Antrag auf Erwerbsminderungsrente, aber seit Jahren ein Nebengewerbe angemeldet, welches Ehepartner ausführt, geht das? Wie erkläre ich das im Rentenantrag?

Mein Mann ist in einem Unternehmen angestellt und hat vor Jahren ein Kleingewerbe als Nebengewerbe angemeldet. Ich war bis vor kurzem arbeitslos ohne Leistungsbezug, um nicht meinen eventuellen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu verlieren.Da mein Mann nun seit längerer Zeit krank ist, hat er mich als Minijobber angestellt, so kann ich die Arbeit erledigen und konnte mich vom Arbeitsamt abmelden. Nun wird ihm geraten, Erwerbsminderungrente zu beantragen. Soweit ich mich belesen habe, gibt es kein Problem, wenn man ein Gwerbe angemeldet hat und nicht mehr als 450,00 Euro zuverdient ? Sehe ich das richtig ? Ich dürfte ja gleichzeitig auch bis zu 450, 00 Euro dazu verdienen und könnte familienversichert bei seiner Krankenkasse bleiben ? Unsere Umsätze sind im Moment noch nicht hoch, da wir Geld in Umbauten investiert haben und dadurch noch Abschreibungen laufen. Was wäre, wenn der Umsatz höher wird, müsste ich mich dann privat krankenversichern oder ist es günstig, mich bei ihm dann fest einstellen zu lassen ? Im Fragebogen der Rentenversicherung wird gefragt, ob er noch eine selbständige Tätigkeit ausführt, müssen wir das mit Nein beantworten, er ist ja nur Inhaber, führt es aber nicht selbst aus oder kann ich das irgendwie erklären, eventuell bei der Zeile Art und Umfang der Tätigkeit ? Viele Fragen.. wir möchten aber auch nichts verkehrt machen. Vielen Dank für Antworten.

Rechtsanwalt, Rente, Erwerbsminderungsrente, Krankenversicherung, Gewerbe, Kleingewerbe, Nebengewerbe, Rentenversicherung, Zuverdienst
Wer zahlt nach abgebrochener Wiedereingliederung?

Wer zahlt nach abgebrochener Wiedereingliederung, wenn:

  • das Krankengeld der Krankenkasse bereits komplett ausgeschöpft ist (nach 78 Wochen)
  • das Arbeitsamt ab dem Punkt der Aussteuerung bereits gezahlt hat
  • die Deutsche Rentenversicherung eine Reha-Maßnahme sowie die Wiedereingliederung gezahlt hat
  • sich nun keine Behörde mehr zuständig fühlt

Hier eine Zusammenfassung der Situation:

Seit Januar 2016 besteht eine Krankmeldung aufgrund eines Folgeschaden einer Meniskus-OP, welche am 27.10.2014 stattgefunden hat. Der Folgeschaden wurde als Knochenmarks-Ödem diagnostiziert und eine strikte Entlastung wurde angeordnet, wodurch ein weiterführen der Arbeitstätigkeit vorübergehend nicht mehr möglich war.

Auch nach Einhaltung der Entlastung, sowie ein Bohrung und Glättung des Meniskus im Mai 2015, um das Ödem zu entfernen, stellte sich keine Besserung ein.

Ab dem 06.07.2016 stellte zudem die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes ein, da durch den langen Arbeitsausfall aufgrund der Meniskus-OP in 2014 sowie des jetzigen Folgeschadens die 78 Wochen ausgeschöpft waren. Ab dem Moment der Aussteuerung trat die Nahtlosigkeitsregelung in Kraft und die weiteren Zahlung erfolgten durch die Agentur für Arbeit.

Leider trat auch nach der OP im Mai 2015 keine Besserung ein und nach einem Arzt-Wechsel wurden daraufhin zwei weitere Risse im Meniskus festgestellt. Diese wurde dann am 04.11.2016 operativ korrigiert.

Nach und nach stellte sich nun eine Besserung ein.

Anfang Dezember 2016 traf ein Brief der Deutschen Rentenversicherung ein, in der eine Reha-Maßnahme angeordnet wurde. Die Reha erfolgte in dem Zeitraum vom 13.12.2016 bis zum 17.01.2017.

Zum Ende dieser Reha-Maßnahme konnte eine deutliche Besserung festgestellt werden, sodass einer Wiedereingliederung vom 13.02.2017 bis 13.03.2017 nichts mehr im Wege stehen sollte.

Ab Beginn der Reha-Maßnahme bis zum Ende der Wiedereingliederung erfolgten die Zahlungen in Form von Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung.

In den ersten zwei Wochen der Wiedereingliederung war die Tätigkeit zwar anstrengend, auch aufgrund des langen Ausfalls, jedoch ertragbar.

Ab der dritten Woche begann das Knie jedoch wieder so stark zu schmerzen, sodass die Wiedereingliederung am 07.03.2017 abgebrochen werden musste. Ein MRT, welches am 10.03. durchgeführt wurde ergab dann, dass sich aufgrund der langen Entlastung und der dadurch entstanden Unterernährung im Knochen ein "Dorn" am Knochen gebildet hat, der zu diesen Schmerzen führt. Weitere Untersuchungen müssen nun ergeben, was hier unternommen werden kann.

Stand heute ist nun, dass eine weitere Beschäftigung momentan nicht möglich ist. Eine Ende ist leider noch nicht in Sicht.

Muss bereits ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden? Tritt bis zur Bewilligung dieser Rente die Nahtlosigkeitsregelung durch die Agentur für Arbeit wieder in Kraft.

Wir sind dankbar für jegliche Tipps und Hilfe!!

Erwerbsminderungsrente, Krankheit, Arbeitsamt, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse, Übergangsgeld, Wiedereingliederung
Darf der Schwerbehindertenausweis aberkannt werden, wenn man eine Ausbildung versuchen will?

Hallo Community,

jemand, der mir sehr viel bedeutet, leidet an Epilepsie und hat deswegen einen Schwerbehindertenausweis. Dieser soll aberkannt werden, sollte sie eine Ausbildung beginnen (versuchen, es ist nicht gesagt dass sie das schafft, denn sie hat auch eine Lernschwäche und müsste noch den Realschulabschluss schaffen und sie ist oft im Krankenhaus wegen Ihrer Epilepsie). Sie wünscht sich sosehr, irgendwann evtl. auf eigenen Beinen stehen zu können und arbeitet ganz diszipliniert an sich. Sie hat soviel Kraft und durchhaltevermögen und verdient es sosehr!!! Dafür braucht sie aber Sicherheit, durch ein gesichtertes Einkommen, inklusive der Miete ihrer Kleinen Wohnung in der Sie betreut wird und nach und nach lernt ihr Leben möglichst Selbstbestimmt zu führen sowie den Ausweis, denn sie hat ein Recht darauf (Schwerbehinderung!!!). Was kann sie tun, um sich FINANZIELL abzusichern und den Ausweis solange zu behalten, bis sie die Ausbildung erfolgreich abschließt und eine Neueinstufung ihres Behindertengrades veranlassen kann? Jemand wie sie verdient Unterstützung und eine Chance, nicht eine Ausbremsung durch den Staat wegen ihrer Behinderung. Sie will es doch nur versuchen!!! Da ist keiner, der die finanziellen Mittel hat, sie zu Unterstützen (klar, mal was zu essen oder Kleider, aber wir sind alle Selbst am Existenzminimum und können sie nicht groß unterstützen), wenn der Staat sie fallen lässt, dann wars das.

Ich hoffe ihr könnt helfen.

Arbeit, Erwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung
Erwerbsminderungsrente beantragen oder nicht?

Ich bin seit Juni 2016 wegen Depression krankgeschrieben, muss jetzt wegen Aufforderung der Krankenkasse eine Reha beantragen. Frist läuft 17.01.17 ab. Vermutlich wird die Krankenkasse dafür sorgen, dass die Reha schnellstmöglich realisiert wird. Im Mai werde ich 58 und ich wollte mich danach erst arbeitslos melden weil der Anspruch dann 24 Monate beträgt. Meinen Arbeitsplatz habe ich Ende Juni verloren und man muss sich spätestens vor dem Ablauf eines Jahres arbeitslos melden, sonst verfällt der Anspruch komplett.

Ich hätte jetzt gerne gute Ratschläge über das weitere mögliche Vorgehen. Ob ich nochmal arbeiten gehen kann, kann ich selbst nicht eindeutig beantworten. Ich habe ziemlich viel mitgemacht bei meinem letzten Arbeitgeber, bei dem ich 25 Jahre beschäftigt war. Nicht umsonst geht es mir nervlich jetzt so schlecht.

Vermutlich habe ich die besten Chancen auf EU-Rente bei einem befürwortenden Abschlussbericht der Rehaklinik. Ich würde aber gerne zumindest den Anspruch auf ALU noch stellen, denn der Anspruch bleibt mir soweit ich weiß für 4 Jahre erhalten und ich werde nie mehr so viel verdienen, sprich auch weniger ALU erhalten.

Was wäre denn die geschickteste Vorgehensweise? Wie schwer oder leicht wird die EU-Rente evtl. verlängert? Ich war noch nie in so einer Lage, habe 40 Jahre non stop Vollzeit gearbeitet und drehe jetzt ziemlich am Rad vor lauter Gedanken wie es weitergeht.

Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente, Krankengeld
Erwerbsminderungsrente bei Bipolarer Störung?

Hallo! Und zwar habe ich die Bipolare Störung schon seit über 20 Jahren(bin zurzeit 44) und habe in dieser Zeit in der häufig aufgetretenen Manie viel Selbstständig gehandelt, wobei ich immer wieder sehr hohe Schulden gemacht habe und demnach immer wieder in die tiefe Depressionen kam. Zuletzt in der Manie, habe ich mit Autohandel angefangen und habe sehr teure Autos ge- und verkauft,obwohl ich nicht dazu das ganze Geld hatte. Als dann beim Kauf oder Verkauf paar Lücken waren, habe ich mich bei vielen Freunden verschuldet nachdem ich bei der Bank genügend verschuldet war. Habe eine Villa ( die jz ein dreifamilienhaus ist, das das Geld nicht reichte)gekauft und habe mich bis zu 500.000€ bei der Bank verschuldet. Sind in das Haus umgezogen und hatte danach eine unfassbare tiefe Depression, wo ich dann in der Arbeiz zusammenbrach und in die Psychiatrie gegangen bin. Erst da wurde diese Bipolare Störung diagnostiziert und ich ging heile aus dem Krankenhaus raus. Trotz 5 wochen langer Therapie in der Klinik ging es mir in 3 Wochen wieder sehr schlecht, jedoch habe ich weiter gearbeitet mit ganz wenig Kraft und bin wieder zusammengebrochen in der Arbeit wo ich mir mehrere Wochen frei nahm. Nachdem habe ich aus Angst nie mehr frei genommen. Ich habe in der Zeit bis heute immer den ganzen Tag lang geschlafen( über 6 std mittags, nachts schlafe ich auch nochmal durch) und schaffe es gerade noch mit etwas Kraft zur Arbeit zu gehen. Habe auch nach Rat vom Arzt die Dosis verdoppelt, jedoch bin ich zurzeit fix und fertig. Ich fühle mich einfach, als wäre das Leben fertig für mich. Ich kann nicht mehr in die Zukunft blicken und weiss einfach nicht mehr weiter, ich bin fertig. Mein Arzt riet mir die Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Dies ist meine letzte Chance um weiter leben zu können, da es mir wenn ich nicht arbeite etwas besser geht.Leuten mit Erfahrungen bitte ich um Rat, es ist sehr wichtig für mich. Was könnte ich noch tun? ( ausserdem habe ich einen schwerbehindertenantrag gestellt) Wie hoch ist meine Chance? Vielen vielen lieben Dank, Gruss Y.

Gesundheit, Verhalten, Erwerbsminderungsrente, Psychologie, bipolare Störung, Psyche
Aus Reha arbeitsunfähig entlassen mit Empfehlung auf Antrag Teilerwerbsminderungsrente?

Am 30.06.16 wurde der Betrieb, in dem ich 30 Jahre als Büroangestellte war, geschlossen. Bin also seitdem eigentlich arbeitslos - jedoch seit April vom Psychiater arbeitsunfähig geschrieben. Nachdem ich 6 Monate Krankengeld erhalten habe, forderte die Krankenkasse mich auf, einen Antrag auf Reha zu stellen. Dieser wurde bewilligt und Ich war 6 Wochen in psychosomatischer Reha. Ich wurde am 06.12.16 arbeitsunfähig entlassen mit der Empfehlung, Teilerwerbsminderungsrente zu beantragen (würde doch heissen, dass ich dann halb Rente und halb AL1 bekommen würde?)

Ich werde im März 61 Jahre alt und habe 45 Jahre gearbeitet. Mein Psychiater hat mich am 06.12. weiter arbeitsunfähig geschrieben, empfiehlt mir jedoch, den Antrag auf EM-Rente zügig zu stellen, da die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes einstellen könne, wenn sie Kenntnis davon erhält, dass die EM-Rente empfohlen wurde.

Da ich unsicher war, habe ich mich beim VDK beraten lassen, dort sagte man mir, dass ich doch erst die 18 Monate Krankengeld und anschießend 2 Jahre AL1 ausschöpfen solle, sonst würde mir doch Geld fehlen.

Mein Arzt meinte jedoch heute, dass die Krankenkasse und auch das Arbeitsamt das nicht mitmachen würden...die Krankenkasse würde vorzeitig die Zahlung einstellen (weil sie den Antrag auf Rente erwartet) - das Arbeitsamt würde nach kurzer Zeit sagen, dass ich nicht mehr vermittelbar bin und der Arbeitsmarkt für mich verschlossen ist, und mich zum EM-Rentenantrag auffordern.

Ich möchte keinen Ärger und keine Rennerei - da ich noch 2 andere große Probleme habe. Was soll ich denn jetzt tun? Wenn ich doch EM-Rente bekommen würde, würde diese doch sowieso aufgestockt, sobald ich die Regelaltersrente erreiche? Vielen Dank schon im voraus für Eure Antworten!

Erwerbsminderungsrente, Krankengeld
Befristete volle EMR, Akteneinsicht von der DRV bentragen?

Hallo,

ich möchte noch mal an die Experten ( Diecki59 und Huber) wenden. Aufgrund meiner ersten EMR wurde ich von der DRV zu zwei Gutachter geschickt. Der Neurologie Gutachten sagt über 6 Stunden mit Einschränkung und das Augen Gutachten unter 3 Stunden aber bei einer OP müsste neu geprüft werden. Hat der sozialmedizienische Dienst der DRV die Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden aufgrund der bevorstehenden OP genehmigt? Oder sind auch die anderen Krankheiten (chronisch und genedisch) veranlagt berücksichtigt worden? Im Renten Bescheid steht nur der Standardtext drin – Aus medizinischen Gründen ist es nicht unwahrscheinlich…… - . Ich war auch schon mal vor einigen Jahren aufgrund einer anderen Krankheit über die DRV in einer Reha und bin dann mit Einschränkungen wieder arbeiten gegangen. Meine Frage: Macht es Sinn nächstes Jahr bei meinem Verlängerungsantrag gleichzeitig Akteneinsicht einzufordern um festzustellen nach welchen Kriterien die Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden also die volle EMR genehmigt wurde oder soll ich besser abwarten bis der Verlängerungsantrag bearbeitet wurde. Dieser Gedanke beschäftigt schon länger und ich habe Existenzängste. Ich möchte vermeiden, daß die DRV beim nächsten mal die volle EMR aberkannt oder sogar komplett streicht.

Wie soll ich mich am besten verhalten? Danke.

Beste Grüße Alaskaalarm

Erwerbsminderungsrente, DRV, Gutachter, befristet

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