Wie komme ich meiner Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt nach wenn man sich nur mit einem Mietvertrag anmelden kann, da ich keinen besitze?

Hallo,

Ich verstehe nicht wie ich meiner Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt nachkommen soll wenn ich keinen Mietvertrag habe da ich so zu sagen an meinem Arbeitsplatz wohne...?

Das Problem ist, man muss sich irgendwo wohnhaft melden, kann dies aber nur mit einem Mietvertrag. Da ich keinen habe weil ich nur durch mündliche Absprache ein Zimmer Miete, kann ich mich anscheinend nicht hier anmelden. Jedenfalls nicht ohne einen schriftlichen Nachweis von der Person die mir das Zimmer vermietet zu bekommen. Diese Person weis aber garnicht das ich demnächst keine Wohnung mehr habe und ich weis nicht ob mir die Person erlauben würde mich hier wohnhaft zu melden.

Ohne festen Wohnsitz melden hört sich so an als wäre man ein asozialer verwahrloster penner der auf der Straße lebt. Wäre überall wo ich meinen Ausweis vorzeigen müsste ziemlich uncool und ich würde bestimmt diskriminiert werden.

In der Wohnung gemeldet bleiben aus der ich in den nächsten Tagen aussziehe kann ich auch nicht da ich a eine Meldepflicht erfüllen muss und b meine post sonst weiterhin dort hingehen würde.

Wie regel ich jetzt das Problem mit der Meldepflicht ohne Mietvertrag und ohne mich quasi als penner zu melden? Am besten auch ohne meinen arbeitsplatz darüber informieren zu müssen das ich das Zimmer welches ich hier Miete als Hauptwohnsitz nutze... Weil eigentlich geht man hier davon aus das ich das Zimmer nur brauche weil meine Wohnung zu weit weg ist um täglich heim zu fahren... Ich denke nicht das man mir hier eine wohnbescheinigung fürs Amt ausfüllen würde zumal ich nicbtmal eine Rechnung oder ähnliches (wie es ein hotel machen würde) bekomme sondern er so quasi unter der Hand hier wohne und Miete zahle...

Ich hoffe jemand versteht das Problem und hat eine Lösung. Danke.

Recht, Einwohnermeldeamt
Wohnsitz nicht gemeldet. Fahrtkosten Steuererklärung?

Hallo, folgende Situation:

Ich habe jahrelang (ca. 6) in einer Stadt B gewohnt und hier studiert, während ich noch bei meinen Eltern in Stadt A gemeldet war. Leider habe ich es komplett versäumt, mich umzumelden.

Jetzt habe ich aber auch einen Job in der Nähe von Stadt B und würde mich gern anmelden, fürchte allerdings, dass die Strafe hoch ausfallen kann. Da ich in meinem Job 45 km pendeln muss und ich die Fahrtkosten von Stadt B zu meiner Arbeit gern absetzen möchte, muss ich hierfür ja auch in dieser Stadt gemeldet sein, richtig?

Mein Vermieter stellt mir auf jeden Fall keine Wohnungsgeberbestätigung mit einem falschen Einzugstermin aus. Da ich in einer WG wohne: Kann einer meiner Mitbewohner theoretisch auch als Hauptmieter unterschreiben? Es kann mir ja niemand tatsächlich nachweisen, dass ich auch tatsächlich in Stadt B gewohnt habe während der Zeit. Theoretisch hätte ich ja auch nur die Wohnung mieten können bzw. hauptsächlich in Stadt A gewohnt haben. Aber in dem Fall hätte ich dann einen Zweitwohnsitz anmelden müssen?

Komme ich irgendwie drum herum, eine saftige Strafe zahlen zu müssen? Ich überlege schon, innerhalb der Stadt B bald umzuziehen. Dann hätte sich das mit einer neuen Adresse ja eh erledigt.

Recht, Einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Einwohnermeldeamt, Fahrtkosten, Meldepflicht, Wohnsitz, Ausbildung und Studium, Wohnungsgeberbestätigung

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