Können Eheleute zwei verschiedene Hauptwohnsitze haben?

Themen

-verschiedene Hauptwohnsitze für Anmeldung zum Kita Platz an Studiumsort nötig

- Zuständiges Finanzamt bei gemeinsam veranlagten Ehegatten mit verschiedenen Hauptwohnsitzen

Bisherige Situation

Ehegatten, gemeinsam veranlagt, Hauptwohnsitz in A, Kind geht in Kita in A

Zuständiges Finanzamt: FA in A

Neue Situation durch geplanten Umzug:

Das Ehepaar wird nach B innerhalb eines Jahres umziehen. Es gibt einen Kitaplatz in B, der bereits vor Umzug nach B in Anspruch genommen werden soll. Da die Mutter in B studiert, kann sie ihren Hauptwohnsitz in B anmelden und so unter der Woche in B leben. Mit dem Hauptwohnsitz kann die Mutter das Kind auch erst in B in die Kita anmelden.

Das Wochenende verbringen die Eheleute in A, wo der Vater aus privaten Gründenen seinen Hauptwohnsitz behält.

In der Stadt B haben Zweitwohnsitzinhaber jedoch nur eingeschränkte Möglichkeiten bei städtischen Angelegenheiten, wie die Anmeldung zum Kitaplatz zeigt. Obwohl das Kind gegenwärtig noch in A in die Kita geht, wäre durch das Studium in B der Mutter eine Anmeldung in B sinnvoll.

Der Vater wird aus privaten und beruflichen Gründen in A wohnen bleiben. Die Wochenenden werden gemeinsam verbracht, hauptsächlich in A. Die Mutter würde ihren Hauptwohnsitz in einem Zimmer (WG) in B beziehen, das Kind geht in B zur Kita.

Fragen

1. Kann die Ehefrau mit Kind den Hauptwohnsitz in B anmelden, wenn der Ehemann den Hauptwohnsitz in A beibehält?

2. Welche Konsequenzen hat das steuerrechtlich? (Die Mutter ist Studentin und verdient noch kein Geld):

a) Welches Finanzamt ist für die gemeinsam veranlagten Ehegatten zuständig?

b) Wo wird die Lohnsteuerkarte der Ehefrau geführt?

c) Muss sich die Ehefrau beim Finanzamt in B anmelden oder kann alles beim Finanzamt in A bleiben?

3. Kann dann der Hauptwohnsitz in B steuerlich als doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden? (Begründung Familienwohnsitz in A: Lebensmittelpunkt, größere Wohnung, Eltern der Mutter wohnen ebenfalls in A)

4. Ist es möglich, ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft mit Kind in B als Hauptwohnsitz zu beziehen (reicht die Begründung des Studiums aus?), wenn die Mutter sich von Montag bis Freitag in B aufhält?

Danke!

Recht, Anwalt, Familienrecht, Einwohnermeldeamt, Jura, Melderecht, Meldegesetz
Wie umgehe ich die Strafe, dass ich mich nicht umgemeldet habe?

Also ich wohne seit 2 Jahren in Berlin und habe mich allerdings nicht umgemeldet. Ich wohne in einer WG und bin der Hauptmieter. Meine Mitbewohnerin hat sich auch nicht umgemeldet, deswegen gab es bisher keinerlei Probleme. Nun habe ich mir einen neuen Mitbewohner gesucht, der sich ummelden möchte. Das bedeutet ich muss ihm eine Wohnungsgeberbestätigung unterschreiben. Ich bin dann der Vermieter und mein Vermieter der Eigentümer. Das bedeutet das Einwohnermeldetamt sieht dann das ich auch hier wohne. Deswegen wollte ich mich nun auch erstmal ummelden, damit ich ihm die Bestätigung ausfüllen kann, ohne Ärger zu bekommen.

Wenn ich mich jetzt allerdings ummelde, brauche ich auch diese Wohnungsgeberbestätigung von meinem Vermieter. Die er ja dann mit Oktober 2014 ausfüllt, wofür ich eine Strafe bekommen würde. Das möchte ich jetzt probieren zu umgehen.

Mein Vorschlag wäre jetzt: Ich lasse die Wohnungsgeberbestätigung von meinen Eltern, Bruder oder sonst wer (jemand vertrauenwürdiges) ausfüllen, die mir bestätigen dass ich erst jetzt eingezogen bin. Der Eigentümer muss ja nur ausgefüllt werden und nicht unterschreiben. (Ich könnte ja einen Untermietvertrag mit meinen eltern gemacht haben, die wiederum wieder einen Untermietvertrag mit mir gemacht haben)

Würde das so funktionieren ohne dass sich meine Eltern hier in Berlin in meiner Wohnung melden müssen? Oder hat jemand einen anderen Vorschlag, dass ich mich ummelden kann, ohne eine Strafe zu bekommen?

Es ist etwas kompliziert, ich hoffe jemand versteht es. Auf Kommentare wie "selber Schuld, wenn du eine Strafe bekommst" kann ich verzichten, das weiß ich nämlich selber.

Wohnung, Berlin, Einwohnermeldeamt, Strafe, ummelden, Wohnungsgeberbestätigung

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