Berufsunfähigkeit + Agentur für Arbeit?

Hallo,

Ich bin jetzt seit ca . 3 Jahren Berufsunfähig. Meinen ersten Job hatte ich nach langer Abwesendheit verloren. Meine Therapie lief dann so gut, das ich letztes Jahr im November wieder anfangen konnte zu arbeiten. Dieses Jahr im Februar müsste ich dann gezwungenermaßen aufgrund von kopfschmerzen kündigen, da ich seit letztem Jahr meinen fachbezogenen Hochschulzugang nachgemacht habe und im Februar ebenfalls die Prüfungen waren. Die Kopfschmerzen waren jedoch kein Symptom meiner Psychose, wodurch kein Grund für einen Rückfall bestand. Ich versuche mich zur Zeit für den zweiten Teil meiner Prüfung vorzubereiten und merke jedoch bereits, dass wieder vereinzelt Symptome auftauchen und mir das lernen immer schwerer fällt. Ich bin mir nicht sicher, ob ich damit die Prüfung, geschweige denn das Studium packe. Ich habe mich nach der Kündigung nicht wieder arbeitslos gemeldet, um genug zeit für die Prüfungsvorbereitung zu haben. Es sieht im Moment nicht danach aus, dass ich weiter machen kann ohne wieder eine Therapie und/oder Medikamente zu schlucken. Meine Frage ist nun, wie ich am besten vorgehe. Sollte ich mich erst Arbeitslos melden bevor ich zum Arzt gehe. Zahlt die Agentur überhaupt wenn ich berufsunfähig bin. Was passiert im schlimmsten Fall wenn es wieder so schlimm wird, dass ich garnicht mehr arbeiten gehen kann? Zahlt dann die Rentenversicherung und wie läuft das ganze von statten?

Rente, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeit, Schizophrenie, Psychose, Agentur für Arbeit, ALG I, Ausbildung und Studium
Kann Reha-Antrag umgewandelt werden in EMR nach erfolgter Reha mit voller Arbeitsfähigkeit und späterem EMR-Antrag und Gutachten mit voller Erwerbsminderung?

Bin seit 2016 erst krank und danach ALG1.

Habe 2016 eine Reha beantragt und von der DRV genehmigt bekommen.

Reha-Bericht 2016 mit voller Arbeitsfähigkeit, da die Klinik unter Druck der DRV steht. Habe 2016 eine Gegendarstellung geschrieben auf die ich von der DRV nie eine Antwort erhalten habe.

Daraufhin weiter krank.

Ende 2017 habe ich einen Antrag auf EMR gestellt.

Anfang 2018 hat ein Gutachter, der von der DRV bestellt wurde, meine voll Erwerbsminderung mit unter 3 h auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestätigt.

Jetzt hat die DRV meine Rente wegen voller Erwerbsminderung anerkannt, als Rentenbeginn aber bereits den Antrag auf meine Reha von 2016 angenommen, die damals nicht umgewandelt wurde. Dadurch habe ich finanzielle Nachteile.

Ich sehe den Rentenbeginn erst nach dem Gutachten aus 2018. Was kann ich tun? Gibt es für die DRV nicht eine Frist für die Umwandlung von Reha-Antrag auf EMR-Rente? Hätte die DRV nicht gleich damals reagieren müssen? Für die DRV war der Bericht über volle Arbeitsfähigkeit genug um nicht aktiv zu werden, dann sollte dies auch später noch seine Richtigkeit haben, oder kann die DRV machen was sie will?

Bin im VDK und werde in jedem Fall Einspruch gegen den Rentenbeginn erheben, aber wenn mir hier jemand weiterhelfen kann, dann kann ich diese Empfehlungen auch weitergeben, denn nicht alle Sachbearbeiter kennen sich in allen individuellen Fällen auch gut aus.

Vielen Dank im Voraus

Recht, Erwerbsminderungsrente, Reha, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Rückwirkende Erwerbsminderungsrente - kann auch Arbeitgeber Geld einfordern?

Aktueller Stand:

August 2016 schriftlicher Bescheid über Teil-Erwerbsminderungsrente befristet erhalten - rückwirkend auf Februar 2012. Habe seit 2012 nur noch unter 5 Stunden gearbeitet (arbeiten können), war sehr häufig krank geschrieben (auch über Monate/Jahr hinweg)...

Zuletzt seit September 2015 durchgehend krankgeschrieben, März 2017 von der Krankenkasse ausgesteuert (Krankengeldbezug beendet), dann übergangsweise Geld von der Arbeitsagentur erhalten.

März 2017 habe ich dann Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente (statt "nur" Teil-Erwerbsminderungsrente) gestellt. Im Oktober 2017 schriftlicher Bescheid über volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer erhalten - rückwirkend zum März 2017

Krankenkasse und Arbeitsagentur haben bereits mit Rentenkasse abgerechnet und ihr Geld bekommen (was ja okay ist).

Heute bekomme ich ein Schreiben, u.a. mit folgendem Wortlaut:

"...der Tarifvertrag besagt, dass bei einer rückwirkend gewährten Rente die geleisteten Zahlungen des Arbeitgebers (Gehalt und Krankenbezüge) bis zum Beginn des rückwirkenden Rentendatums vom Mitarbeiter zurückzufordern sind. In Ihrem Fall wären das ... € ..."

Kennt sich jemand damit aus? Oder hat auch schon jemand dem Arbeitgeber in so einem Fall Geld zurück zahlen müssen? Finde im Internet einfach nichts Vergleichbares.

Im Voraus schon mal Danke für eine Antwort!

Recht, Erwerbsminderungsrente, Arbeitgeber, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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