Zahlungsbeginn befristete volle Erwerbsminderungsrente

Hallo,

ich habe im Dezember 2010 Rente wegen Erwerbsminderung für meine Mutter beantragt. Nun habe ich ein paar Fragen bezüglich des Zahlungsbeginns. Es steht zumindest schon zu 99% fest, dass sie die Rente erhält. Gutachtertermin war ja bereits auch schon.

Der Antragsmonat ist somit der Dezember 2010. Also müsste sie in diesem Fall (Ich nenne ihn mal "Fall A"), da es sich sehr wahrscheinlich um eine zeitlich befristete volle Erwerbsminderungsrente handeln wird, die Rente ab dem Monat Juni 2011 erhalten (also 7 Monate nach Antragsstellung), oder habe ich das falsch verstanden?

Nun kam aber vor ein paar Tagen ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung mit dem Hinweis, dass meine Mutter im Jahr 2008 eine Reha absolviert hatte, diese leider nicht erfolgreich war und wir somit das Datum des Antrags für die Erwerbsminderungsrente auf den Monat November 2008 festsetzen können, da laut der Rentenversicherung, meine Mutter schon seitdem voll erwerbsunfähig ist.

Das hieße doch nun, dass der Antragsmonat der November 2008 ist und sie in diesem Fall ("Fall B"), da es sich immer noch um eine zeitlich befristete volle Erwerbsminderungsrente handeln wird, die Rente ab dem Monat Mai 2009 erhalten müsste (eben wieder 7 Monate nach Antragsstellung), oder? Bekäme sie nun also noch eine Nachzahlung? Und wenn ja, ab wann?

Vielen Dank schon einmal im Voraus!

Rente, Erwerbsminderungsrente, voll
Antrag auf Erwerbsminderungsrente - trotzdem vermittelbar - Fall nach § 125 SGB III ?

Hallo, Problematik: im Aug. 2010 erfolgte Aussteuerung, weil nach 2 HWS-OPs (2007,2008) mit Implantaten, jede Menge Probleme und Schmerzen auftraten. Aussteuerung und Meldung bei der Agentur f. Arbeit 8/10 (lt. VdK darf keine Krankschreibung erfolgen, weil sonst kein Geld von der Agentur gezahlt wird.). Gutachten AfA: 3-6 Std. arbeitsfähig mit viel Einschränkungen (nicht über Kopf arbeiten, keine hohe Konzentration, nicht dauernd stehen, sitzen oder laufen, kurzfristige Liegemöglichkeiten uvm.). Person soll beim Arbeitgeber (ungekündigtes Arbeitsverhältnis) fragen, ob unter den Gutachten-Bedingungen Arbeit da ist? Es erfolgte aber nun zunächst eine Klinik-Reha von Mitte Dez. 2010 bis Mitte Jan. 2011. Antrag auf EU-Rente jetzt selbst gestellt. Klinik hatte zwar krank entlassen, aber die Ärzte dort entlassen keinen mit der Prognose "nicht mehr arbeitsfähig". Ergo haben sie, wie gesagt, als krank entlassen, aber arbeitsfähig. Nun steht Termin beim Berater der Agentur für Arbeit an. Er will wissen, wie es weitergeht. Also muss man mitteilen, dass Rentenantrag gestellt wurde.IIst man dann vor Maßnahmen der AfA geschützt, bis die Entscheidung der Rentenversicherung vorliegt? Oder wie ist das in dem Fall? Mit Schmerzen arbeiten geht nicht und Krankengeld wird ja nicht mehr gezahlt. Ist dies jetzt der Fall des § 125 SGB III ??? GdB von 50 % liegt vor. DANKE !

Erwerbsminderungsrente, Agentur für Arbeit, ALG II, Schwerbehinderung, Aussteuerung

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