Mein Mann ist in einem Unternehmen angestellt und hat vor Jahren ein Kleingewerbe als Nebengewerbe angemeldet. Ich war bis vor kurzem arbeitslos ohne Leistungsbezug, um nicht meinen eventuellen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu verlieren.Da mein Mann nun seit längerer Zeit krank ist, hat er mich als Minijobber angestellt, so kann ich die Arbeit erledigen und konnte mich vom Arbeitsamt abmelden. Nun wird ihm geraten, Erwerbsminderungrente zu beantragen. Soweit ich mich belesen habe, gibt es kein Problem, wenn man ein Gwerbe angemeldet hat und nicht mehr als 450,00 Euro zuverdient ? Sehe ich das richtig ? Ich dürfte ja gleichzeitig auch bis zu 450, 00 Euro dazu verdienen und könnte familienversichert bei seiner Krankenkasse bleiben ? Unsere Umsätze sind im Moment noch nicht hoch, da wir Geld in Umbauten investiert haben und dadurch noch Abschreibungen laufen. Was wäre, wenn der Umsatz höher wird, müsste ich mich dann privat krankenversichern oder ist es günstig, mich bei ihm dann fest einstellen zu lassen ? Im Fragebogen der Rentenversicherung wird gefragt, ob er noch eine selbständige Tätigkeit ausführt, müssen wir das mit Nein beantworten, er ist ja nur Inhaber, führt es aber nicht selbst aus oder kann ich das irgendwie erklären, eventuell bei der Zeile Art und Umfang der Tätigkeit ? Viele Fragen.. wir möchten aber auch nichts verkehrt machen. Vielen Dank für Antworten.
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