionen. Ausserdem ist mein Vater schwer Dement und ich pflege ihn so weit ich kann. Ich habe oft starke Kopfschmerzen, starke Nackenverspannungen (durch den Stress und durch Büroarbeit), eine Unterfunktion der Schilddrüse und daher ca. 20 kg Übergewicht, habe Lipödeme in den Beinen und Armen, trage daher auch Kompressionsstümpfe. Schwerbehindertenausweis habe ich mit 60 %. Ich bin 39 Jahre alt und arbeite seit nach meiner Ausbildung, die ich mit 19 beendete als Bankkauffrau. (bis auf 3 Jahre Elternzeit) - mein Sohn ist inzwischen 5 und geht in den Kindergarten. Nach der Elternzeit reduzierte ich meine Tätigkeit auf der Bank auf eine 20 Stunden Woche (Teilzeit). Vorher immer ohne Pause Vollzeit mit 40 Studen /Woche. Es ist schwer zu beschreiben wie ich mich fühle, ich bin ausgelaugt und fertig, erschöpft. Meine Zuckerwerte laufen nicht immer rund, ich habe oft hohe Werte oder Unterzuckerungen. Ich bin gestresst und habe das Gefühl das Limit erreicht zu haben. Ausserdem habe ich neuerdings ein pfeiffen im Ohr / Kopf (Arzttermin ist vereinbart), ich glaube ich bin kurz vor einem burnout. Ich habe auch kaum noch Freizeit, Kind ist ja auch erst 5... dann der Job und mein Vater! Ich würde gerne Erwerbsminderungsrente beantragen, weil ich einfach nicht mehr kann. Aber ohne Einkommen geht das nicht, mein Mann verdient leider nicht genug. Hat jemand Erfahrungen damit bzw. Ahnung ob ich das aufgrund meiner Erkrankungen bekommen kann und wie der Betrag dafür berechnet wird, bzw. oder ob das ein Festbetrag ist???!?! Danke für Eure Meinungen /Erfahrungen... freue mich auf Zuschriften.

Erwerbsminderungsrente, Diabetes, schilddrüsenunterfunktion
Ärztliches Gutachten, falsche Aussagen drin, Sozialgericht?

Hallo nochmal an alle, nun habe ich den Gerichtstermin beim Sozialgericht hinter mir und wurde nochmal zu einem Neurolisch/Psychiatrichen Gutachter geschickt. Er wurde so ausgewählt da man bei Gericht sagte, " Wir genehmigen noch ein Gutachten, aber nur unter der Voraussetzung das, wenn das negativ ausfällt, dann auch mein Fall zu den Akten gelegt werde"Dann wurde der Gutachter ausgesucht. der erste "hieß es,"der macht nur negative Gutachten",der zweite"der macht nur positive" der dritte, der macht beides im wechsel. Ich kam mir vor ie auf einem Pokerturnier. Ich war nun bei dem Gutachte un bekam Bescheid, das ich noch Vollzeit für leichte arbeiten verfügbar bin.Bei dem Termin sagte mir der Gutachte ins Gesicht, das er seiht das ich sehr leide und er mich sofort in Rente schreiben würde, aber er darf nicht solange man noch einen Kugelschreiber halten kann. dazu kommt das im Gutachten dann sämtliche Aussagen falsch sind und verdreht.Jetzt könnte ich ein privates Gutachten machen lassen, was mir aber finanziell nicht möglich ist, da ein Kostenvorschuss von 3-4000 € nötig ist. was kann ich noch tun. Ich schaffe keine Vollzeit auch keine täglichen 3 Stunden mehr..Gibt es eine Möglichkeit da man die Richter noch überzeugen kann, es sind doch viele Sachen falsch in dem Gutachten wie kann ich mich dagegen wehren und zu seiner Aussage das er nicht in Rente schreiben darf.Was kann ich dagegen machen. Wenn jetzt die Rente abgelehnt wird könnte ich in einem halbe Jahr nochmal neu beantragen, aber dann habe ich das Problem das die Rentenanwartszeit nicht mehr erfüllt ist. Wie kann ich vorgehen. Ich habe keine Kraft mehr.

Erwerbsminderungsrente, Arzt, eu-rente, Gutachten, Sozialgericht
Steuerliche Auswirkung rückwirkend bewilligter Erwerbsminderungsrente (nach Krankengeldbezug)

Folgende Fakten: Ich habe 2012 Krankengeld (bis 08/2012) und Arbeitslosengeld (ab 08/2012) erhalten. Jeweils auch die Bescheinigungen fürs Finanzamt über die jeweilige Höhe. Im Jahr 2013 bis 08/2013 bezog ich Krankengeld. Zu dem Zeitpunkt war bereits ein Rentenantrag gestellt, der zunächst abgelehnt wurde. Ich habe Widerspruch eingelegt. Im September 2013 wurde mir rückwirkend ab 01/2012 eine teilweise Erwerbsminderungsrente zugebilligt. Die mir zustehende monatliche Rentenhöhe lag niedriger als mein monatlicher Krankgengeld- und auch Arbeitslosengeldbezug. Ab 09/2013 bis heute beziehe ich partielle Erwerbsminderungsrente. Meine Steuererklärung habe ich 12/2013 gemacht. Und plötzlich tauchte in meinem Steuerbescheid ein Einkommen Rente auf. Ohne mein Wissen und ohne eine Korrektur der Bescheinigungen wurde meinem Finanzamt von der Deutschen Rentenversicherung im November 2013 für das Jahr 2012 elektronisch ein Renteneinkommen übermittelt. Ich habe mir selbst erschlossen, wie die Höhe zustande gekommen ist: Der Betrag entspricht dem Betrag meiner „fiktiven“ Rentennachzahlung in dem Zeitraum meines Krankgengeldbezuges von 01/2012-08/2012. Diese Nachzahlung kam für mich ja nicht zur Auszahlung, da mein in dem Zeitraum bezogenes Krankengeld höher ausgefallen ist als die mir zugebilligte Rente. Meine Fragen: 1. Warum wird nur das Krankgengeld gegen Rentenzahlung verrechnet, nicht aber das Arbeitslosengeld? 2. Ist es legitim, dass dieser nachträglich errechnete Betrag rückwirkend als zu versteuernde Renteneinkunft behandelt wird? Falls ja: 3. Wie lange rückwirkend kann denn dies geschehen? Nehmen wir an, ich hätte meine Steuererklärung früher gemacht und diese wäre zum Zeitpunkt meiner Rentenbewilligung durch die Deutsche Rentenversicherung oder zum Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung von der Dt. Rentenversicherung an das Finanzamt schon mit einem Bescheid abgeschlossen gewesen, wie wäre es dann gelaufen?

Verständlich werden meine Fragen vielleicht anhand der Tatsache, dass mir die Deutsche Rentenversicherung im letzten Jahr, 12/2014, aufgrund eines geschlossenen Vergleiches vorm Sozialgericht, nun die volle Erwerbsminderungsrente zugebilligt hat. Und zwar wiederum rückwirkend für ab 01/2012. Was passiert denn nun auf der steuerlichen Seite? Und zwar zum Einen in Bezug auf die nicht auszahlungswirksamen Nachzahlungen? Und zum anderen auf die Höhe, die ich für den rückwirkenden Zeitraum ausbezahlt bekommen werde? Wird analog Krankengeld wieder fiktiv mit nicht auszahlungsrelevanter Rentennachzahlung verrechnet und es ergibt sich ein ca. doppelt hohes, steuerrelevantes Renteneinkommen?

Was ist mit dem Zeitraum meines Arbeitslosengeld-Bezuges von 08/2012 bis 08/2013)? Wird die Steuer 2012 dafür wieder „auf gemacht“? Ist irgendein Wert relevant in Bezug auf die Steuer 2013? Wie werden die auszahlungswirksamen Nachzahlungen gehandhabt, die mir 2015 für die rückwirkenden Jahre wohl überwiesen werden?

Fragen über Fragen. Dankbar für Hilfe.

Steuern, Rente, Erwerbsminderungsrente, Steuererklärung, Krankengeld, Nachzahlung, rückwirkend, nachträglich, verrechnung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Erwerbsminderungsrente