Warum wird bei voller Erwerbsminderungsrente die Zahlung per Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt?

Ich wurde nach längerer Krankheit von meiner Krankenkasse ausgesteuert. Habe auf Anraten und vielen Hinweisen bei der Arbeitsagentur eine Zahlung nach der Nahtlosikeitsregelung beantragt. In der Zwischenzeit wurde mir die volle Erwerbsminderung für 2 Jahre genehmigt. Beim persönlichen Termin in der Arbeitsagentur brachte ich alle Unterlagen mit und die Sachbearbeiterin meinte natürlich haben Sie Recht auf Zahlung ist ja nur für 7 Wochen bis die Rente greift und wenn alles so problemlos wäre wie bei Ihnen dann wäre es wunderbar .... Also gut, da ich in ungekündigter Stellung bin, war noch eine Berechnung meines Arbeitgebers nötig, habe ich alles sofort eingereicht und dann kommt der Bescheid, dass mein Arbeitslosengeld abgelehnt wurde und ich auch keinen Widerspruch einlegen brauche, da meine Erwerbsminderungsrente schon genehmigt ist und da hätte ich keine Chancen da ich dem Arbeitsmarkt keine 15 Stunden zur Verfügung stehe. Da kommen für mich jetzt die Fragen... das war alles bekannt als ich persönlich dort war, bekommt ein kranker Arbeitsloser auch kein Geld... hat hier jemand einen Rat warum mir diese Nahtlosigkeitszahlung oder wie man das nennt abgelehnt wird. Es ginge nur um 7 Wochen, in denen ich nun ohne Einkommen da steht (HartzIV usw fällt aus) Danke im Voraus für Eure Antworten

Rente, Recht, Erwerbsminderungsrente, Erwerb
Muss der Gesundheitszustand sich gebessert haben oder verschlechtert haben, wenn man seine Rente umwandeln lassen möchte?

Da jetzt leider meine Frage immer noch nicht beantwortet wurde und die Leute alle an meiner eigentlichen Frage vorbei schreiben gibt es die Frage zum wiederholten male.

Ich beziehe eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente (nach altem recht 2001), und möchte diese umwandeln in eine volle Erwerbsminderungsrente. Muss sich der Gesundheitszustand verbessert haben oder verschlechtert haben dass man diese volle Erwerbsminderungsrente bekommt???? Ich denke die Frage ist eindeutig formuliert.

Der Grund ist der, dass ich selbständig auf 450 Euro arbeiten möchte. Das kann ich nur mit einer vollen Erwerbsminderungsrente. Darf ich es erwähnen, dass ich versucht habe ein Therapieplatz zu bekommen und schon fast ein Jahr warte. Oder soll ich das lieber weg lassen. Hat jemand Erfahrung und ähnliches gemacht? Eine volle Erwerbsminderungsrente würde bei mir ca. 170 Euro höher ausfallen als die volle Erwerbsunfähigkeitsrente. Außerdem darf ich bei einer Selbständigkeit keinen einzigen Euro bei der Erwerbsunfähigkeitsrente hinzuverdienen. Wie also kann ich diese Rente umwandeln lassen? Was müsste der Arzt dann feststellen? Dass sich die Krankheit verbessert hat oder verschlechtert hat? Besser kann man die Frage nicht formulieren. Ich denke man kann es lesen und beantworten.

Rente, Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeit, erwerbsunfähigkeitsrente

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