Ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente. Wie kann ich eine Umschulung bekommen und muss ich die genaue Weiterbildung dem begutachtenden Arzt mitteilen?

Ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente von der Rentenversicherung Bund. 1. Wie kann ich eine Umschulung oder Weiterbildung bekommen und muss ich die genaue Weiterbildung/Umschulung dem begutachtenden Arzt mitteilen? 2. Ich habe gehört, dass man in seinem ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten können darf, um eine Umschulung/Weiterbildung zu bekommen. Ich konnte in meinem ausgeübten Beruf (Holztechniker) nicht mehr arbeiten, da sich hier Menschen umgebracht haben und auch Leute aufgrund von Stress umgekommen sind und bekam dann volle Erwerbsminderungsrente. Während ich die Rente bekam, habe ich dann ein Studium abgeschlossen und habe es auch mit "gut" bestanden. Jetzt die Frage: Kann ich aufbauend auf dem studierten Beruf (Industrial Management) eine Weiterbildung machen, z.B. Fachkraft Qualitätsmanagement oder SAP Berater Ausbildung inkl. SAP -Zertifizierung. Da ich das im Studium nicht hatte und so keine Beschäftigung bekomme. Oder muss ich eine komplette Umschulung machen? Dann noch die Frage, ob es für den Arbeitgeber ainen Eingliederungszuschuss, bzw. Einarbeitungszuschuss nach der Weiterbildung gibt? Oder gibt es nur Umschulung/Weiterbildung, bzw. nur Einarbeitungszuschuss/Eingliederungszuschuss für den AG? Also nur eines von beiden? Einarbeitungszuschuss/Eingliederungszuschuss würde mir evtl. auch reichen wenn mich der AG dann einarbeitet. Hat hier jemand Erfahrung/Ahnung und einen solchen Prozess zurück ins Erwerbsleben gemacht? Muss ich dem begutachtenden arzt genau sagen welche Umschulung/Weiterbildung ich machen möchte/könnte? Hat hier jemand so etwas gemacht oder kennt Bekannte etc. die sowas gemacht haben und ins Erwerbsleben zurückgefunden haben und kann mir berichten.

Danke im voraus. Ich bin total aufgeregt vor dem Gutachtentermin.

Erwerbsminderungsrente, Behinderung, Berufsunfähigkeitsrente, Rentenversicherung, Berufsförderungswerk, Teilhabe am Arbeitsleben
Ist mein GdB richtig berechnet worden?

Hallo zusammen, ich habe heute meinen neuen Bescheid bzgl. GdB bekommen und der beläuft sich auf "nur" 50% obwohl die Ärzte aus der Reha meinten das dort mindestens 70% bei rauskommen sollten. Ich habe folgende Diagnosen und alle sind Gesichert:

F45.0 Somatisierungsstörung.

F40.01 Agoraphobie mit Panikstörung.

F33.1 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode.

K50.9 Crohn-Krankheit Morbus Crohn.

M79.7 Fibromyalgie.

D50.0 Eisenmangelanämie nach Blutverlust (chronisch) bei Morbus Crohn.

Ich habe Morbus Crohn erst letztes Jahr bekommen und war deshalb 1 Jahr Krank geschrieben weil ich in ca. 4 Monaten 52kg an Gewicht verloren habe, hinzu kommt das ich durch den Crohn Steroidabhängig geworden bin und ohne Cortison sofort wieder eine Entzündung habe. Weiterhin bekomme ich nach jeder Mahzeit so starke Koliken, das ich nur essen kann wenn ich die Tabletten Duspatal nehme und Cannabisblüten rauche. Für die täglichen Fibromyalgieschmerzen muss ich noch Tilidin nehmen. Auch Arbeiten kann ich nur noch 5 Stunden am Stück und mache dann 2 Stunden Pause um dann noch 3 Stunden Homeoffice zu schaffen. Sind die 50% ernsthaft gerechtfertigt oder lohnt sich ein Wiederspruch? Bin auch mit viel Mühe und Schweiß um eine Rente gekommen, weil ich einfach weiter Arbeiten möchte.

Danke für eure Hilfe und Antworten! Beste Grüße Bongdi 😉

Erwerbsminderungsrente, Fibromyalgie, Gdb., Grad der Behinderung, Morbus Crohn, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehinderung, SGB II
Erwerbsminderungsrente wurde jetzt zur Dauerrente?

Hallo, ich bin neu hier seid heute, ich habe derzeit folgendes Problem, wo ich jetzt doch mal einen Rat von aussen brauche.

Ich bin seid 2012 in Erwerbsminderungsrente wegen Burn out, Posttraumatischer Belastungsstörung,Depression und Herzproblemen.

Ich bin jetzt 50 Jahre und bin noch beim meinen Arbeitgeber wenn auch ruhend angestellt, sind jetzt fast 24 Jahre bei diesen. Ich habe jetzt nach letzten Antrag auf Verlängerung der Erwerbsminderungrente auf Zeit, wozu mich wieder alle Ärzte aufgefordert hatten da keiner eine Besserung nach Begutachtung feststellen konnte, seid Freitag den Bescheid erhalten das die Erwerbsminderungsrente jetzt als Dauerrente weiterläuft, was mich doch jetzt ziemlich umgehauen hat. Ich hatte immer noch die Hoffnung gehabt das ich mich nochmal rappel und wieder arbeiten kann, finanziell bin ich ganz gut abgesichert durch vorsorge sprich Berufsunfähigkeitsrente.

Nur weiss ich jetzt nicht, wie verhalte ich mich gegenüber meinen Arbeitgeber.

Habe ich eventuell noch Anspruch auf Abfindung, der Arbeitsvertrag ist da ein wenig undeutlich da US Firma und sie einerseits anführen Abfindung mit 0.5 Minimum vom Gehalt aber unter Vorbehalt sprich nach Prüfung. Für Abfindungen gibt es ja keine klare Rechtssprechung das man auf jedenfall Anspruch hat. 2.Was kann ich oder soll ich tun wenn der Arbeitgeber mich immer noch nicht kündigen will bzw. hofft das ich den Schritt mache ?

3.Was ist dann noch mit Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld,(geregelt als 13 Gehalt), Betriebsrente wenn Punkt 2 vom Arbeitgeber aus kommt.

Wäre nett wenn ich hier ein paar Infos bekommen könnte, vielleicht hat ja hier jemand schon in ähnlicher Situation gestanden.

Danke schön schon mal.

Arbeit, Beruf, Finanzen, Geld, Rente, Erwerbsminderungsrente, Vorsorge
Krankengeld, Aussteuerung, Nahtlosigkeit, ALG I – und dann?

Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand helfen.

Folgender Fall:

Ich bin 59 Jahre alt, männlich. Angestellter. Seit 1973 durchgehend beschäftigt. Seit 07.05.2015 arbeitsunfähig erkrankt. Diagnose: Lungenkarzinom, dadurch Depressionen, Burnout, Panikattacken usw. Schwerbehindert mit 80 Grad. Mit dem 06.11.2016 läuft nun meine Krankengeldzahlung aus.

Bisher verlief der Heilungsprozess der Lunge positiv, aber bei der letzten CT-Untersuchung wurden Unregelmäßigkeiten usw. festgestellt. Ich soll mal abwarten und in 3 Monaten wieder eine CT-Untersuchung machen lassen, sagt der Arzt. Ich war eigentlich wieder so gut drauf, dass ich versuchen wollte eine Wiedereingliederung anzustreben.

Nun bin ich durch die o.g. Diagnose wieder in ein tiefes psychisches Loch gefallen und spüre keine Kraft mehr, im Moment eine Wiedereingliederung durchzuführen. Es sieht dann wohl so aus, dass ich über den 06.11.2016 weiterhin arbeitsunfähig bleibe. Doch dies ist der Zeitpunkt der Aussteuerung durch die Krankenkasse. Ich müsste dann im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung ALG I beantragen. Das ALG I ist bekanntlich weniger als das Krankengeld.

Nun meine komplizierten Fragen:

Wie viel weniger ist das ALG I? Kann ich hierzu einen ALG I-Rechner im Internet benutzen, oder wird das anders berechnet? Gehalt: vormals ca. 3000 € brutto, 1850 € Krankengeld, Anspruch auf EM-Rente 1340 € nach 10,8 % Abzug.

Wie viel ALG I käme da wohl raus? Wie lange läuft die Nahtlosigkeit? Normaler weise habe ich mit 59 Jahren Anspruch auf 2 Jahre Arbeitslosengeld. Ich muss dann wohl auf Mitteilung der Arbeitsagentur einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Bis der von der Rentenversicherung genehmigt wird, werden wohl einige Monate vergehen.

Was ist, wenn es mir innerhalb dieser Monate des laufenden Verfahrens der Beantragung der EM-Rente wieder so gut geht, dass ich dann eine Wiedereingliederung beginnen möchte? Kann ich dann den Antrag auf EM-Rente zurückziehen oder ist dieser Antrag „unwiederbringlich“ gestellt?

Stimmt es, dass wenn ich 6 Monate ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeit bekomme, dann wieder mit derselben Krankheit weiterhin 78 Wochen eine Krankengeldzahlung bei meiner Krankenkasse durch ärztlichen Attest beantragen kann?

Muss ich im Rahmen der Nahtlosigkeit meine Krankmeldungen der Arbeitsagentur vorlegen? Ich habe gehört, wenn ich das mache, die Arbeitsagentur mir dann nur noch eine Art „Lohnfortzahlung“ für 6 Wochen gewährt. Danach käme ich in Hartz IV.

Was ratet Ihr mir? Wiedereingliederung? Nahtlosigkeitsregelung? EM-Rente beantragen? Habe noch knapp 4 Jahre bis zur Rente mit 63.

Viele Fragen, aber vielleicht findet sich ja jemand mir zumindest einen Teil davon zu beantworten.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG

Erwerbsminderungsrente, ALG II, Arbeitsamt, Burnout, eu-rente, Krankengeld, Krankenkasse, Aussteuerung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Erwerbsminderungsrente